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Old 01-27-2015, 01:21 AM
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Default Das Internat in der Taiga #1

"Das Internat in der Taiga"

Bemerkung von Schwarzkorn:

Alles was ich von -Ludwig55- poste hat er schon einmal vor langer Zeit hier veroeffentlicht, es wurde aber wie so vieles bei der Serverumstellung auf Grund seines groesseren Umfangs an Texten einfach verschluckt
Bis auf die Gliederung habe ich nichts an den Texten geaendert und sie sind orginal von -Ludwig55- so uebernommen.

Bisher habe ich keine besser ausgearbeitete Internatsordnung zur Erziehung von heranwachsenden Damen gefunden und so wird der erste Teil sicher fuer die meisten ein schreckliches Stueck Buerokratismus sein.
Um aber das Gesamtkunstwerk der ´Maerchen´ Geschichten von -Ludwig55- zu wuerdigen muss es dabei sein.
Vor allem weil man dann die nachfolgenden Geschichten unter einem ganz anderen Blickwinkel sieht.

Also nochmal in Kurzform, die harten Erziehungs-Geschichten beginnen erst nach der Internatsordnung.
Die Internatsordung ist nur wichtig fuer die Schuelerinen und Lehrer.

Viel Spass bei Disziplin und Gehorsam - Ein-Russisches-Maerchen.



ps: Alle Textstellen die sehr ´blutig´ beschrieben werden haette ich, wenn ich die Texte ueberarbeitet haette, deutlich entschaerft, da eine verletzte Schuelerin nicht zu (ge- / miss-) brauchen ist.
Jedoch habe ich diesmal den Text so gelassen wie es der Autor beschrieben hat.


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Last edited by Schwarzkorn; 02-09-2015 at 09:38 PM.

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  #2  
Old 01-27-2015, 01:22 AM
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Default Ein Russisches Märchen

Kommentat von -Ludwig55- zu seinen Geschichten:

ACHTUNG !!! * * * WICHTIG !!!

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen:

Der Inhalt dieses Märchens ist blühende Fantasie, purer Unsinn und reine Fiktion !!!
Ähnlichkeiten oder gar Übereinstimmungen mit lebenden, verstorbenen oder erdachten Personen oder deren Handlungen, Taten oder Gedanken wären rein zufällig und nicht beabsichtigt.
Eine realistische Schilderung des Geschehens hingegen ist genauso gewollt wie die wirklichkeitsnahe Darstellung der Ereignisse.
Die Wirklichkeit ist meist noch grausamer.
Das Märchen ist auf keinen Fall zur Nachahmung gedacht !!!
Ich persönlich halte es für sinnvoller, sexuelle Fantasien in fiktiver Form zu verbreiten, als sie auf Kosten Anderer auszuleben.
Tatsächliche Gewalt gegen Personen und andere Lebewesen, insbesondere gegen Kinder und / oder Schutzbefohlene ist grundsätzlich abzulehnen.
Sexuelle Handlungen aller Art sind ausschließlich mit dem Einverständnis aller beteiligten Personen durchzuführen.
Körperliche Züchtigung ist erwiesenermaßen kein Mittel zum Erzielen von Lern- und / oder Erziehungserfolgen.
Gewalt muss auf die Fantasie beschränkt bleiben.

Weitere Rechtshinweise:

Dieses Märchen beinhaltet keine flagellantischen, perversen oder gewaltverherrlichenden Sexdarstellungen; vielmehr zeigt es eine Vielzahl erotischer Möglichkeiten auf.
Der Inhalt ist reine Fiktion und nicht zur Nachahmung gedacht.
Das Märchen wendet sich ausschließlich an erwachsene, reife und volljährige Menschen.
Jugendlichen unter achtzehn Jahren darf dieses Märchen nicht zugänglich gemacht werden.

Doch jetzt zum Text:

Diese Erzählung enthält Neues und Bekanntes zum „Thema Nummer eins“.
In der Form einer Geschichte nennt man es auch Märchen oder Roman.
Diese Geschichte ist nicht neu, sie könnte jeden Tag überall auf dieser Welt passieren.
Sie geschieht tatsächlich täglich irgendwo auf dieser Welt.
Sollte also ein Kontinent, ein Staat, ein Land, eine Region oder eine Stadt, sollten Personen erwähnt werden, welche es tatsächlich gibt, so sind sie nicht gemeint, und doch handelt es sich um sie.
Bei alledem handelt es sich im Wesentlichen um drei Dinge:

Sex, Gewalt und junge Frauen.

.

Last edited by Schwarzkorn; 01-27-2015 at 01:33 AM.
  #3  
Old 01-27-2015, 01:24 AM
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Default In der Taiga

Index:
Bemerkung von Schwarzkorn zu -Ludwig55- Maerchen
Kommentat von -Ludwig55- zu seinen Geschichten
Inhaltsverzeichnis der Internatsordnung
Internatsordnung: Verhalten
Internatsordnung: Kleidung
Internatsordnung: Hygiene
Internatsordnung: Strafen

In der Taiga – Ein russisches Märchen

01 – Am Rande Moskaus
02 – Waldwanderung
03 – Die Schule des B. S. Iwanow
04 – In der Jagdhütte
05 – Schneesturm
06 – Dr. Mastugin
07 – Allein im Wald
08 – Irinas Bestrafung
09 – Alltag in der Hütte
10 – Der Weg nach Osten
11 – Ein neuer Tag
  #4  
Old 01-27-2015, 01:25 AM
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Default In der Taiga

Inhaltsverzeichnis der Internatsordnung
Autor: Ludwig55


Inernatsordnung:

V. Verhaltensordnung
V.1. Vorbemerkungen
V.1.1. Allgemeines
V.1.2. Anweisungen
V.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften
V.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen
V.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen
V.2. Definitionen
V.2.1. Kleidung
V.2.2. Öffentlichkeit
V.2.3. Arbeitsplatz
V.3. Grundlagen und generelle Regelungen
V.3.1. Nacktheit
V.3.2. Kleidung
V.3.3. Ort der Kleidung

K. Kleiderordnung
K.1. Vorbemerkungen
K.1.1. Allgemeines
K.1.2. Anweisungen
K.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften
K.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen
K.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen
K.2. Definitionen
K.2.1. Kleidung
K.2.2. Öffentlichkeit
K.2.3. Arbeitsplatz
K.3. Grundlagen und generelle Regelungen
K.3.1. Nacktheit
K.3.2. Kleidung
K.3.3. Ort der Kleidung
K.3.4. Form und Funktion der Kleidung
K.3.5. Pflege und Hygiene der Kleidung
K.3.6. Besitz von Kleidung
K.4. Erlaubte Kleidungsstücke
K.4.1. Angeordnete Kleidungsstücke
K.4.2. Vorgeschriebene Kleidungsstücke
K.4.3. Sonstige erlaubte Kleidungsstücke
K.4.4. Bettwäsche
K.5. Verbotene Kleidungsstücke

H. Hygieneordnung
H.1. Vorbemerkungen
H.1.1. Allgemeines
H.1.2. Anweisungen
H.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften
H.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen
H.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen
H.2. Definitionen
H.2.1. Behaarung
H.2.2. Wasser
H.2.3. Öffentlichkeit
H.2.4. Arbeitsplatz
H.3. Grundlagen und generelle Regelungen
H.3.1. Gesundheit
H.3.2. Sauberkeit
H.3.3. Nacktheit
H.3.4. Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen
H.3.5. Ort und Zeit der Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen
H.3.6. Allgemeine Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen (1) Pflegemaßnahmen
H.3.7. Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen während der Monatsblutung
H.4. Haare
H.4.1. Allgemeines
H.4.2. Kopfhaare
H.4.3. Schamhaare
H.4.4. Körperhaare
H.5. Erlaubte Pflegemaßnahmen
H.5.1. Haarpflege
H.5.2. Körperpflege
H.6. Erlaubte Reinigungsmaßnahmen
H.6.1. Allgemeine Reinigungsmaßnahmen
H.6.3. Besondere Reinigungsmaßnahmen
H.6.4. Abtrocknen
H.7. Verbotene Pflegemaßnahmen
H.7.1. Hautpflege und Körperpflege, Tätowierungen und Piercings
H.7.2. Haarpflege
H.8. Verbotene Reinigungsmaßnahmen
H.8.1. Reinigungsmittel
H.8.2. Wannenbäder
H.8.3. Warmes Wasser
H.8.4. Wohlfühlhygiene und Wellness

S. Strafordnung
S.1. Vorbemerkungen
S.1.1. Allgemeines
S.1.2. Anweisungen
S.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften
S.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen
S.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen
S.2. Definitionen
S.2.1. Belohnung
S.2.2. Bestrafung, Strafe und Folter
S.2.3. Kleidung
S.2.4. Öffentlichkeit
S.2.5. Arbeitsplatz
S.3. Grundlagen und generelle Regelungen
S.3.1. Nacktheit
S.3.2. Ort und Zeit von Strafmaßnahmen
S.XX Strafarbeiten
S.XX Sport
S.XX Strafarbeit
S.XX Schläge
S.XX Hunger
S.XX Durst
S.XX Entfernen der Schamhaare
S.XX Abbrennen der Schamhaare

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  #5  
Old 01-27-2015, 01:26 AM
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Inernatsordnung: Verhalten
Autor: Ludwig55


V. Verhaltensordnung

V.1. Vorbemerkungen

V.1.1. Allgemeines

(1) Diese Verhaltensordnung gilt immer und überall für alle Schutzbefohlenen, sofern diese Verhaltensordnung nichts Anderes regelt. Diese Verhaltensordnung regelt jede Art von Verhalten, Benehmen oder Betragen der Schutzbefohlenen.
(2) Oberstes Ziel für die Schutzbefohlenen ist es, dem Personal in Demut und Gehorsam treu zu dienen.
[…]
( ) Der natürliche Zustand eines Körpers ist nackt, sauber und gesund. Schutzbefohlene haben daher diesen Zustand so schnell wie möglich herzustellen und so lange wie möglich zu erhalten.
( ) Das Personal kann und darf die Einhaltung der Verhaltensordnung und die Durchführung aller Tätigkeiten und Verrichtungen jederzeit kontrollieren und überwachen. Zu diesem Zweck darf es immer und überall anwesend sein.

V.1.2. Anweisungen

(1) Anweisungen des Personals gehen dieser Verhaltensordnung vor.
(2) Anweisungen von vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen dürfen dieser Verhaltensordnung nicht widersprechen, es sei denn, die vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen leiten ausschließlich Anweisungen des Personals weiter (Botenfunktion).

V.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften

Gesetzliche Regelungen, insbesondere Gesetze und Verordnungen, sowie andere öffentliche Erlasse, Regelungen und Vorschriften gehen dieser Verhaltensordnung vor, wenn die Schutzbefohlene sich in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz aufhält.

V.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen

(1) Meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten haben keinen Einfluss auf Art oder Umfang des Verhaltens, Benehmens oder Betragens. Insbesondere dürfen meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten weder Grund noch Ursache noch Anlass für andersartiges Verhalten, Benehmen oder Betragen sein.
(2) Luftbewegungen, Kältereize und Feuchtigkeitserscheinungen härten den Körper einer Schutzbefohlenen ab und schützen ihn vor Erkrankungen. Sie dürfen deshalb keinesfalls vom Körper der Schutzbefohlenen ferngehalten werden.

V.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen

Scham, Schuld, Keuschheit und Geziertheit sind ausschließlich soziokulturell oder religiös bedingte Erziehungsfolgen. Sie haben keine rationale, begründbare oder wissenschaftliche Ursache und dürfen deshalb weder Einfluss auf Art oder Umfang des Verhaltens, Benehmens oder Betragens haben, noch Grund, Anlass oder Ursache für andersartiges Verhalten, Benehmen oder Betragen sein.

V.2. Definitionen

V.2.1. Kleidung

(1) Kleidung, Kleidungsstücke und Bekleidung werden gleichwertig benutzt.
(2) Kleidung ist unabhängig von Form, Material, Herstellung und eigentlicher Zweckbestimmung jeder Gegenstand, welcher einen menschlichen Körper bedeckt oder vor freiem Anblick, freiem Einblick, Berührung, Wärme, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe, Schlägen oder anderen Einwirkungen schützt, abschirmt oder solche Einwirkungen hemmt, vermindert oder unmöglich macht.
(3) Als Kleidung kann auch ein Verhalten oder eine Handlung betrachtet werden, welches in seiner Wirkung der Wirkung von Kleidung, von einem Kleidungsstück oder von Teilen von Kleidung oder einem Kleidungsstück gleicht oder nahe kommt.

V.2.2. Öffentlichkeit

(1) Als Öffentlichkeit gilt jeder Bereich, zu welchem andere Personen als Personal, Mitarbeiter und Schutzbefohlene jederzeit legal und ungehindert Zutritt haben.
(2) Als Öffentlichkeit gelten ferner alle Bereiche, zu welchen andere Personen als Personal, Mitarbeiter oder Schutzbefohlene zu bestimmten Zeiten – zum Beispiel bei Veranstaltungen – legal und ungehindert Zutritt haben nur während dieser Zeiten. Außerhalb dieser Zeiten gelten diese Bereiche nicht als Öffentlichkeit.
(3) Bereiche, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig von Öffentlichkeit umgeben sind, aus der Öffentlichkeit aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder in die Öffentlichkeit verlassen werden, können ebenfalls zur Öffentlichkeit gezählt werden.

V.2.3. Arbeitsplatz

(1) Als Arbeitsplatz gilt der unmittelbare Ort der Arbeit mit allen dazugehörenden Neben- und Hilfsgebäuden und Flächen, sofern er ausschließlich und unmittelbar zum Zweck der Arbeit aufgesucht und unmittelbar nach Abschluss oder Beendigung der Arbeit wieder verlassen wird.
(2) Orte, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig vom Arbeitsplatz umgeben sind, vom Arbeitsplatz aus aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder zum Arbeitsplatz verlassen werden, können ebenfalls zum Arbeitsplatz gezählt werden.

V.3. Grundlagen und generelle Regelungen

V.3.1. Nacktheit

Der natürliche Zustand des Körpers ist nackt. Schutzbefohlene haben diesen Zustand deshalb immer und überall so schnell es geht herzustellen und auf Dauer zu bewahren. Wenn Zweifel über die Wahl eines Kleidungsstücks bestehen, so hat die Schutzbefohlene nackt zu bleiben und die Meinung des Personals einzuholen oder die Anordnung des Personals abzuwarten.

V.3.2. Kleidung

Jede Form von Kleidung muss durch eine Kleiderordnung gestattet oder vom Personal angeordnet sein. Kleidung, welche nicht gestattet oder angeordnet ist, ist verboten. Einziger Grund oder Anlass Kleidung zu tragen, kann nur eine Regelung einer Kleiderordnung sein.

V.3.3. Ort der Kleidung

(1) Kleidung darf, wenn sie nicht vom Personal angeordnet ist, nur in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz getragen werden.
(2) Andere Orte, an denen Kleidung getragen wird, gibt es nicht.
(3) Verlässt eine Schutzbefohlene die Öffentlichkeit oder den Arbeitsplatz, ohne unverzüglich und zügig in die Öffentlichkeit oder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, oder verlässt eine Schutzbefohlene die Öffentlichkeit oder den Arbeitsplatz für mehr als fünf Minuten, so ist alle Kleidung sofort abzulegen.

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  #6  
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Inernatsordnung: Kleidung
Autor: Ludwig55


K. Kleiderordnung

K.1. Vorbemerkungen

K.1.1. Allgemeines

(1) Diese Kleiderordnung gilt immer und überall für alle Schutzbefohlenen, sofern diese Kleiderordnung nichts Anderes regelt. Diese Kleiderordnung regelt jede Art von Bedeckung oder Bekleidung des Körpers der Schutzbefohlenen.
(2) Der natürliche Zustand eines Körpers ist nackt. Schutzbefohlene haben daher diesen Zustand so schnell wie möglich herzustellen und so lange wie möglich zu erhalten.
(3) Das Personal kann und darf die Einhaltung der Kleiderordnung und die Bekleidung der Schutzbefohlenen jederzeit kontrollieren und überwachen. Zu diesem Zweck darf es immer und überall anwesend sein.

K.1.2. Anweisungen

(1) Anweisungen des Personals gehen dieser Kleiderordnung vor.
(2) Anweisungen von vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen dürfen dieser Kleiderordnung nicht widersprechen, es sei denn, die vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen leiten ausschließlich Anweisungen des Personals weiter (Botenfunktion).

K.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften

Gesetzliche Regelungen, insbesondere Gesetze und Verordnungen, sowie andere öffentliche Erlasse, Regelungen und Vorschriften gehen dieser Kleiderordnung vor, wenn die Schutzbefohlene sich in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz aufhält.

K.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen

(1) Meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten haben keinen Einfluss auf Art oder Umfang einer Bedeckung oder Bekleidung. Insbesondere dürfen meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten weder Grund noch Ursache noch Anlass für zusätzliche oder andersartige Kleidungsstücke sein.
(2) Luftbewegungen, Kältereize und Feuchtigkeitserscheinungen härten den Körper einer Schutzbefohlenen ab und schützen ihn vor Erkrankungen. Sie dürfen deshalb keinesfalls vom Körper der Schutzbefohlenen ferngehalten werden.

K.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen

Scham, Schuld, Keuschheit und Geziertheit sind ausschließlich soziokulturell oder religiös bedingte Erziehungsfolgen. Sie haben keine rationale, begründbare oder wissenschaftliche Ursache und dürfen deshalb weder Einfluss auf Art oder Umfang einer Bedeckung oder Bekleidung haben, noch Grund, Anlass oder Ursache für zusätzliche oder andersartige Kleidungsstücke sein.

K.2. Definitionen

K.2.1. Kleidung

(1) Kleidung, Kleidungsstücke und Bekleidung werden gleichwertig benutzt.
(2) Kleidung ist unabhängig von Form, Material, Herstellung und eigentlicher Zweckbestimmung jeder Gegenstand, welcher einen menschlichen Körper bedeckt oder vor freiem Anblick, freiem Einblick, Berührung, Wärme, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe, Schlägen oder anderen Einwirkungen schützt, abschirmt oder solche Einwirkungen hemmt, vermindert oder unmöglich macht.
(3) Als Kleidung kann auch ein Verhalten oder eine Handlung betrachtet werden, welches in seiner Wirkung der Wirkung von Kleidung, von einem Kleidungsstück oder von Teilen von Kleidung oder einem Kleidungsstück gleicht oder nahe kommt.

K.2.2. Öffentlichkeit

(1) Als Öffentlichkeit gilt jeder Bereich, zu welchem andere Personen als Personal, Mitarbeiter und Schutzbefohlene jederzeit legal und ungehindert Zutritt haben.
(2) Als Öffentlichkeit gelten ferner alle Bereiche, zu welchen andere Personen als Personal, Mitarbeiter oder Schutzbefohlene zu bestimmten Zeiten – zum Beispiel bei Veranstaltungen – legal und ungehindert Zutritt haben nur während dieser Zeiten. Außerhalb dieser Zeiten gelten diese Bereiche nicht als Öffentlichkeit.
(3) Bereiche, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig von Öffentlichkeit umgeben sind, aus der Öffentlichkeit aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder in die Öffentlichkeit verlassen werden, können ebenfalls zur Öffentlichkeit gezählt werden.

K.2.3. Arbeitsplatz

(1) Als Arbeitsplatz gilt der unmittelbare Ort der Arbeit mit allen dazugehörenden Neben- und Hilfsgebäuden und Flächen, sofern er ausschließlich und unmittelbar zum Zweck der Arbeit aufgesucht und unmittelbar nach Abschluss oder Beendigung der Arbeit wieder verlassen wird.
(2) Orte, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig vom Arbeitsplatz umgeben sind, vom Arbeitsplatz aus aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder zum Arbeitsplatz verlassen werden, können ebenfalls zum Arbeitsplatz gezählt werden.

K.3. Grundlagen und generelle Regelungen

K.3.1. Nacktheit

Der natürliche Zustand des Körpers ist nackt. Schutzbefohlene haben diesen Zustand deshalb immer und überall so schnell es geht herzustellen und auf Dauer zu bewahren. Wenn Zweifel über die Wahl eines Kleidungsstücks bestehen, so hat die Schutzbefohlene nackt zu bleiben und die Meinung des Personals einzuholen oder die Anordnung des Personals abzuwarten.

K.3.2. Kleidung

Jede Form von Kleidung muss durch diese Kleiderordnung gestattet oder vom Personal angeordnet sein. Kleidung, welche nicht gestattet oder angeordnet ist, ist verboten. Einziger Grund oder Anlass Kleidung zu tragen, kann nur eine Regelung dieser Kleiderordnung sein.

K.3.3. Ort der Kleidung

(1) Kleidung darf, wenn sie nicht vom Personal angeordnet ist, nur in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz getragen werden.
(2) Andere Orte, an denen Kleidung getragen wird, gibt es nicht.
(3) Verlässt eine Schutzbefohlene die Öffentlichkeit oder den Arbeitsplatz, ohne unverzüglich und zügig in die Öffentlichkeit oder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, oder verlässt eine Schutzbefohlene die Öffentlichkeit oder den Arbeitsplatz für mehr als fünf Minuten, so ist alle Kleidung sofort abzulegen.

K.3.4. Form und Funktion der Kleidung

(1) Kleidung ist immer auf das notwendigste Minimum zu beschränken. Kleidungsstücke, welche nicht unbedingt notwendig sind, dürfen nicht benutzt werden.
(2) Dies gilt insbesondere für alle Kleidungsstücke, welche auf Grund anderer Kleidungsstücke nicht zu sehen sind. Es ist nicht gestattet, mehrere Kleidungsstücke übereinander zu tragen.
(3) Kleidung muss das Aussehen der Trägerin in der gewünschten oder angeordneten Weise positiv verändern. Kleidung, welche das Aussehen nicht verändert, darf nicht getragen werden.
(4) Kleidung darf niemals winddicht sein.
(5) Kleidung darf niemals wasserdicht sein.
(6) Kleidung darf niemals wasserabweisend sein.
(7) Kleidung darf niemals dazu dienen, den Körper, Teile des Körpers, einzelne Körperteile oder Teile von Körperteilen zu schützen oder zu wärmen.
(8) Strümpfe aller Art, Wäsche und andere Unterkleidung ist nicht gestattet. Ebenso sind Nylonstrümpfe und andere Kleidungsstücke aus diesem oder ähnlichem Material und andere nicht sofort und unmittelbar sichtbare Kleidungsstücke untersagt.
(9) Stehen mehrere gleichartige Kleidungsstücke zur Wahl, so ist immer das dünnste, ungefütterte, knappste oder kürzeste Kleidungsstück zu wählen.
(10) Stehen mehrere gleichwertige Kleidungsstücke von ähnlichem Schnitt und ähnlichem Material zur Verfügung, so ist das Kleidungsstück zu bevorzugen, welches sich am schnellsten anziehen und abstreifen beziehungsweise ausziehen lässt.
(11) Mehrteilige Kleidungsstücke sind einteiligen vorzuziehen. So haben Bikinis Vorrang vor Badeanzügen. Hemdchen und Slip sind gegenüber Gymnastikanzügen zu bevorzugen. Rock und Oberteil sind eher zu tragen als ein Kleid. Hose und Oberteil sind einteiligen Anzügen vorzuziehen.
(12) Kleidungsstücke, welche viel Haut unbedeckt lassen, haben Vorrang vor Kleidungsstücken, welche viel Haut bedecken. Ärmellose oder notfalls kurzärmlige Kleidungsstücke sind gegenüber halbärmligen oder langärmligen zu bevorzugen. Lange Hosen und Röcke dürfen nur dort getragen werden, wo es zwingend vorgeschrieben ist.

K.3.5. Pflege und Hygiene der Kleidung

(1) Die Kleidung ist von der Schutzbefohlenen stets in einwandfreiem und sauberem Zustand zu erhalten.
(2) Bei jeder Verschmutzung ist eine unverzügliche Reinigung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
(3) Bei Beschädigungen ist das betroffene Kleidungsstück oder sind die betroffenen Kleidungsstücke unverzüglich und zügig auszubessern. Falls eine Ausbesserung nicht möglich ist das betroffene Kleidungsstück oder sind die betroffenen Kleidungsstücke ausbessern oder ersetzen zu lassen.

K.3.6. Besitz von Kleidung

(1) Schutzbefohlene dürfen nur erlaubte oder angeordnete Kleidungsstücke erwerben, aufbewahren, benutzen oder weitergeben. Schutzbefohlene dürfen an Kleidung kein Eigentum erwerben. Schutzbefohlene müssen nicht benötigte oder nicht erlaubte Kleidung unverzüglich abgeben.
(2) Die Kleidung ist zentral aufzubewahren. Kleidung darf nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend dieser Kleiderordnung aus ihrer Aufbewahrung entfernt und benutzt werden.
(3) Aus anderen Gründen, als zum bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend dieser Kleiderordnung, zu Reinigungszwecken oder zu Ausbesserungszwecken, darf eine Schutzbefohlene keine Kleidung mit sich führen.

K.4. Erlaubte Kleidungsstücke

K.4.1. Angeordnete Kleidungsstücke

Alle Kleidungsstücke, welche vom Personal angeordnet werden, sind erlaubte Kleidungsstücke. Die Schutzbefohlene ist verpflichtet, angeordnete Kleidungsstücke zu tragen. Wird das Tragen eines Kleidungsstücks angeordnet, so ist dieser Anordnung unverzüglich und zügig Folge zu leisten.

K.4.2. Vorgeschriebene Kleidungsstücke

Alle Kleidungsstücke, welche durch Gesetze oder Verordnungen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden, sind erlaubte Kleidungsstücke. Die Schutzbefohlene ist verpflichtet, vorgeschriebene Kleidungsstücke zu tragen.

K.4.3. Sonstige erlaubte Kleidungsstücke

(1) Die Art und der Umfang der in der Öffentlichkeit (und nur dort) erlaubten Kleidungsstücke richtet sich immer nach den örtlichen und gesellschaftlichen Zwängen und Konventionen. Diese können sich in Abhängigkeit von Ort, Zeit und Gesellschaftsform ändern. Zurzeit sind dies für Mitteleuropa und das beginnende einundzwanzigste Jahrhundert ausschließlich folgende, immer ungefütterte und aus dünnstem Material gefertigte Kleidungsstücke:
(1.1) Schuhe, welche die Oberseite des Fußes und die Knöchel nicht bedecken,
(1.2) Miniröcke, welche ausschließlich Gesäß und Geschlechtsteil, nicht aber die Beine oder die Taille verhüllen,
(1.3) ärmellose Oberteile, welche die Brustwarzen vollständig bedecken, Rippen, Rücken, Dekolletee und Taille aber nackt lassen.
(2) Für sportliche Ereignisse dürfen ausschließlich
(2.1) Turnschuhe oder andere Sportschuhe, welche höchstens bis zum Knöchel reichen,
(2.2) Höschen, welche Beine und Taille nicht bedecken, und
(2.3) Bustieroberteile, welche die Taille und den unteren Brustkorb nackt lassen, verwendet werden.
(3.1) Zum Schwimmen und Baden schließlich sind ausschließlich knappste String-Tanga-Bikinis gestattet, sofern sie gesellschaftlich notwendig und üblich sind.
(3.2) Sofern geduldet oder ortsüblich muss auf das Oberteil oder die gesamte Badekleidung verzichtet werden.

K.4.4. Bettwäsche

(1) Als Bezug der Matratze ist aus hygienischen Gründen in der Regel ein Bettlaken zugelassen. Zwischen Matratze und Laken kann eine wasserdichte Zwischenschicht, zum Beispiel ein Gummilaken, vorgeschrieben werden.
(2) In besonders kalten Nächten kann die Verwendung einer Bettdecke gestattet werden. Diese Erlaubnis ist nach Abwägung des Einzelfalls befristet zu erteilen. Die Erlaubnis wird in der Regel für einzelne Personen oder kleinere Personengruppen ausgesprochen. Eine generelle Erlaubnis wird in der Regel nicht erteilt. Aus der Erlaubnis für Andere darf keine Schutzbefohlene auf sich schließen.
(3) Eine Schutzbefohlene darf keinesfalls eine Decke von sich aus benutzen. Eine Schutzbefohlene hat auch dann, wenn eine Decke vorhanden und genehmigt ist, mit deren Benutzung bis zu einer persönlichen Aufforderung zu warten. Die Erlaubnis kann jederzeit – auch während des Schlafs – widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs ist die Bettdecke unverzüglich abzugeben.
(4) Das Personal kann Regionen oder Teile des Körpers der Schutzbefohlenen sowie einzelne Körperteile oder Organe von der Erlaubnis zur Bedeckung ausnehmen. In diesem Fall darf eine Bettdecke nur so verwendet werden, dass ausschließlich erlaubte Körperregionen, -teile oder Organe bedeckt sind. Eine Bedeckung verbotener Regionen oder Teile des Körpers, verbotener Körperteile oder verbotener Organe zieht immer den Verlust jeder Bedeckung nach sich. Die widerrechtlich bedeckten Körperregionen, -teile oder Organe sind immer zusätzlich zu bestrafen.
(5) Über Größe, Form und Ausstattung der Bettdecke entscheidet das Personal. Die Bettdecke darf nicht unnötig bequem oder wärmend sein. In der Regel darf die Bettdecke nicht den ganzen Körper bedecken.
(6) Weitere Bettwäsche, insbesondere Kissen oder zusätzliche Decken, sind verboten.
(7) Eine Schutzbefohlene geht immer völlig unbekleidet zu Bett. Nachtwäsche und Nachtkleidung aller Art, insbesondere Nachthemden, Pyjamas, Schlafanzüge und Sleep-Shirts, sind verboten. Auch die Verwendung anderer Kleidung, zum Beispiel von Unterwäsche, als Nachtkleidung ist verboten. K.3.1 gilt uneingeschränkt.

K.5. Verbotene Kleidungsstücke

(1) Alle anderen Kleidungsstücke sind verboten.
(2) Kleidungsstücke sind immer verboten, wenn sie gefüttert sind.
(3) Kleidungsstücke sind immer verboten, wenn es eine erlaubte Form gibt, welche weniger Haut bedeckt.
(4) Kleidungsstücke sind immer verboten, wenn es eine Variante gibt, welche dem Auge des Betrachters mehr Freude bereitet oder welche besser aussieht.
(5) Kleidungsstücke sind immer verboten, wenn sie sich nicht unverzüglich und zügig abstreifen lassen.
(6) Schützende Kleidungsstücke aller Art sind immer verboten.
(7) Kleidungsstücke, welche den Kopf bedecken, Hüte, Mützen, Hauben, Kopftücher etc. sind immer verboten.
(8) Wärmende Kleidungsstücke wie Tücher, Schals, Pullover, Handschuhe, Unterwäsche und Nachtwäsche aller Art, Strümpfe und Strumpfhosen sind immer verboten.
(9) Hosen aller Art sind – außer zum Sport, zum Schwimmen und zum Baden – immer verboten.
(10) Schmuck und Schmuckgegenstände – wie zum Beispiel Ringe, Ketten, Broschen, Agraffen und so weiter – aller Art sind immer verboten.

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Default In der Taiga

Inernatsordnung: Hygiene
Autor: Ludwig55


H. Hygieneordnung

H.1. Vorbemerkungen

H.1.1. Allgemeines

(1) Diese Hygieneordnung gilt immer und überall für alle Schutzbefohlenen, sofern diese Hygieneordnung nichts Anderes regelt. Diese Hygieneordnung regelt jede Art von Zustand, Pflege oder Reinigung des Körpers der Schutzbefohlenen.
(2) Der natürliche Zustand eines Körpers ist gesund, sauber und nackt. Schutzbefohlene haben daher diesen Zustand so schnell wie möglich herzustellen und so lange wie möglich zu erhalten.
(3) Das Personal kann und darf die Einhaltung der Hygieneordnung und die Durchführung von Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen jederzeit kontrollieren und überwachen. Zu diesem Zweck darf es bei allen Verrichtungen anwesend sein.

H.1.2. Anweisungen

(1) Anweisungen des Personals gehen dieser Hygieneordnung vor.
(2) Anweisungen von vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen dürfen dieser Hygieneordnung nicht widersprechen, es sei denn, die vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen leiten ausschließlich Anweisungen des Personals weiter (Botenfunktion).

H.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften

Gesetzliche Regelungen, insbesondere Gesetze und Verordnungen, seuchenhygienische Regelungen, sowie andere öffentliche Erlasse, Regelungen und Vorschriften gehen dieser Hygieneordnung vor, wenn die Schutzbefohlene sich in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz aufhält.

H.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen

(1) Meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten haben keinen Einfluss auf den Zustand oder Art oder Umfang von Pflege oder Reinigung des Körpers. Insbesondere dürfen meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten weder Grund noch Ursache noch Anlass für zusätzliche oder andersartige Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen, insbesondere für den Verzicht auf kaltes Wasser, sein.
(2) Luftbewegungen, Kältereize und Feuchtigkeitserscheinungen härten den Körper einer Schutzbefohlenen ab und schützen ihn vor Erkrankungen. Sie dürfen deshalb keinesfalls vom Körper der Schutzbefohlenen ferngehalten oder durch Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen gemindert oder abgeschwächt werden.

H.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen

Scham, Schuld, Keuschheit und Geziertheit sind ausschließlich soziokulturell oder religiös bedingte Erziehungsfolgen. Sie haben keine rationale, begründbare oder wissenschaftliche Ursache und dürfen deshalb weder Einfluss auf Zustand, Pflege oder Reinigung des Körpers haben, noch Grund, Anlass oder Ursache für zusätzliche oder andersartige Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen sein.

H.2. Definitionen

H.2.1. Behaarung

(1) Die Begriffe Haare und Behaarung sind gleichwertig. Es werden drei Arten der Behaarung unterschieden: die Kopfhaare, die Schamhaare und die Körperhaare.
(2) Kopfhaare sind die Haare, welche auf dem Kopf zwischen den Augen und dem Nacken wachsen. Zu unterscheiden sind die Augenbrauen, der schmale Haarstreifen oberhalb des oberen Augenlides, und die eigentlichen Kopfhaare, welche zwischen der Stirn und dem Nacken auf dem Schädel wachsen. Haare in den Ohren und der Nase sowie Haare im Gesicht unterhalb der Augen sind Körperhaare.
(3) Schamhaare sind Haare im Bereich des Geschlechtsteils am vorderen Unterleib der Schutzbefohlenen. Zum Schamhaar zählt ausschließlich ein auf der schmalen Spitze stehendes, gleichschenkliges Dreieck, dessen obere Kante (Basis) mit der Spalte des Unterleibs abschließt und dessen untere Spitze noch oberhalb des Dammes auf der Vorderseite des Unterleibs liegt. Die obere Kante (Basis) sollte das 0,6-fache der Höhe des Dreiecks betragen, kann aber auch kürzer sein. Haare zwischen den Beinen, Haare auf der Gesäßseite des Unterleibs und Haare außerhalb des beschriebenen Dreiecks – auch auf dem Schamhügel und den Schamlippen – gehören zur Körperbehaarung, selbst wenn es Schamhaare im biologischen oder medizinischen Sinn sind.
(4) Körperhaare sind alle Haare, welche keine Kopfhaare und keine Schamhaare sind. Körperhaare sind verboten.

H.2.2. Wasser

(1) Eiswasser hat eine Temperatur von exakt 273 K (0 °C, 32 °F, 0 °R).
(2) Kaltes Wasser ist Wasser, dessen Temperatur unter 280 K (7 °C, 44 °F, 5 °R) liegt.
(3) Wasser mit einer höheren Temperatur heißt warmes Wasser.

H.2.3. Öffentlichkeit

(1) Als Öffentlichkeit gilt jeder Bereich, zu welchem andere Personen als Personal, Mitarbeiter und Schutzbefohlene jederzeit legal und ungehindert Zutritt haben.
(2) Als Öffentlichkeit gelten ferner alle Bereiche, zu welchen andere Personen als Personal, Mitarbeiter oder Schutzbefohlene zu bestimmten Zeiten – zum Beispiel bei Veranstaltungen – legal und ungehindert Zutritt haben nur während dieser Zeiten. Außerhalb dieser Zeiten gelten diese Bereiche nicht als Öffentlichkeit.
(3) Bereiche, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig von Öffentlichkeit umgeben sind, aus der Öffentlichkeit aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder in die Öffentlichkeit verlassen werden, können ebenfalls zur Öffentlichkeit gezählt werden.

H.2.4. Arbeitsplatz

(1) Als Arbeitsplatz gilt der unmittelbare Ort der Arbeit mit allen dazugehörenden Neben- und Hilfsgebäuden und Flächen, sofern er ausschließlich und unmittelbar zum Zweck der Arbeit aufgesucht und unmittelbar nach Abschluss oder Beendigung der Arbeit wieder verlassen wird.
(2) Orte, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig vom Arbeitsplatz umgeben sind, vom Arbeitsplatz aus aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder zum Arbeitsplatz verlassen werden, können ebenfalls zum Arbeitsplatz gezählt werden.

H.3. Grundlagen und generelle Regelungen

H.3.1. Gesundheit

(1) Der natürliche Zustand des Körpers ist die Gesundheit. Schutzbefohlene haben diesen Zustand deshalb immer und überall so schnell es geht herzustellen und auf Dauer zu bewahren. Schutzbefohlene haben deshalb alles zu tun, einen gesunden und sportlich durchtrainierten Körper zu besitzen und alles, was Krankheiten, Verletzungen oder andere Gesundheitsschäden verursachen, fördern oder begünstigen könnte, zu unterlassen.
(2) Jede Form und jeder Versuch der Selbstverletzung, Selbstbeschädigung oder Selbstverstümmlung ist zu unterlassen und wird bestraft.

H.3.2. Sauberkeit

(1) Der natürliche Zustand des Körpers ist die Sauberkeit. Schutzbefohlene haben diesen Zustand deshalb immer und überall so schnell es geht herzustellen und auf Dauer zu bewahren. Schmutz und Dreck ist vom Körper unverzüglich und zügig zu entfernen.
(2) Wird der Körper in der Öffentlichkeit unsauber, so hat die Reinigung unverzüglich und zügig nach Rückkehr aus der Öffentlichkeit zu erfolgen.
(3) Wird der Körper durch Arbeit oder Sport unsauber, so hat die Reinigung unverzüglich und zügig nach Abschluss der Arbeit oder der Sportlektion zu erfolgen.

H.3.3. Nacktheit

(1) Der natürliche Zustand des Körpers ist die Nacktheit. Schutzbefohlene haben diesen Zustand deshalb immer und überall so schnell es geht herzustellen und auf Dauer zu bewahren. Wenn ein Zweifel über die Wahl von Kleidung besteht, so hat die Schutzbefohlene nackt zu bleiben und die Meinung des Personals einzuholen oder die Anordnung des Personals abzuwarten.
(2) Ausnahmen regelt eine Kleiderordnung.

H.3.4. Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen

Jede Pflegemaßnahme oder Reinigungsmaßnahme eines Körpers muss durch diese Hygieneordnung gestattet oder vom Personal angeordnet sein. Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen, welche nicht gestattet oder angeordnet sind, sind verboten. Einziger Grund oder Anlass zu Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen kann nur eine Regelung dieser Hygieneordnung sein.

H.3.5. Ort und Zeit der Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen

(1) Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen haben an den dafür vorgesehenen Orten und zu den dafür vorgesehenen Zeiten stattzufinden.
(2) Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen dürfen andere Tätigkeiten weder unterbrechen noch verzögern.
(3) Von Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz ist in der Regel abzusehen. Notwendige Pflegemaßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen haben gegebenenfalls nach Rückkehr aus der Öffentlichkeit oder nach Abschluss der Arbeit stattzufinden.

H.3.6. Allgemeine Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen

(1) Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen sind immer sorgfältig und gründlich durchzuführen. Sie dürfen erst beendet werden, wenn ihr Ziel und Zweck erreicht ist. Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen haben immer einen sauberen und gesunden Körper zum Ziel.
(2) Haare sind so kurz wie möglich zu halten oder zu entfernen. Körperhaare sind verboten. Haare dürfen nicht getönt, gefärbt oder anderweitig in ihrer Farbe verändert werden. Haare dürfen nicht toupiert, gewellt oder anderweitig in ihrer Struktur verändert werden. Haare, welche in Farbe oder Struktur nicht naturbelassen sind, sind vollständig zu entfernen.
(3) Fingernägel und Fußnägel sind immer so kurz wie möglich zu halten. Lackieren, Färben oder andere Verzierungen sind verboten.
(4) Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen müssen immer mit einem Minimum an chemischen Substanzen durchgeführt werden. Nicht unbedingt notwendige Lösungsmittel oder Reinigungsmittel sind nicht gestattet. Wo immer kaltes Wasser, Scheuersand und Seife ausreichen, sind dies die einzigen erlaubten Reinigungsmittel.
(5) Warmes Wasser darf nur verwendet werden, wenn eine Reinigung anders unmöglich ist. Im Regelfall ist warmes Wasser verboten.
(6) Abtrocknen nach einer Reinigung ist nur nach besonderer Erlaubnis gestattet. Es schadet dem Körper eines Menschen nicht, wenn er langsam an der frischen Luft trocknet.
(7) Eine Schutzbefohlene darf ihre Brüste und ihr Geschlechtsteil ausschließlich zur unmittelbaren Pflege oder Reinigungshandlung berühren. Zum Abtrocknen oder zu allen anderen Gelegenheiten oder aus anderen Gründen ist die Berührung von Brüsten oder Geschlechtsteil nicht gestattet.

H.3.7. Pflegemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen während der Monatsblutung

(1) Die Schutzbefohlene hat das Blut am nackten Körper abfließen zu lassen.
(2) Während der Monatsblutung ist das Geschlechtsteil, so oft es geht, besonders gründlich und tief mit kaltem Wasser auszuspülen. Dabei sind immer auch die Oberschenkel mitzureinigen. Andere Hygienemaßnahmen sind nicht vorgesehen.
(3) Zum Sitzen hat die Schutzbefohlene während der Monatsblutung ein weißes, kochfestes Handtuch unterzulegen, wenn das Sitzen unbedingt notwendig ist; sonst hat die Schutzbefohlene zu stehen. In der Öffentlichkeit oder während der Arbeit kann ein Tampon zur Kleidung notwendig sein. Andere Hygieneartikel sind nicht erlaubt.

H.4. Haare

H.4.1. Allgemeines

(1) Haare dürfen in Farbe und Struktur nicht verändert werden. Haare, welche in Farbe oder Struktur verändert wurden oder verändert sind, sind unverzüglich, zügig und vollständig zu entfernen.
(2) Körperhaare sind immer unverzüglich und vollständig zu entfernen. Alle anderen Haare sind so kurz wie möglich zu halten.
(3) Die tägliche Pflege vorhandener Haare ist auf das Waschen und Kämmen zu beschränken und in so kurzer Zeit wie möglich zu erledigen.

H.4.2. Kopfhaare

(1) Kopfhaare sind so kurz wie nötig zu halten. Die natürliche Schönheit einer Schutzbefohlenen darf durch zu kurze Haare nicht beeinträchtigt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal.
(2) Die Pflege der Kopfhaare darf keine zusätzliche Zeit beanspruchen. Die Pflege der Kopfhaare darf keine zusätzlichen Pflegemittel beanspruchen.
(3) Die Frisur hat die natürliche Schönheit der Schutzbefohlenen zu unterstreichen. Die Frisur darf bei Arbeit und Sport nicht behindern. Die Frisur darf in der Öffentlichkeit nicht auffallen. Anspruchsvolle, pflegeintensive Frisuren sind verboten.

H.4.3. Schamhaare

(1) Als Schamhaare werden – im Gegensatz zur Biologie und zur Medizin – ausschließlich Haare betrachtet, welche am vorderen Unterleib die Spalte umgeben und ein schmales, auf der Spitze stehendes, gleichschenkliges Dreieck bilden.
(2) Die obere Kante (Basis) des Dreiecks darf nicht oberhalb der Spalte liegen. Empfohlen wird die Vereinigung der beiden Schamlippen. Die untere Spitze muss von vorne zu sehen sein. Sie muss oberhalb des Dammes liegen. Die Dreieckshöhe darf die Länge der Spalte nicht überschreiten. Außerdem ist die Höhe des Dreiecks auf höchstens einhundert Millimeter begrenzt. Kleinere Dreiecke sind zulässig.
(3) Die Breite (Basislänge) des Dreiecks darf das 0,6-fache der Dreieckshöhe nicht überschreiten. Außerdem ist die Breite des Dreiecks auf höchstens sechzig Millimeter begrenzt. Schmalere Dreiecke sind zulässig.
(4) Haare außerhalb des Dreiecks gelten als Körperhaare.
(5) Haare am Gesäß, zwischen den Beinen und auf dem Schamhügel gelten als Körperhaare.
(6) Schamhaare dürfen höchstens fünf Millimeter lang sein. Sie sind regelmäßig auf die erlaubte Länge zu kürzen. Kürzere Schamhaare sind immer zulässig.
(7) Es ist erlaubt, auf Teile der Schambehaarung oder alle Schamhaare zu verzichten. Dazu darf die Schambehaarung auch rasiert werden, falls der Verzicht nur vorübergehend ist. Bei dauerhaftem Verzicht auf die Schamhaare zählen diese zur Körperbehaarung und sind entsprechend zu entfernen.
[...]
(9) Wird die Entfernung der Schamhaare angeordnet, können diese auch abgebrannt werden. Die Schamhaare müssen abgebrannt werden, sofern die Entfernung als Strafe angeordnet wird. In diesem Fall ist das Abbrennen durch weitere Strafen am nackten, ungeschützten Geschlechtsteil zu unterstützen.
(10) Wird die dauerhafte Entfernung der Schamhaare angeordnet, so gilt die Verpflichtung zur Epilation erst nach dem Abbrennen, sofern das Abbrennen angeordnet oder gewünscht wird.
(11) Schamhaare dürfen in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden. Das Zeigen der Schambehaarung in der Öffentlichkeit ist durch Abbrennen der Schamhaare und weitere Strafen am nackten, ungeschützten Geschlechtsteil zu bestrafen.
(12) Zum Zweck der Haarpflege und der Haarentfernung darf sich eine Schutzbefohlene an den Geschlechtsteilen berühren.

H.4.4. Körperhaare

(1) Körperhaare sind verboten.
(2) Die Schutzbefohlene hat alle Körperhaare unverzüglich, zügig und dauerhaft zu entfernen. Harte Haarspitzen dürfen nicht zu fühlen sein. Die Haarentfernung ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Als Haarentfernungsmaßnahme ist ausschließlich das Auszupfen der Haare zugelassen. Dies kann mechanisch oder mit Wachs geschehen.
(3) Schmerzen oder andere Unpässlichkeiten während des Auszupfens oder danach sind kein Grund für andere Maßnahmen.

H.5. Erlaubte Pflegemaßnahmen

H.5.1. Haarpflege

(1) Die Kopfhaare sind bei jeder Reinigung mitzuwaschen und anschließend zu kämmen. Frisuren, welche einen höheren Aufwand benötigen, sind nicht gestattet.
(2) Das Schamhaar wird ebenfalls mit jeder Reinigung gewaschen. Es bedarf keiner weiteren Behandlung. Das Personal darf das Schamhaar jederzeit kämmen.
(3) Einmal wöchentlich sind Kopfhaare und Schamhaare zu schneiden und alle Körperhaare auszuzupfen.

H.5.2. Körperpflege

(1) Zusätzlich zur Reinigung ist es gestattet, den Körper oder Teile des Körpers mit einer geruchsneutralen, einfachen Hautkreme einzucremen.
(2) Zum Eincremen ist es Schutzbefohlenen gestattet, sich an den Brüsten oder an den Geschlechtsteilen zu berühren.
(3) Andere Körperpflegemaßnamen sind nicht notwendig.

H.6. Erlaubte Reinigungsmaßnahmen

H.6.1. Allgemeine Reinigungsmaßnahmen

(1) Die Schutzbefohlene hat sich regelmäßig und gründlich mit kaltem Wasser, Scheuersand und Seife zu reinigen. Diese Grundreinigung hat nach jeder Sportlektion, nach der Arbeit, vor und nach jedem Schwimmen oder Baden und vor dem Schlafengehen stattzufinden.
(2) Zum Zweck der Reinigung ist es einer Schutzbefohlenen erlaubt, sich an den Brüsten und den Geschlechtsteilen zu berühren.

H.6.2. Angeordnete Reinigungsmaßnahmen

(1) Es können jederzeit Reinigungsmaßnahmen aller Art angeordnet werden. Diese können in Art und Umfang und in den verwendeten Materialien von den allgemeinen Reinigungsmaßnahmen abweichen.
(2) Reinigungsmaßnahmen zur Bestrafung oder Disziplinierung einer Schutzbefohlenen, mehrerer Schutzbefohlener oder aller Schutzbefohlenen sind zulässig.

H.6.3. Besondere Reinigungsmaßnahmen

(1) Bei Verschmutzungen, welche mit kaltem Wasser, Scheuersand und Seife nicht zu entfernen sind, können andere Lösungsmittel erlaubt werden. Diese Erlaubnis ist unbedingt vor der Reinigung vom Personal einzuholen.
(2) In besonderen Fällen kann außerdem die Verwendung von warmem Wasser genehmigt werden. Diese Genehmigung muss vorher vom Personal eingeholt werden. Eine Genehmigung für die Verwendung von warmem Wasser gilt nur für einen Reinigungsvorgang. Sie kann noch während des Reinigungsvorgangs widerrufen werden. In diesem Fall ist die Verwendung von warmem Wasser unverzüglich zu beenden. Ist zur Reinigung mit warmem Wasser der Wechsel an einen anderen Ort notwendig, so darf die Schutzbefohlene sich vor und während des Ortswechsels nicht abtrocknen.

H.6.4. Abtrocknen

(1) Schutzbefohlene haben keinen Anspruch darauf, sich abzutrocknen. Der natürliche Zustand eines Körpers nach der Reinigung ist nass. Wasser auf der Haut schadet dem Körper nicht. Ein Körper trocknet von alleine. Feuchtigkeit härtet den Körper ab und schützen ihn vor Erkrankungen.
(2) Es kann Schutzbefohlenen gestattet werden, sich nach einer Reinigung abzutrocknen. Der Vorgang des Abtrocknens muss auf das Wesentliche beschränkt bleiben und darf keine unnötig lange Zeit in Anspruch nehmen.
(3) Das Abtrocknen gehört nicht zur Reinigung. Insbesondere dürfen Schutzbefohlene sich zum Abtrocknen weder an den Brüsten noch an den Geschlechtsteilen berühren. Diese Körperteile müssen feucht bleiben.
(4) Das Abtrocknen kann auch vom Personal übernommen werden.

H.7. Verbotene Pflegemaßnahmen

H.7.1. Hautpflege und Körperpflege, Tätowierungen und Piercings

(1) Der Körperpflege ist durch regelmäßigen Sport, gesunde und einfache Ernährung und Lebensweise und durch die regelmäßige Reinigung und gegebenenfalls notwendiges Eincremen Genüge getan. Andere Pflegemaßnahmen sind nicht notwendig und deshalb verboten.
(2) Es ist verboten, die natürliche Hautfarbe oder Hautstruktur zu ändern. Tätowierungen, Körperbemalungen, Schminke und Make-up, auch Selbstbräuner und Lippenstift sind verboten. Vorhandene Tätowierungen muss eine Schutzbefohlene registrieren und genehmigen oder entfernen lassen.
(3) Piercings sind eine Gefahrenquelle bei Sport und Arbeit. Sie beanspruchen zusätzliche Zeit und bedeuten einen erhöhten Pflegeaufwand. Deshalb sind Piercings einschließlich Ohrringen, Brustwarzenpiercings und Schamlippenpiercings verboten. Das Zuwachsen vor Piercinglöchern ist zu akzeptieren.
(4) Piercinglöcher und Tätowierungen können auch ärztlich entfernt werden.
(5) Besitz, Verwendung und Weitergabe von Make-up, Lippenstift, Schminke, Körperfarbe, Kosmetika mit Ausnahme einer einfachen, geruchsneutralen Hautkreme, Körpermilch, Lotionen, Pflegeöle, Puder und ähnlichen Substanzen sind verboten und werden bestraft.

H.7.2. Haarpflege

(1) Das Kopfhaar ist nach jeder Reinigung zu kämmen. Haare sind wöchentlich zu schneiden. Körperhaare sind wöchentlich auszuzupfen. Weitere Pflegemaßnahmen sind überflüssig und deshalb verboten.
(2) Es ist verboten, die natürliche Haarfarbe oder Haarstruktur zu verändern. Haare, deren Struktur oder Farbe verändert waren oder sind, sind unverzüglich und vollständig an der Wurzel abzuschneiden oder anderweitig zu entfernen.
(3) Falls Schamhaar in Farbe oder Struktur verändert war oder ist, so ist das gesamte Schamhaar unverzüglich und vollständig zu entfernen. Dieses kann durch Rasieren, Auszupfen oder Abbrennen geschehen. Geschah die Veränderung des Schamhaars durch die Schutzbefohlene oder wurde sie durch die Schutzbefohlenen veranlasst, so ist die Schutzbefohlene – neben dem Abbrennen des Schamhaars – darüber hinaus am nackten, ungeschützten Geschlechtsteil zu bestrafen.
(4) Besitz, Verwendung und Weitergabe von Haargel, Haarwachs, Haarlack und Haarspray sowie von Shampoo, Festigern, Haarkuren und ähnlichen Substanzen sowie Lockenwicklern sind verboten und werden bestraft.

H.8. Verbotene Reinigungsmaßnahmen

H.8.1. Reinigungsmittel

(1) Die regelmäßigen Reinigungen reichen aus, die Hygiene einer Schutzbefohlenen sicherzustellen. Weitere Reinigungsmaßnahmen sind verboten, da sie nicht notwendig sind.
(2) Reinigungsmittel außer Scheuersand und Seife sind – sofern nicht dringend benötigt und vom Personal genehmigt – verboten.
(3) Besitz, Verwendung und Weitergabe von Reinigungsmitteln (außer Scheuersand und Seife) wie Pflegeseifen, Lotionen, Duschgels und Duschseifen, Shampoos und Ähnlichem sind verboten und werden bestraft.

H.8.2. Wannenbäder

Wannenbäder bedeuten einen überflüssigen Luxus und sind Zeitverschwendung. Sie sind verboten.

H.8.3. Warmes Wasser

Warmes Wasser ist – sofern es nicht für den Reinigungsvorgang unbedingt notwendig und vom Personal genehmigt ist – unnötiger Luxus. Warmes Wasser ist verboten.
H.8.4. Wohlfühlhygiene und Wellness
Reinigungsmaßnahmen, welche ausschließlich oder überwiegend dem Wohlbefinden und nicht der Reinigung dienen, sind verboten.

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Internatsordnung: Strafen
Autor: Ludwig55


S. Strafordnung

S.1. Vorbemerkungen

S.1.1. Allgemeines

(1) Diese Strafordnung gilt immer und überall für alle Schutzbefohlenen, sofern diese Strafordnung nichts Anderes regelt. Diese Strafordnung regelt jede Art von Belohnung, Bestrafung, Strafe oder Folter des Körpers der Schutzbefohlenen.
(2) Der natürliche Zustand eines Körpers ist nackt. Schutzbefohlene haben daher diesen Zustand so schnell wie möglich herzustellen und so lange wie möglich zu erhalten. Körperstrafen haben immer auf der nackten, ungeschützten Haut zu erfolgen.
(3) Bestrafungen und Strafen sollten so gestaltet sein, dass die Schutzbefohlene keinen bleibenden körperlichen Schaden erleidet. Die Schutzbefohlene sollte durch Bestrafungen und Strafen nicht verstümmelt oder getötet werden. Schmerzen, Verletzungen, Narben an nicht sichtbaren Körperstellen sowie geistige und seelische Veränderungen sind zwangsläufige Folge von Bestrafung, Strafe oder Folter und damit gewollt und erlaubt.
(4) Da ein Ziel die Reifung und Festigung des Charakters der Schutzbefohlenen ist, bleibt eine dauerhafte Formung und Veränderung des Charakters nicht aus und ist gewollt.
(5) Belohnung, Bestrafung, Strafe und Folter sollte in einem unmittelbaren Zusammenhang zur Tat der Schutzbefohlenen stehen. Diesem Zusammenhang ist möglichst durch die Wahl von Art, Umfang, Ort, Zeit und Körperteil der Belohnung, Bestrafung, Strafe oder Folter Rechnung zu tragen.
(6) Eine Strafe sollte soweit möglich von der Schutzbefohlenen selbst vollstreckt werden. Auf alle Fälle hat die Schutzbefohlene die Vollstreckung einer Strafe selbst vorzubereiten und benötigte Strafwerkzeuge und Materialien herbeizuschaffen, bereitzustellen und funktionsfähig und gebrauchsfertig herzurichten sowie die Vollstreckung der Strafe dem Personal zu ermöglichen und zu erleichtern. Für Fehler an Strafwerkzeugen und Materialien haftet die Schutzbefohlene.
(7) Bei unerwünschtem Verhalten der Schutzbefohlenen während einer Bestrafung, Strafe oder Folter ist die Bestrafung, Strafe oder Folter solange zu verschärfen und / oder zeitlich auszudehnen, bis die Schutzbefohlene das unerwünschte Verhalten beendet. Unerwünschtes Verhalten ist darüber hinaus zusätzlich zu bestrafen.
(8) Unerwünschte Lautäußerungen der Schutzbefohlenen infolge einer Bestrafung, Strafe oder Folter sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Schreien, Rufen, Stöhnen, Schluchzen und / oder Weinen sowie alle Körpergeräusche. Die Schutzbefohlene hat dafür Sorge zu tragen, dass eine unerwünschte Lautäußerung nicht stattfindet. Treten während einer Bestrafung, Strafe oder Folter unerwünschte Lautäußerungen auf, so ist die Bestrafung, Strafe oder Folter so lange zu verschärfen und / oder auszudehnen, bis die Schutzbefohlene ihre Lautäußerungen beendet. Unerwünschte Lautäußerungen sind darüber hinaus zusätzlich zu bestrafen.
(9) Es ist jederzeit erlaubt, Belohnungen zu kürzen oder zu streichen.
(10) Es ist jederzeit erlaubt, Bestrafungen, Strafen oder Foltern anzuordnen, zu verschärfen oder auszudehnen.
(11) Eine einmal zuerteilte Bestrafung, Strafe oder Folter darf nicht gemildert, abgeschwächt oder verkürzt werden.

S.1.2. Anweisungen

(1) Anweisungen des Personals gehen dieser Strafordnung vor.
(2) Anweisungen von vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen dürfen dieser Strafordnung nicht widersprechen, es sei denn, die vorgesetzten oder älteren Schutzbefohlenen leiten ausschließlich Anweisungen des Personals weiter (Botenfunktion).

S.1.3. Öffentliche, gesetzliche und normative Regelungen und Vorschriften

Gesetzliche Regelungen, insbesondere Gesetze und Verordnungen, sowie andere öffentliche Erlasse, Regelungen und Vorschriften gehen dieser Strafordnung vor, wenn die Schutzbefohlene sich in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz aufhält.

S.1.4. Natürliche, klimatische oder meteorologische Einwirkungen

(1) Meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten haben keinen Einfluss auf Art oder Umfang einer Belohnung, Bestrafung, Strafe oder Folter. Insbesondere dürfen meteorologische, klimatische oder andere natürliche Erscheinungen, Ereignisse oder Besonderheiten weder Grund noch Ursache noch Anlass für zusätzliche Belohnungen oder andersartige Belohnungen oder Bestrafungen sein.
(2) Luftbewegungen, Kältereize und Feuchtigkeitserscheinungen härten den Körper einer Schutzbefohlenen ab und schützen ihn vor Erkrankungen. Sie dürfen deshalb keinesfalls vom Körper der Schutzbefohlenen ferngehalten werden.

S.1.5. Soziale, religiöse und erzieherische Ursachen

Scham, Schuld, Keuschheit und Geziertheit sind ausschließlich soziokulturell oder religiös bedingte Erziehungsfolgen. Sie haben keine rationale, begründbare oder wissenschaftliche Ursache und dürfen deshalb weder Einfluss auf Art oder Umfang einer Belohnung, Bestrafung, Strafe oder Folter haben, noch Grund, Anlass oder Ursache für zusätzliche Belohnungen oder andersartige Belohnungen oder Bestrafungen sein.

S.2. Definitionen

S.2.1. Belohnung

Belohnung ist eine erzieherische Einwirkung auf eine Schutzbefohlene mit dem Ziel, der Schutzbefohlenen Freude, Glück oder andere positive Gefühle zu verursachen und die Schutzbefohlene auf diese Art zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.

S.2.2. Bestrafung, Strafe und Folter

(1) Strafe ist eine erzieherische Einwirkung auf eine Schutzbefohlene mit dem Ziel, der Schutzbefohlenen Unbehagen, Schmerzen oder andere negative Gefühle zu verursachen und die Schutzbefohlene auf diese Art zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.
(2) Der Vorgang des Erteilens einer Strafe wird Bestrafung genannt.
(3) Strafen, welche über das übliche Strafmaß oder den üblichen Umfang hinausgehen oder welche schwere, möglicherweise bleibende, körperliche Schäden verursachen können, werden Folter genannt.

S.2.3. Kleidung

(1) Kleidung, Kleidungsstücke und Bekleidung werden gleichwertig benutzt.
(2) Kleidung ist unabhängig von Form, Material, Herstellung und eigentlicher Zweckbestimmung jeder Gegenstand, welcher einen menschlichen Körper bedeckt oder vor freiem Anblick, freiem Einblick, Berührung, Wärme, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe, Schlägen oder anderen Einwirkungen schützt, abschirmt oder solche Einwirkungen hemmt, vermindert oder unmöglich macht.
(3) Als Kleidung kann auch ein Verhalten oder eine Handlung betrachtet werden, welches in seiner Wirkung der Wirkung von Kleidung, von einem Kleidungsstück oder von Teilen von Kleidung oder einem Kleidungsstück gleicht oder nahe kommt, insbesondere das Bedecken des Körpers oder von Körperteilen mit den Händen, Armen oder anderen Körperteilen oder das Verstecken oder Verbergen des Körpers oder von Körperteilen hinter Gegenständen.

S.2.4. Öffentlichkeit

(1) Als Öffentlichkeit gilt jeder Bereich, zu welchem andere Personen als Personal, Mitarbeiter und Schutzbefohlene jederzeit legal und ungehindert Zutritt haben.
(2) Als Öffentlichkeit gelten ferner alle Bereiche, zu welchen andere Personen als Personal, Mitarbeiter oder Schutzbefohlene zu bestimmten Zeiten – zum Beispiel bei Veranstaltungen – legal und ungehindert Zutritt haben nur während dieser Zeiten. Außerhalb dieser Zeiten gelten diese Bereiche nicht als Öffentlichkeit.
(3) Bereiche, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig von Öffentlichkeit umgeben sind, aus der Öffentlichkeit aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder in die Öffentlichkeit verlassen werden, können ebenfalls zur Öffentlichkeit gezählt werden.

S.2.5. Arbeitsplatz

(1) Als Arbeitsplatz gilt der unmittelbare Ort der Arbeit mit allen dazugehörenden Neben- und Hilfsgebäuden und Flächen, sofern er ausschließlich und unmittelbar zum Zweck der Arbeit aufgesucht und unmittelbar nach Abschluss oder Beendigung der Arbeit wieder verlassen wird.
(2) Orte, zu welchen für vernachlässigbar kurze Zeiträume Schutzbefohlene Zutritt haben, sofern sie völlig vom Arbeitsplatz umgeben sind, vom Arbeitsplatz aus aufgesucht werden und unverzüglich und zügig wieder zum Arbeitsplatz verlassen werden, können ebenfalls zum Arbeitsplatz gezählt werden.

S.3. Grundlagen und generelle Regelungen

S.3.1. Nacktheit

(1) Der natürliche Zustand des Körpers ist nackt. Schutzbefohlene haben diesen Zustand deshalb immer und überall so schnell es geht herzustellen und auf Dauer zu bewahren. Wenn Zweifel über die Wahl der Kleidung besteht, so hat die Schutzbefohlene nackt zu bleiben und die Meinung des Personals einzuholen oder die Anordnung des Personals abzuwarten.
(2) In Ausnahmefällen können Kleidungsstücke widerruflich und befristet als Belohnung erlaubt werden. Wird keine Befristung genannt, so endet die Erlaubnis spätestens am Abend des Kalendertages, an welchem sie ausgesprochen wurde.
(3) Eine Strafe oder Folter ist, wenn nichts Anderes angeordnet ist, nackt anzutreten. Eine Schutzbefohlene hat sich vor Beginn der Bestrafung zu entkleiden und alles zu unterlassen, um sich, ihren Körper, Teile des Körpers oder einzelne Körperteile oder Organe vor Strafe oder Folter zu schützen.
(4) Strafen sind immer auf der nackten Haut zu vollstrecken. Ein Bedecken, Bekleiden, Verhüllen oder anderweitiger Schutz ist verboten. Vor einer Bestrafung behaarter Körperteile sind die Haare vollständig zu entfernen.
(5) Ausnahmen regelt eine Kleiderordnung.

S.3.2. Ort und Zeit von Strafmaßnahmen

(1) Bestrafungen, Strafen und Foltern sind so durchzuführen, dass Arbeits-, Unterrichts-, Lern-, Übungs- und Trainingszeiten davon nicht betroffen sind. Ausgenommen hiervon sind kleinere Bestrafungen und Strafen, welche ohne Unterbrechung von Arbeit, Unterricht, Lernen, Übung oder Training vollstreckt werden können. Ausgenommen hiervon ist auch die Verschärfung von sportlichen Übungen in Dauer, Umfang und Art der Durchführung während der üblichen Unterrichts- oder Trainingszeiten.
(2) In der Regel werden Bestrafung, Strafe und Folter so zeitnah wie möglich im Anschluss an das unerwünschte Verhalten der Schutzbefohlenen vollstreckt. Dies darf jederzeit auf Kosten der Ruhe-, Erholungs- und Pausenzeiten, der Mahlzeiten, der Schlafzeiten oder anderer Freizeit geschehen.
(3) Sofern möglich, werden Bestrafung, Strafe und Folter am Ort des unerwünschten Verhaltens vollstreckt.
(4) In allen anderen Fällen können für Bestrafung, Strafe und Folter dafür vorgesehene und ausgestattete Räumlichkeiten genutzt werden.
(5) Bestrafung, Strafe und Folter dürfen der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht werden. Gegebenenfalls ist die Öffentlichkeit zu verlassen.
(6) Steht zu erwarten, dass die Schutzbefohlene eine Bestrafung, Strafe oder Folter nicht lautlos über sich ergehen lässt, und die Öffentlichkeit auf diese Weise Kenntnis von einer Bestrafung, Strafe oder Folter erlangen könnte, so ist die Schutzbefohlene in geeigneter Weise an Lautäußerungen zu hindern.
[...]

S.XX Strafarbeiten

S.XX Sport

(1) Sport darf jederzeit neben der erforderlichen körperlichen Ertüchtigung zur Gesunderhaltung des Körpers der Schutzbefohlenen auch als Bestrafung, Strafe oder Folter durchgeführt werden.
(2) Sportliche Übungen sind durch qualifiziertes Personal zu betreuen und zu begleiten. Verletzungen sowie dauerhafte Einschränkungen der Arbeitskraft und der sonstigen Leistungsfähigkeit der Schutzbefohlenen sollten in der Regel vermieden werden. Dies gilt nicht, wenn Sport als Folter oder zur Unterstützung von Folter eingesetzt wird.

S.XX Strafarbeit

S.XX Schläge

(1) Schläge können mit der Hand oder geeigneten Gegenständen angebracht werden.
(2) Die Schutzbefohlene hat den Körperteil, auf welchen die Schläge angebracht werden sollen, dem Personal bestmöglich zu präsentieren. Das entsprechende Körperteil ist dabei so weit es geht vorzustrecken und anzuspannen.
(3) Schläge sind immer auf der nackten Haut anzubringen. Ein Bedecken, Bekleiden, Verhüllen oder anderweitiger Schutz ist verboten. Vor einer Bestrafung behaarter Körperteile sind die Haare vollständig zu entfernen.
(4) Die Schutzbefohlene hat notwendiges Schlagwerkzeug herbeizuschaffen, bereitzustellen und funktionsfähig und gebrauchsfertig herzurichten. Treten Fehler am Schlagwerkzeug auf, so haftet dafür die Schutzbefohlene.
(5) Wird eine Fesselung notwendig, so ist das dazu nötige Material von der Schutzbefohlenen herbeizuschaffen, bereitzustellen und funktionsfähig und gebrauchsfertig herzurichten. Für Fehler am Fesselmaterial und an den Fesseln haftet die Schutzbefohlene. Die Fesseln sind, soweit dies machbar ist, von der Schutzbefohlenen selbst anzulegen. Fesseln dürfen nicht zu locker angebracht werden und sich keinesfalls von selbst lösen oder der Schutzbefohlenen das Lösen ermöglichen.
[...]

S.XX Hunger

(1) Es gibt keinen Anspruch auf Nahrung.
(2) Die Schutzbefohlene hat sich ihre notwendige Nahrung durch Fleiß und Wohlverhalten zu verdienen.
(3) In Bezug auf Qualität und Menge dürfen keinerlei Mindestanforderungen an die Nahrung gestellt werden.
(4) Schutzbefohlene dürfen Nahrung nur an den dafür vorgesehenen Orten, zu den dafür vorgesehenen Zeiten und in den vorgesehenen Mengen zu sich nehmen.
(5) Schutzbefohlene dürfen jederzeit von sich aus die Anzahl der Mahlzeiten und / oder die Menge beziehungsweise Qualität der aufgenommenen Nahrungsmittel reduzieren, sofern dadurch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, die körperliche und geistige Entwicklung und die Gesundheit nicht beeinträchtigt werden.
(6) Aus gesundheitlichen Gründen, zur Unterstützung von Sport und Arbeit sowie zur allgemeinen Disziplinierung ist die Nahrungsaufnahme der Schutzbefohlenen auf die vorgeschriebenen oder erlaubten Mahlzeiten zu beschränken. Größere Mengen und / oder andere Nahrungsmittel sind verboten.
(7) Aus gesundheitlichen Gründen, zur Unterstützung von Sport und Arbeit sowie zur Disziplinierung kann die Nahrungsaufnahme Schutzbefohlener jederzeit eingeschränkt, auf bestimmte Lebensmittel und / oder Mengen begrenzt oder ganz unterbunden werden.
(8) Einschränkungen der Nahrungsaufnahme zur Disziplinierung sollten in der Regel im Zusammenhang mit der gewünschten Verhaltensänderung stehen.
(9) Einschränkungen der Nahrungsaufnahme können jederzeit zur Unterstützung von Bestrafung, Strafe oder Folter angeordnet werden.
(10) Einschränkungen der Nahrungsaufnahme sollten in Dauer und Umfang in der Regel so beschaffen sein, dass die Körperfunktionen und die körperliche und geistige Entwicklung der Schutzbefohlenen nicht dauerhaft beeinträchtigt werden und keine dauerhaften körperlichen Schäden zurückbleiben. Dies gilt nicht, falls die Einschränkungen der Nahrungsaufnahme als Folter oder zur Unterstützung einer Folter angeordnet sind.

S.XX Durst

(1) Es gibt keinen Anspruch auf Getränke.
(2) Die Schutzbefohlene hat sich ihre notwendige Getränke durch Fleiß und Wohlverhalten zu verdienen.
(3) In Bezug auf Qualität und Menge dürfen keinerlei Mindestanforderungen an die Getränke gestellt werden. In der Regel genügt klares Wasser.
(4) Schutzbefohlene dürfen Getränke nur an den dafür vorgesehenen Orten, zu den dafür vorgesehenen Zeiten und in den dafür vorgesehenen Mengen zu sich nehmen.
(5) Aus gesundheitlichen Gründen, zur Unterstützung von Sport und Arbeit sowie zur allgemeinen Disziplinierung ist die Getränkeaufnahme der Schutzbefohlenen auf die vorgeschriebenen oder erlaubten Mahlzeiten und / oder Pausen zu beschränken. Weitere Getränke sind verboten.
(6) Aus gesundheitlichen Gründen, zur Unterstützung von Sport und Arbeit sowie zur Disziplinierung kann die Getränkeaufnahme Schutzbefohlener jederzeit eingeschränkt, auf bestimmte Getränke, Darreichungsformen und / oder Mengen begrenzt oder ganz unterbunden werden.
(7) Einschränkungen der Getränkeaufnahme zur Disziplinierung sollten in der Regel im Zusammenhang mit der gewünschten Verhaltensänderung stehen.
(8) Einschränkungen der Getränkeaufnahme können jederzeit zur Unterstützung von Bestrafung, Strafe oder Folter angeordnet werden.
(9) Einschränkungen der Getränkeaufnahme sollten in Dauer und Umfang in der Regel so beschaffen sein, dass die Körperfunktionen und die körperliche und geistige Entwicklung der Schutzbefohlenen nicht dauerhaft beeinträchtigt werden und keine dauerhaften körperlichen Schäden zurückbleiben. Dies gilt nicht, falls die Einschränkungen der Getränkeaufnahme als Folter oder zur Unterstützung einer Folter angeordnet sind.

S.XX Entfernen der Schamhaare

S.XX Abbrennen der Schamhaare

(1) Die Schutzbefohlene hat das Abbrennen der Schamhaare in der Regel selbst durchzuführen.
(2) Die Schutzbefohlene ist beim Abbrennen der Schamhaare in der Regel nackt. Der Unterleib der Schutzbefohlenen ist beim Abbrennen der Schamhaare immer nackt.
(3) Die Beine sind für den Vorgang weitestmöglich zu spreizen. Ein Spagat ist anzustreben. Die gespreizten Beine können gefesselt oder anderweitig fixiert werden.
(4) Es ist darauf zu achten, dass alle Schamhaare vollständig durch das Abbrennen entfernt werden. Dazu ist es gegebenenfalls nötig, das Abbrennen auch zwischen den gespreizten äußeren Schamlippen durchzuführen. Zu diesem Zweck darf die Schutzbefohlene ihre äußeren Schamlippen auseinanderziehen.
(5) Zusätzlich zum Abbrennen der Schamhaare ist immer eine weitere Strafe zu erteilen, welche am nackten, ungeschützten Geschlechtsteil zu vollstrecken ist. Sollte es durch das Abbrennen der Schamhaare zu Verbrennungen zweiten oder dritten Grades kommen, so ist die Wundversorgung erst nach Ende der Bestrafung mit allen Zusatzstrafen zulässig.
(6) Die inneren Geschlechtsteile dürfen während des Abbrennens der Schamhaare nur geschützt werden, wenn dies ausdrücklich vom Personal angeordnet wird. Die Abdeckung der inneren Geschlechtsteile hat in diesem Fall durch ein kleines Ledertäschchen zu erfolgen, welches von der Schutzbefohlenen während ihrer Freizeit selber anzufertigen ist und welches ausschließlich die inneren Schamlippen bedecken darf. Die Abdeckung darf nicht zwischen den äußeren Schamlippen hervorsehen und das Abbrennen der Schamhaare nicht behindern. Die Abdeckung ist auf Anweisung des Personals unverzüglich und zügig zu entfernen.
(7) Es kann der Schutzbefohlenen die Wahl zwischen der Verwendung einer Abdeckung der Schamhaare und einer etwas milderen Zusatzstrafe gelassen werden.
(8) Die Schamhaare einer Schutzbefohlenen können auf zwei Arten abgebrannt werden:
(8.1) Das Abbrennen der Schamhaare kann mithilfe eines glimmenden Spans erfolgen, welcher von der Schutzbefohlenen durch das Schamhaar geführt wird. Dabei ist für genügend Späne zu sorgen, da diese während des Vorgangs ausglühen. Es wird empfohlen, eine brennende Kerze oder ein anderes offenes Feuer zum Entzünden der Späne zur Verfügung zu stellen.
(8.2) Das Abbrennen der Schamhaare kann auch direkt über einer brennenden Kerze erfolgen. Dazu hat die Schutzbefohlene ihren Unterleib so lange über der Kerzenflamme zu bewegen, bis alle Schamhaare entfernt sind.

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In der Taiga – Ein russisches Märchen


Kapitel 1 - Am Rande Moskaus
Autor: Ludwig55


Es ist Ende Januar am Rande einer der großen Plattenbausiedlungen, welche hier in ziemlicher Entfernung zum Zentrum den Arbeitern der russischen Hauptstadt zum Wohnen und Schlafen dienen. Die Metro (U-Bahn) fährt nicht bis hierher, aber es gibt gute Busverbindungen in die Innenstadt. Wer es sich leisten kann, fährt jedoch lieber mit dem Automobil. Tagsüber, wenn die Bewohner an ihren Arbeitsplätzen sind, ist dieser Stadtteil nahezu ausgestorben; doch jetzt kommt die Dämmerung über die Stadt, und die Bewohner kehren von der Arbeit zurück.

Es ist kalt. Fahrbahnen und Gehwege sind vom Schnee befreit, doch vor und zwischen den Häusern türmen sich meterhohe weiße Berge. Außerhalb der Häuser trifft man keinen vernünftigen Menschen, welcher nicht die warme „Schapka“, die berühmte Pelzmütze, auf seinem Haupt trüge. Und unter den langen, wattegefütterten Parkas oder den noch längeren und wärmeren Pelzmänteln, welche hier allerdings nur wenige Menschen tragen, sieht man fast ausschließlich dicke Filzstiefel. Von den heimwärts oder zur abendlichen Zerstreuung eilenden Moskowitern sind eigentlich nur die roten, runden Wangen und die frierenden Nasen zwischen Mützenrand und Kragen zu erkennen.

Doch etwas weiter außerhalb, in einem kleinen Vorort, welchen man schon als eigenes Dorf bezeichnen möchte, so weit ist er von den Annehmlichkeiten, welche eine Millionenstadt selbst in einer kalten Winternacht zu bieten hat, entfernt, sind die Straßen mit der Dämmerung immer leerer geworden. Sie sind nur spärlich beleuchtet.
Die Goldgräberstimmung in den ersten Jahren nach Abwurf des sozialistischen Jochs hat hier auf dem Land keine Wirkung gezeigt. Was die zentrale Planwirtschaft nicht aufzubauen vermocht hat, hat der Mafiakapitalismus endgültig zerstört.
Einige Straßenzüge liegen ganz im Dunkeln; andere werden an einigen Stellen von bläulich weißem Licht aus modernen Industrielaternen erhellt. Dazwischen sind immer wieder dunkle Bereiche, wo Laternen ausgefallen und noch nicht wieder instand gesetzt sind.

In einer der gänzlich unbeleuchteten, schlecht gepflasterten Straßen liegt ein langgestreckter Gebäudekomplex, welcher von Weitem für ein landwirtschaftliches Gut gehalten werden könnte. Die flachen, in Ziegel gemauerten Häuser mit ihren kleinen, hoch oben angebrachten Fenstern könnten die Stallungen oder Scheunen sein.
Der zentral gelegene, zweistöckige Bau mit der bröckelnden Putzfassade könnte dann das Herrenhaus darstellen. Vor langer Zeit, als der Zar noch sein russisches Reich regierte, war dies auch der Fall.

Heute jedoch dient die Gebäudegruppe, welche so aussieht, als sei zu Lenins Lebzeiten das letzte Mal etwas an den Bauwerken ausgebessert worden, einem anderen Zweck. Hier draußen in der Abgeschiedenheit der kleinen, unbeleuchteten Straßen, saßen bis vor wenigen Jahren die Herren, denen schon Lenin nach seinem eigenen Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ die Kontrolle anvertraut hatte. Das NKWD (Volkskomitee für das Innere, später KGB) war an die Stelle der alten Gutsherren gerückt, das KGB (Komitee für Staatssicherheit) hatte das NKWD nach dem „großen vaterländischen Krieg“ abgelöst. Mit dem Zusammenbruch der UdSSR hatte man die Gebäude schließlich an einen Privatbesitzer verkauft, welcher ohne zu Handeln den verlangten Kaufpreis in Dollar bezahlte. Ein gutes Geschäft für den Staat, nachdem die Gebäude erst „gratis“ erworben wurden und dann herabgewirtschaftet worden sind.

Hier, wo der Glanz der Metropole nicht einmal mehr zu ahnen ist, sind auch die Gehwege längst nicht mehr so ordentlich vom Schnee befreit wie in der City. Ein schmaler Weg, gerade für Fußgänger ausreichend, ist in der Mitte des Gehsteigs freigehalten. Nur vor dem Gebäudekomplex, welcher von Weitem so sehr an einen Gutshof erinnert, ist der Gehweg in voller Breite ordentlich geräumt und bis auf die unordentlich verlegten Granitplatten sogar sauber gefegt. Vor dem ehemaligen Herrenhaus ist zudem der Bordstein auf solcher Länge vom Schnee gesäubert worden, dass man nicht nur aus einer Limousine, sondern sogar aus einem Autobus bequem aussteigen und ohne sich die Schuhe zu beschmutzen zum Haus gelangen könnte.

Neben dem Portal ist noch die Stelle zu sehen, welche einst das amtliche Siegel mit Hammer und Sichel und dem kurzen Hinweis auf das MWD (Ministerium des Inneren) zierte. Jetzt befindet sich dort ein kleines, unscheinbares Messingschild; der einzige Gegenstand an diesem Hause, welcher neueren Datums ist.
Nur die drei Buchstaben B.S.I. sind darauf zu erkennen. Sie stehen für Boris Sergejwitsch Iwanow, den Mann, welcher mit amerikanischen Dollar in bar bezahlt hat, um dieses entlegene Anwesen am Rande der brodelnden Metropole zu erwerben.
Nicht nur dieses Anwesen gehört ihm. Auch eine geräumige Wohnung in der Innenstadt und einige Hektar am Schwarzen Meer mit einer kleinen Villa nennt Boris S. Iwanow inzwischen sein Eigentum. Natürlich gehört ihm auch der dunkelblaue Mercedes Benz mit Metalliclackierung, welchem man ansieht, dass er nicht nur viele Dollar gekostet hat, sondern auch gepanzert ist.
Boris S. Iwanow geht zwar gerne ein Risiko ein, wenn er sich davon einige Dollar – er nimmt auch Deutsche Mark oder Schweizer Franken – zusätzlich verspricht, aber er liebt auch sein Leben. Nur so ist es wohl zu erklären, warum er die ganzen Sicherheitseinrichtungen, welche das KGB einbauen ließ, mitgekauft hat. Denn wenn man sich dem Gebäude nähert, sieht man deutlich, dass es keinen landwirtschaftlichen Zwecken mehr dient:

Die Fenster sind stark vergittert, die ehemaligen Ställe haben zusätzlich dicke Glasbausteine statt gewöhnlicher Scheiben in den Fensteröffnungen. Vor dem Eichenportal des Herrenhauses ist ein stählernes Rollgitter herabgelassen, und jetzt, wo die Dämmerung hereinbricht, schieben sich schussfeste, stählerne Rollläden zwischen die dicken Verbundglasscheiben und die Gitter im Herrenhaus. Es ist eine kleine Festung am Rande der großen Stadt.

Zwischen dem alten Herrenhaus und dem Gebäude, welches linker Hand angrenzt und vielleicht einmal der herrschaftliche Reitstall war, befindet sich eine große Durchfahrt, welche bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Stahltor verschlossen ist. Rechts des Herrenhauses befand sich wohl eine ähnliche Einfahrt. Diese ist aber bereits zu Zeiten des NKWD vermauert worden. Der Gutsherr konnte so seine Kutsche ohne zu wenden zum Ein- und Ausspannen auf den Hof fahren lassen.
Das NKWD benutzte bereits Automobile, und auch der Daimler von Boris S. Iwanow bringt seine Pferdestärken selber mit, sodass die zweite Zufahrt als unnützes Sicherheitsrisiko angesehen wurde und wird. Und die linke Durchfahrt ist nicht nur durch das schwere Stahltor, welches sich jetzt nach innen öffnet, sondern auch durch ein Rollgitter, ähnlich dem vor dem Hausportal gesichert.

Zuerst wird allerdings nicht das ganze Tor geöffnet. In diesem befindet sich eine kleine, vielleicht einen Meter breite und zwei Meter hohe Pforte, durch welche jetzt ein Mann an das Rollgitter tritt. Sorgfältig beobachtet er die Straße, welche sich im Schein des abendlichen Sternenhimmels nach beiden Seiten erstreckt. Auf ein Zeichen von ihm hebt sich das Gitter. Auch das Tor öffnet sich komplett.
Der Mann trägt einen tarnfarbenen Armeeparka und eine dunkle Schapka, an welcher vorne ein sechseckiges Wappen befestigt ist. Unter dem knielangen Parka sind die schwarz glänzenden Schäfte von ledernen Stiefeln zu erkennen. Der Mann hat das typisch runde Gesicht eines Slawen und einen dunkelbraunen, langen Vollbart; mehr ist von ihm unter der dicken, warmen Kleidung nicht zu erkennen. In der Hand trägt er ein – Sturmgewehr.
Ein zweiter Mann erscheint, gleich gekleidet und bewaffnet, aber bartlos und mit eher mongolischem Gesicht. Ein dritter, unbewaffneter, sonst aber gleich ausgestatteter Mann erscheint, geht schnellen Schrittes zu dem Daimler und fährt diesen durch das Tor auf den Hof. Die beiden Privatmilizionäre treten zurück. Das Rollgitter senkt sich wieder. Mit einem lauten Schlag schließt sich das Stahltor; nur die kleine Pforte bleibt offen. Der mongolisch wirkende Mann verschwindet durch diese, während der andere sich die Kalaschnikow umhängt, um sich eine Zigarette zu drehen.

Nach längerem Warten flammen bläulich weiße Strahler auf, welche an den Gebäuden befestigt sind. Der ganze Gehweg und auch die schmalen Gassen, welche den Gebäudekomplex an den Seiten von den Nachbargrundstücken trennen, sind hell erleuchtet. Unter der Pforte taucht wieder der mongolisch wirkende Mann auf. Statt der Kalaschnikow trägt er jetzt eine Knute (Riemenpeitsche) in der Hand – oder besser in den Handschuhen. Das Gitter hebt sich.
Zwei weitere Männer, alle militärisch uniformiert und mit einer Knute in den Fäusten, erscheinen. Dann öffnet sich der rechte Flügel des großen Tores, in welchem auch die kleine Pforte eingelassen ist.

Ein halbes Dutzend junger Frauen erscheint in der Öffnung. Die jungen Damen müssten die Blicke Aller auf sich ziehen, nur ist niemand zu sehen:
Alle Frauen haben lange Haare, welche jetzt auf dem Rücken zu dicken Zöpfen geflochten sind. Wie die Komsomolzen (Pioniere, Pfadfinder) zur Zeit der UdSSR tragen sie rote Halstücher, weiße Blusen, rote Faltenröcke, welche nur einen Teil der Oberschenkel bedecken, weiße Kniestrümpfe und braune, feste Halbschuhe. Da die Frauen keine Kopfbedeckung und nur ein knappes, rotes Bolerojäckchen tragen, sind alle Details ihrer Oberbekleidung deutlich zu erkennen. Besonders fällt bei den zurzeit herrschenden Temperaturen des russischen Winters auf, dass die Frauen unter den kurzen Röcken nackte Oberschenkel haben. Die Haut der Beine ist bläulich weiß. Die Beine sind sehr dünn, auch die Taillen der jungen Damen sind schmal, was durch die Kürze des Jäckchens noch deutlich betont wird. Ihre Gesichter sind ebenfalls nicht so rund, wie es sonst bei russischen Menschen üblich ist. Während sie den Hof verlassen, schnallen sich die sechs Frauen jeweils einen großen, schweren, tarnfarbenen Armeerucksack auf den Rücken.

Begleitet von den drei Milizionären mit der Knute stellen sich die sechs Mädchen in einer Doppelreihe auf und wandern die Straße entlang bis zu deren Ende. Wo der Weg endet, geht es geradeaus weiter in den Wald hinein. Hier ist der Weg nicht mehr vom Schnee geräumt. Die weißen Flocken haben sich knie- bis hüfthoch aufgetürmt. Zwei Frauen müssen nebeneinander vorangehen, um den Weg zu bahnen; hinter ihnen geht einer der Milizionäre. Es folgen wieder zwei der Frauen mit einem Milizionär, sodass schließlich drei Gruppen aus jeweils drei Personen gebildet sind, welche hintereinander durch den nächtlichen Tann stapfen.
Die größten Schwierigkeiten bereitet es, den Weg durch den Schnee zu bahnen, weshalb sich die drei Gruppen immer wieder an der Spitze ablösen. Dabei müssen die Frauen vorn die Schwerstarbeit leisten und mit ihren halb nackten Beinen den Schneepflug spielen.

* * *

Auch der Hof des ehemaligen KGB-Gebäudes ist durch Scheinwerfer in gleißendes Licht getaucht. Neben einigen Milizionären, welche mit umgehängter Kalaschnikow an den Gebäuden entlang patrouillieren, sind weitere Frauen mit Arbeiten beschäftigt. Sie tragen nahezu die gleiche Kleidung wie die Frauen, welche gerade zur nächtlichen Wanderung aufgebrochen sind. Allerdings tragen sie statt fester Halbschuhe rotbraune Pumps und haben natürlich keinen Rucksack auf dem Rücken.
Drei Frauen sind damit beschäftigt, die Limousine von Boris S. Iwanow, welche sich inzwischen in der Remise befindet, zu reinigen. Zwei andere fegen den Hof, obwohl kaum ein Stäubchen darauf zu sehen ist. Ein gutes Dutzend marschiert unter Aufsicht eines kleinen, dicken Milizionärs im Gleichschritt auf und ab. Darüber hinaus ist noch eine ganze Anzahl von Frauen mit Arbeiten im Haus beschäftigt; von diesen sieht man gelegentlich eine über den Hof flitzen. Im Gegensatz zu den im Freien tätigen jungen Damen tragen Letztere keine Jacken, sondern nur Rock und Bluse.

Um zehn Uhr abends beenden die Frauen ihre Tätigkeiten und treten auf dem Hof in Reih und Glied an. Ein Milizionär erscheint mit einer Liste in der Hand, ruft die Namen auf und befiehlt dann den Frauen, sich für die Nacht vorzubereiten. Die jungen Damen verschwinden in einem der ehemaligen Stallgebäude, welches zwischenzeitlich dem KGB als Zellentrakt diente und jetzt die Herberge der Frauen ist.

Der lange Flur ist nur spärlich beleuchtet und kaum wärmer als die winterliche Nachtluft im Freien. Auf der zur Straße gelegenen, linken Flurseite ist eine Tür offen, durch welche die jungen Damen jetzt verschwinden. Hinter dieser Tür ist der Umkleideraum.
Jede Frau hat dort einen kleinen Spind, in welchen sie sorgfältig ihre wenigen Kleidungsstücke hineinsortiert. Auch der Umkleideraum ist nur schwach beleuchtet und spärlich beheizt. Es mögen wenige Grade über dem Gefrierpunkt sein.

Eine Frau fällt auf: Sie ist jünger als die Anderen, gerade achtzehn Jahre alt, sodass man fast noch nicht von einer jungen Dame, sondern von einem Mädchen sprechen möchte. Sie hat sehr kleine, feste Brüste, sodass sie als einzige Frau keinen Büstenhalter unter der Bluse trägt. Für die Anderen ist der Büstenhalter alleiniges Kleidungsstück unter der dünnen, kurzärmeligen Bluse, das Mädchen ist unter der Bluse nackt.
Als die Frauen die Röcke ausziehen, ist das Mädchen auch dort vollkommen nackt, die Älteren tragen einen hauchdünnen, weißen Slip. Offenbar ist man davon ausgegangen, dass jemand, der keinen Büstenhalter trägt, auch keinen Slip braucht. Was ein vollständig haarloser Unterleib in der russischen Winterkälte unter dem kurzen, dünnen Rock leiden muss, braucht nicht extra erwähnt zu werden.
Bei diesem Mädchen handelt es sich um Tatjana, die jüngste Tochter von Boris S. Iwanow, welcher ganz privat glücklicher Vater von drei Töchtern und einem Sohn ist. Tatjana zieht wie die Anderen auch Pumps und Strümpfe aus und legt alle Kleidung in ihren Spind.
Barfuß und nackt eilen die Frauen nun den kalten Flur entlang zu den Sanitärräumen. Toiletten und Duschräume sind auch nicht wärmer beheizt als der Umkleideraum.

Die Frauen beeilen sich. Nach dem Duschen – es gibt kein warmes Wasser – stellen sich die Frauen den Flur entlang an der Wand auf. Der dicke Milizionär kontrolliert, ob sie sich auch gründlich gereinigt haben; dann dürfen sie sich abtrocknen.
Anschließend geht es wieder in den Umkleideraum. Jede Frau holt aus ihrem Spind ein T-Shirt und streift es über. Die T-Shirts reichen bis über die Hüften; weitere Nachtwäsche ist nicht vorgesehen.

Mit Holzpantinen an den nackten Füßen geht es nochmals auf den Hof. Erneut müssen die jungen Damen sich in Reih und Glied aufstellen. Nach der kalten Dusche, barfuß und nur mit dem T-Shirt bekleidet, frieren sie erbärmlich.
Normalerweise geht der Nachtappell schnell vorüber, doch heute gibt es eine kleine Verzögerung. Tanja, eine hübsche, junge Frau mit langen, hellblonden Haaren und typisch slawischem Vollmondgesicht, hat beim Abendessen serviert. Einer der Milizionäre hat ihr dabei vorne unter den Rock gefasst und versucht, ihr zwischen den Beinen den Slip (und was darunter verborgen ist) zu streicheln. Tanja hat die Hand des Milizionärs mit einer Bewegung weggeschoben. Jetzt wird sie für diese Frechheit und für ihren Ungehorsam bestraft.
Während der Abstrafung müssen die anderen Frauen unbeweglich zusehen. So ist es für alle unangenehm, wenn eine einen Fehler macht.

Der Milizionär, dessen Hand Tanja verschmäht hat, nimmt die Abstrafung persönlich vor. In der linken Hand – er ist Linkshänder – hat er bereits einen etwa einen Meter und fünfzig Zentimeter langen, sehr dünnen Rohrstock.
Tanja muss sich mitten auf den Hof mit dem Gesicht zu ihren Kameradinnen stellen, die Beine spreizen, sodass die Füße etwa einen Meter voneinander entfernt sind, und schließlich eine „Brücke“ machen, bei welcher die Hände hinter ihren Füßen den Boden berühren, und das blond gelockte Schamdreieck den höchsten Punkt bildet. Das T-Shirt fällt ihr dabei über die Schultern, sodass die Brüste nackt sind.

Der Milizionär stellt sich nun so hinter sie, dass er mit seinen Stiefeln Tanjas Brustkorb einklemmt und der entblößte, angespannte und hervorgestreckte Unterleib genau vor ihm liegt. Es gibt die „Biblischen Sechs“, welche auch ein halbes Jahrhundert verordneten Zwangsatheismus überlebt haben. Es gibt sie auf das Körperteil, dessen Berührung durch eine fremde Männerhand Tanja vorhin so unangenehm war.

Der Milizionär holt aus. Tanja zählt mit: „Eins, zwei, drei, ...“.

Sorgfältig zielt der Milizionär auf den Schamberg: rechts am Oberschenkelansatz, links am Oberschenkelansatz, rechts etwas mehr zur Spalte hin, links etwas mehr zur Spalte hin.
Vor jeder Zahl lässt Tanja einen spitzen Schrei hören, und bald mischt sich lautes Schluchzen unter die Zahlen.

„... sechs.“

Tanja schluchzt die letzte Zahl in die kalte Nachtluft. Sechs rote, exakt parallele Doppellinien in absolut gleichmäßigen Abständen sind durch das blonde Lockendickicht zu erkennen.
Tränen laufen Tanja über die runden Wangen, als sie sich aufrichtet und ihr T-Shirt über Brust und Bauch streif. Sie schreit auf und zuckt ein wenig zurück, aber sie duldet es, als ihr der Milizionär über das nackte Geschlechtsteil streichelt. Tanja darf sich wieder bei ihren Kameradinnen einordnen.
Die Schläge waren die Strafe für die Frechheit. Zur Strafe für ihren Ungehorsam wird Tanja morgen auf ihre Unterwäsche, Büstenhalter und Slip, verzichten müssen. Sie betet im Stillen, dass sie ihren Arbeitsdienst im Haus und nicht im Freien ableisten muss.

„Gute Nacht!“

Der dicke Milizionär gibt das Kommando, die Betten aufzusuchen.
Die jungen Frauen eilen in das Gebäude zurück, welches zwischenzeitlich dem KGB als Zellentrakt diente und jetzt die Herberge der Mädchen ist.
Es gilt, der tödlichen Kälte des russischen Winters zu entkommen. Die Pantinen werden im Umkleideraum abgestellt. Barfuß geht es den langen, kalten Flur entlang.
Die Schlafräume der Frauen sind auf der anderen, rechten Flurseite, zum Hof hin gelegen. In jedem Schlafraum stehen zehn Betten, aber zurzeit sind nicht alle belegt. Die eisernen Bettgestelle stehen zu je Fünfen rechts und links der Tür an den Wänden; gegenüber ist ein kleines Fenster, welches tagsüber geöffnet war, jetzt aber in den meisten Schlafräumen von den Frauen geschlossen wird.
Die Betten fühlen sich kalt an. Kissen haben die Frauen keine, und in den Bezügen befinden sich nur dünne Steppdecken, wie man sie bei uns für den Sommer hat. Die Frauen kuscheln sich fest in ihre Decken.

Die Nacht ist kurz.

Bald geht das Klappern der Zähne in regelmäßige Atemzüge über. Einige Schnarchgeräusche lassen sich hören.
Tanja wälzt sich unruhig in ihrem Bett. Ihr Unterleib schmerzt von den Schlägen.
Auch Tatjana liegt noch wach. Sie verspürt seit Tagen ein Stechen im Unterleib. Sie denkt an die Zeit zurück, als ihre Mutter noch lebte, als Boris S. Iwanow, Ihr Vater, noch ein kleiner Angestellter war, als sie mit ihren Schwestern noch die normale Schule und nicht das Internat ihres Vaters besuchte, als ...

Schließlich schläft auch Tatjana ein.
Nur einige Räume weiter findet Tanja keinen Schlaf. Sie ist erst seit einigen Tagen hier und diese Behandlung noch nicht gewöhnt.

Bald wird ein neuer, kalter Morgen und ein neuer, harter Tag anbrechen.

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  #10  
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

Kapitel 2 - Waldwanderung
Autor: Ludwig55


Nach knapp drei Stunden ist die lange Winterdämmerung vorüber. Ganz finster ist es nicht: Der Himmel ist klar. Die Sterne und ein fast voller Mond leuchten hell herab. Der weiße Schnee, welcher den ganzen Boden dicht und dick eingehüllt hat, reflektiert den matten Schein der Nachtgestirne, sodass der Weg gut beleuchtet ist.

Eine kleine Kolonne marschiert weiter durch den nächtlichen Winterwald. Reifwolken bilden sich beim Atmen vor den Gesichten der Wanderer. Der Weg ist, vom Schnee einmal abgesehen, gut gangbar. Es geht in schwungvollen Krümmungen leicht bergan.
Die Frauen beginnen zu ermüden; doch die Milizionäre laufen direkt hinter ihnen, die Knute in der Hand. Ohne die stete körperliche Belastung würden die Studentinnen die Kälte auch noch viel stärker verspüren. Hinzu kommt, dass die Strümpfe nach und nach vom Schnee durchfeuchtet werden, da die Frauen ja nur Halbschuhe tragen.

Nach über fünf Stunden ist eine kleine Lichtung erreicht. Die Frauen schnallen die Rucksäcke ab und fangen sofort an zu zittern. Nach der Anstrengung spüren sie die Kälte doppelt.
In den Rucksäcken befindet sich ausreichend Material für ein großes Mannschaftszelt. Zwei Frauen holen aus ihren Rucksäcken einen Klappspaten und beginnen, den Schnee bis auf den Waldboden abzutragen. Anschließend wird an dieser Stelle das Zelt errichtet.
Der Boden ist hart gefroren. Die jungen Damen geben sich Mühen, die Pflöcke wenigstens etwas in der Humusschicht zu verankern. Dann wird die Plane gespannt. Zwei Bahnen Isoliermatten bilden den Boden. Um die Kälte abzuhalten, wird der anfangs entfernte Schnee gegen das Zeltdach geschaufelt.

Erschöpft begeben sich die Frauen in das Zeltinnere, wo die drei Milizionäre bereits Platz genommen haben. Im Zelt ist es zunächst völlig finster, doch findet sich in einem der Rucksäcke eine kleine Lampe, deren Schein ausreicht, den engen Raum zu erhellen.
Die Milizionäre haben die Parkas ausgezogen. Darunter tragen sie Wollpullover und Oberhemden, beides tarnfarben wie der Parka und schwarze Hosen mit goldfarbenem Besatz an der Seitennaht.

Die jungen Frauen müssen den Männern die Stiefel ausziehen, bevor sie selber ihre Schuhe aufschnüren und diese sowie die feuchten Kniestrümpfe ausziehen dürfen. Die Füße selber sind dank des festen Schuhwerks glücklicherweise trocken und warm geblieben, aber die Unterschenkel der Frauen sind von der Kälte ganz taub; die Oberschenkel natürlich auch.
Die Frauen ziehen ebenfalls ihre taillenkurzen, roten, vorne offenen Jäckchen aus. Die weiße Bluse war bereits vorher deutlich zu sehen; sie ist kurzärmelig.
Die Frauen beginnen, sich gegenseitig die dünnen Beine zu massieren, bis die Durchblutung wieder richtig einsetzt. Anschließend bereiten sie der kleinen Gesellschaft das Nachtlager:

Für die Männer sind polarerprobte Mumienschlafsäcke und warme Pyjamas vorhanden.
Auch die Männer sind von der Wanderung ermüdet und entkleiden sich, um in Pyjamas und Schlafsäcke zu schlüpfen. Unter ihrer Uniform tragen die Milizionäre nicht nur warme Unterwäsche, sondern auch eine kugelsichere Weste.

Nachdem die Männer in der Zeltmitte ihre Ruhe gefunden haben, streifen die Frauen ihre Kleidung ab. Zuerst fallen die dünnen, kurzen Röcke; dann werden die kurzärmeligen, weißen Blusen aufgeknöpft und abgestreift. Als Letztes werden die roten Halstücher aufgeknotet und abgelegt.
Der Stoff der knappen, weißen Unterwäsche, welche nur aus Unterhose und Büstenhalter besteht, ist nahezu durchsichtig. Die in der Kälte steif gewordenen Brustwarzen zeichnen sich deutlich unter dem zarten Material des Büstenhalters ab. Auch das Höschen verbirgt überhaupt nichts. Durch den durchsichtigen, eng anliegenden Stoff ist jede Einzelheit der Frauenkörper deutlich zu erkennen.
Die Frauen zittern so, als ob sie völlig nackt in der kalten Winterluft stünden, welche allerdings hier im Zelt nicht so tödlich kalt wie im freien Wald ist.

Nina, eine der Frauen, trägt keine Unterwäsche; ihr Körper sieht selbst im gelblich warmen Licht der kleinen Lampe blaugrau aus. Sie hat die volle Kälte der russischen Winternacht bis unter den kurzen Rock spüren müssen.
Ohne auf die gierigen Blicke der Männer zu achten, öffnen die anderen fünf Frauen jetzt ihre Büstenhalter. Als Letztes steigen sie aus den Unterhosen.

Für die jungen Damen stehen keine Schlafsäcke zur Verfügung. Doch sind drei große, rosshaarene Pferdedecken vorhanden. Die Frauen rollen sich paarweise in die Decken ein, nachdem sie ihre Kleidung sorgfältig zusammengelegt und zusammen mit den Rucksäcken in einem Winkel des Zeltes verstaut haben. Die Letzte löscht die Lampe. Bald werden die Atemzüge der neun Menschen tiefer und ruhiger.

Es ist bitterkalt in dem Zelt. Immer wieder ziehen die Frauen an den Deckenzipfeln, wenn die Schlafpartnerin zu viel von der Decke für sich beansprucht. Doch alleine will Keine schlafen. Zu zweit kann man sich gegenseitig wärmen. Alleine würde man erfrieren.
Besonders tief und erholsam ist der Schlaf der Frauen trotz der Anstrengungen wegen der Kälte jedoch nicht.

Schon sehr früh am Morgen, lange bevor die Dämmerung beginnt, werden die Frauen wieder wach. Auch die Männer erwachen, als die Frauen anfangen, sich unruhig in die Decken zu kuscheln. Sofort müssen die Studentinnen sich aus den Decken rollen und aufspringen.
Die Milizionäre haben gut geschlafen.
Die Lampe wird wieder entzündet. Die jungen Damen sehen allesamt übernächtigt, abgespannt und durchgefroren aus.
Nina hat sich etwas erwärmt, sieht aber im Übrigen eher schlechter aus als ihre Kameradinnen. Während die Frauen die Decken, die Schlafsäcke und die Nachtwäsche der Milizionäre zusammenräumen, kleiden sich die Männer an. Dann geht es ins Freie.

Es ist immer noch dunkel. Morgens, kurz vor Beginn der Dämmerung ist die Kälte am stärksten. Die Studentinnen beginnen sofort zu zittern, als die Nachtluft auf die nackten Leiber trifft. Doch ohne Morgengymnastik kommen sie nicht davon.
Einer der Milizionäre, der mit den mongolischen Gesichtszügen, hat statt der Knute aus einem der Rucksäcke eine Nagaika (lederne Kosakenpeitsche aus geflochtenen Riemen mit Bleikugeln) hervorgeholt. Im Gegensatz zur Knute, deren Striemen von gestern Abend kaum noch zu sehen sind, zerreißt die Nagaika bei jedem Schlag der Haut. Es ist kein Problem, jemanden mit nur einem Schlag zu töten.
Die Frauen kennen dieses Instrument, doch wäre es heute eigentlich nicht notwendig gewesen, es hervorzuholen. Allein die Kälte zwingt die jungen Frauen, alle Übungen mit größtem Eifer durchzuführen.
In der Tat kommt die Nagaika jetzt nicht zum Einsatz, selbst die Knute kann noch ruhen.
Anschließend reiben die Frauen sich gegenseitig die nackte, unterkühlte Haut mit Schnee ab; ein bewährtes Mittel, um die Durchblutung anzuregen und Erfrierungen vorzubeugen. Endlich geht es zurück ins Zelt.

Aus den Rucksäcken werden nun die Lebensmittelvorräte für das Frühstück geholt. Aus Thermosflaschen gibt es für jeden einen Becher warmen Kakao. Ganz heiß ist er nicht mehr, da die Rucksäcke die Nacht in der Kälte standen, aber noch dampfend warm.
Für die Männer gibt es dazu belegte Brote, für die Frauen jedoch – nichts. Kälte und Anstrengungen zum Trotz muss ihnen der Kakao genügen.
Die Flaschen werden wieder verschlossen und zusammen mit Decken, Pyjamas und Schlafsäcken auf die Rucksäcke verteilt.

Nun dürfen die Mädchen sich anziehen. Nina bekommt keine Unterwäsche und kann gleich in Rock und Bluse schlüpfen. Die Kniestrümpfe sind noch etwas feucht, obwohl die Frauen sie zum Trocknen aufgehängt hatten.
Nachdem die Frauen auch noch die kurzen Jacken übergezogen haben, wird das Zelt abgebrochen.
Der Morgen beginnt zu dämmern, als die jungen Damen die fertig gepackten Rucksäcke aufschnallen. Die Marschordnung ist die gleiche wie am Vorabend:

Die Gesellschaft bildet drei Dreiergruppen, wobei die Frauen jeweils vorangehen, um den Weg durch den Schnee zu bahnen; die Milizionäre gehen mit der Knute hinterher, um die Frauen bei Bedarf anzufeuern. Wie am gestrigen Abend folgt der kleine Trupp einen Waldpfad. Langsam beginnt die Wintersonne auf ihrem Weg am südlichen Horizont, die Luft ein wenig anzuwärmen. So warm, wie es in Russland bei klarem Himmel mitten im Winter in der freien Natur über einer geschlossenen Schneedecke wird.

Mittags wird kurz gerastet, ein kleiner Imbiss im Stehen muss genügen: Die Damen erhalten den restlichen Kakao, es bekommt jede fast noch einen Becher. Die Milizionäre haben noch eine Thermosflasche mit Tee, welcher allerdings auch nur noch lauwarm ist, und erneut belegte Brote.
Die mangelnde Wärme des Tees wird durch einen großzügigen Schuss Wodka ausgeglichen.
Die Frauen bekommen nichts weiter.
Durch Bewegungen auf der Stelle versuchen sie, sich warm zu halten, während die Männer essen. Dann werden der restliche Tee, die wenigen, noch übrigen belegten Brote und die leeren Kakaokannen eingepackt.

Am Nachmittag ändert sich die Landschaft: Die Wandergruppe überquert eine zweibahnige Straße. Jenseits derselben ist der Wald nicht mehr bewirtschaftet. Während der Weg sich bislang nur mit leichter Krümmung durch das Gelände geschlängelt hat, geht der schmale Waldpfad, welchen die Studentinnen jetzt einschlagen müssen, durch dick und dünn.
Die beiden Frauen, welche vorangehen, müssen zusätzlich zum Schnee, welcher unter den dicht stehenden Föhren glücklicherweise nicht mehr ganz so tief ist, nun auch noch gegen Äste und Zweige kämpfen, welche immer wieder den Pfad versperren. Es sind die europäischen Ausläufer der Taiga, des dichten, russischen, subpolaren Nadelwaldgürtels.
Die Bewegungen der jungen Damen können inzwischen nicht mehr als Wandern bezeichnet werden. Die langen, dünnen Beine stolpern durch den Schnee. „Taumeln“ wäre vielleicht ein zutreffendes Wort für diese Art der Fortbewegung. Die Milizionäre müssen wieder die Knute sprechen lassen.

Als die Dämmerung hereinbricht, genehmigen sich die Männer den restlichen Tee und die restlichen Brote. Die Frauen müssen den Männern beim Essen zusehen.
Die Sterne funkeln längst am Himmel, als in der Ferne ein heller, warmer Lichtschein durch das Dickicht schimmert. Unwillkürlich werden die müden Beine der vollkommen erschöpften, durchgefrorenen und hungrigen Frauen noch einmal schneller. Schon bald ist die Hütte erreicht.
B.S.I. verkündet ein blank geputztes Messingschild neben der Tür. Es steht für Boris S. Iwanow, dem auch diese Jagdhütte gehört.
Die Studentinnen sinken zu Boden, als sie den warmen, geheizten Raum erreicht haben.

Sergej steht in den Türbalken eingeritzt. Boris S. Iwanow hat diese Hütte von seinem Vater Sergej N. Iwanow geerbt. Allerdings hat es ihn viele Dollar gekostet, die Ausstattung der Hütte auf den heutigen Stand zu bringen. Trotz der Abgeschiedenheit ist die Datscha (Land-, Sommerhaus) mit elektrischem Licht, fließend warmem und kaltem Wasser und sogar mit Telefon ausgestattet.
Darüber hinaus ist sie wesentlich geräumiger, als es von außen den Anschein hat.

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  #11  
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

3. Kapitel: Die Schule des B. S. Iwanow
Autor: Ludwig55


Während unsere sechs Frauen durch den russischen Winterwald wandern, beginnt auch am Rande der russischen Hauptstadt ein neuer Tag. Es ist fünf Uhr morgens, stockfinstere Nacht und so bitterkalt, wie es nur in klaren, russischen Winternächten werden kann. In den Schlafräumen der Frauen ist es wärmer als im Zelt, aber von angenehmen Temperaturen kann keine Rede sein. Die Frauen liegen fest in ihre dünnen Decken gerollt. Selbst Tanja ist erschöpft von den Anstrengungen des letzten Tages längst eingeschlafen.
Milizionäre reißen die Türen zu den Frauenschlafsälen auf und schalten das Licht ein.

„Guten Morgen!“

Verschlafen reißen die Frauen die Augen auf. Das Licht blendet sie. Es ist kühl, und die Studentinnen haben nur ein dünnes T-Shirt an.

„Guten Morgen!“

Die Milizionäre reißen den Frauen die Bettdecken weg. Bei vielen Frauen haben sich die T-Shirts hoch geschoben. Die Blicke, welche die Milizionäre auf die halb nackten Frauen richten, sprechen für sich.

„Vorwärts, los, marsch!“

Die jungen Damen springen auf. Sie ziehen die T-Shirts glatt und laufen los. Barfuß geht es über den ungeheizten Flur in den Umkleideraum. Die Holzpantinen werden schnell übergestreift. Dann geht es auf den Hof. Dort stellen sich die Frauen in Reih und Glied auf. Der heutige Tag scheint noch kälter zu sein als der gestrige.

„Guten Morgen, Mädchen!“

Ein Milizionär in dicker Winterkleidung und mit einem Klemmbrett in den Handschuhen zählt die Frauen und hakt ihre Anwesenheit ab. Dann werden den zitternden Gestalten einige allgemeine Verhaltensmaßregeln für den begonnenen Tag erteilt:
Tanja und Tatjana dürfen heute keine Unterwäsche tragen. Für Tatjana ist dies seit Langem der Normalzustand. Tanja ist diese Härte noch nicht gewöhnt.
Der Milizionär verliest auch die Aufgabenverteilung für den heutigen Tag: Tanja hat genau wie Tatjana Arbeiten im Haus zu verrichten. Wenigstens bleibt den beiden die eisige Kälte des russischen Winters auf den nackten, ungeschützten Unterleibern erspart.
Dann werden die Mädchen zum Duschen entlassen.

Geduscht wird wie immer mit eiskaltem Wasser, doch Duschräume und Toiletten sind so weit von der Heizung erwärmt, dass das Wasser nicht einfrieren kann. Nachdem die Frauen sich wie am Abend zuvor nass und nackt im ungeheizten Flur aufgestellt haben, damit der diensthabende Milizionär kontrollieren kann, ob sich die Frauen ordnungsgemäß gereinigt haben, dürfen sie sich abtrocknen und ankleiden.

Die Reihenfolge beim Ankleiden ist vorgeschrieben: Bevor die Kleidung angelegt wird, flechten sich die Frauen ihre ausnahmslos langen Haare in zwei Zöpfe; so werden sie bei Lernen, Arbeit und Sport nicht gestört. Erst dann darf die spärliche Kleidung angelegt werden:
Da es zum Sport geht, sind eine knappe, rote Bikinihose und rote Leinenturnschuhe die einzigen Kleidungsstücke, welche den Frauen erlaubt sind. Der Oberkörper bleibt frei. Tanja und Tatjana haben nur ihre Schuhe an.
Der Milizionär kontrolliert, ob die Studentinnen wirklich nur die vorgeschriebene Kleidung tragen.
Die meisten Frauen haben sich an die Anwesenheit des Uniformierten beim A-, Um- und Auskleiden gewöhnt. Tanja kommt es noch etwas seltsam vor, doch seit gestern weiß auch sie, dass die Milizionäre sich nahezu alles erlauben dürfen. Unter ihrem blond gelockten Schamdreieck sind deutlich die sieben gleich laufenden, dunklen Striche zu erkennen. Der Mittlere war schon immer da und kennzeichnet den Eingang zu ihren intimsten Stellen. Die anderen sechs haben inzwischen eine schwarzblaue Farbe angenommen. Sie schmerzen immer noch ein bisschen. Die Frauen müssen immer gehorchen.


Erziehung und Bildung – so steht es in den Prospekten, welche Boris S. Iwanow verteilen lässt.
Seine Privatschule (in Russland zählen auch Universitäten und Akademien zu den „Schulen“) hat er vor einigen Jahren gegründet. Eltern, denen nach dem Zusammenbruch der UdSSR die staatlichen Schulen nicht mehr streng genug sind, oder welche keine Betreuung für ihren Nachwuchs haben, können ihre älteren Töchter zu Boris S. Iwanow in die Ausbildung geben.
Natürlich geht Boris S. Iwanow mit gutem Beispiel voran, seit seine Frau verstorben ist. Tatjana ist dieses gute Beispiel.
Neben diesen jungen Frauen, für deren Ausbildung die Angehörigen viel Geld – meist in harter Währung – bezahlen müssen, nimmt Boris S. Iwanow auch solche auf, die man noch vor kurzem in ein Arbeitslager gesteckt hätte, und für die mangels staatlicher Finanzmittel keine Unterbringungsmöglichkeit besteht. So ein stattlicher Zögling bringt Boris S. Iwanow zwar kein Geld ein. Dafür drücken die Behörden gegenüber Boris S. Iwanow bei seinen Geschäften – mindestens – beide Augen zu.


Tanja ist ein solcher Fürsorgezögling, sonst wäre sie nicht mitten im Ausbildungsjahr aufgenommen worden. Ihre Behandlung wäre aber genauso streng, wenn sie die Tochter einer reichen Familie wäre. Mit Ausnahme seiner eigenen Tochter achtet Boris S. Iwanow darauf, dass alle Frauen gleich behandelt werden.

Die Studentinnen haben währenddessen auf dem Hof Aufstellung genommen, wo sie unter der Anleitung eines Trainers ihre Frühgymnastik absolvieren. Obwohl Tatjana zierlicher ist als die übrigen, erwachsenen Frauen, muss sie alle Übungen voll mitturnen. Tatjana ist diese Anstrengungen gewöhnt.
Der Trainer war einmal an der stattlichen Sportschule für Olympiaturnerinnen der UdSSR zuständig. Auch dort fehlt es inzwischen an Geld. Da dieser Trainer als einer der größten und brutalsten Schinder bekannt und deshalb unbeliebt war, hat man ihn als einen der Ersten entlassen.
Boris S. Iwanow hat ihn kurz darauf eingestellt. Die Frauen haben nun unter seinem Training zu leiden. Wenn es nach dem Trainer ginge, wären die Frauen alle vollkommen nackt und barfuß, doch hat sich dieses im kalten russischen Winter bei Übungen im Freien als undurchführbar erwiesen.
Findet das Training hingegen in der alten KGB-Sporthalle statt, welche im Übrigen hervorragend ausgestattet ist, sind die Frauen alle völlig barfuß und nackt.
Angst vor Erfrierungen braucht bei den harten Übungen ohnehin niemand zu haben; im Gegenteil: Bald dampfen die schweißglänzenden Körper in der kalten Morgenluft.

Anschließend wird erneut kalt geduscht. Wieder folgt das Zeremoniell im Flur, wieder trocknen sich die Studentinnen dann so schnell sie können ab. Endlich dürfen sie ihre übliche Tageskleidung in der vorgeschriebenen Reihenfolge anziehen:
Zunächst die weißen Kniestrümpfe, dann der knappe, weiße Slip, der ebenso knappe und zarte, weiße Büstenhalter, die dünne, kurzärmelige, weiße Sommerbluse und anschließend der kurze, rote Faltenrock.
Zum Schluss kommen die Schuhe an die Reihe; die rotbraunen Pumps werden übergestreift.

Die Frauen eilen nun über den Hof in das Hauptgebäude und dort in die Küche und den Speisesaal. Sie müssen für sich und die Milizionäre das Frühstück zubereiten.
Katinka hat für den heutigen Tag Tischdienst. Für sie bedeutet es, dass sie die Milizionäre bei den Mahlzeiten bedienen muss und selber nichts vom Essen abbekommt. Etwa einmal im Monat hat jede Frau diese Arbeit zu verrichten.
Zunächst jedoch muss der Tee bereitet und der Haferbrei gekocht werden. Von dem Haferschleim bekommt jede Frau einen Teller voll zum Frühstück, dazu gibt es eine Scheibe Brot und Tee. Die Männer bekommen so viel oder so wenig, wie sie möchten.
Auch sie können von dem Haferbrei essen, doch stehen ihnen auch Brot, Butter, Wurst, Käse und Marmelade zur Verfügung.
Neben den Frauen und den Milizionären nehmen auch die inzwischen eingetroffenen Lehrer und Boris S. Iwanow am gemeinsamen Frühstück teil.

Draußen beginnt die Morgendämmerung. Die jungen Frauen erledigen den Abwasch. Anschließend beginnt der Unterricht.

Die Frauen sind ihrem Alter entsprechend in vier Lerngruppen mit jeweils knapp zehn Studentinnen eingeteilt. Tatjana erhält bis zum Abitur Einzelunterricht. Entsprechend gibt es vier Klassenzimmer, eine kleine Kammer für Tatjana und ihren Lehrer und einige hervorragend ausgestattete Laboratorien – alles ehemalige Schulungs- und Seminarräume des KGB.
Boris S. Iwanow wusste, weshalb er gerade dieses Gebäude für diesen Zweck kaufte. Die Lehrer hat er zum Teil gleich mit übernommen, die anderen mussten staatliche Schulen wegen Geldmangels verlassen.
Boris S. Iwanow hat dabei darauf geachtet, dass er nur Lehrer bekommt, welche fachlich hervorragend qualifiziert sind. Ein wenig hat Boris S. Iwanow dabei auch darauf geachtet, dass Lehrer, welche wegen disziplinarischer Übergriffe auf ihre Schüler (und besonders Schülerinnen) schon einmal Probleme hatten und deshalb bevorzugt entlassen worden sind, von ihm bevorzugt eingestellt wurden.
Da er den Lehrern ebenso wie den drei Sporttrainern und seinen Milizionären überdurchschnittliche Gehälter – einen Teil davon in Dollar – zahlt, kann er sich der Loyalität dieser Leute ziemlich sicher sein. Angehörige und Behörden sind froh, dass Boris S. Iwanow ihnen disziplinarische Probleme mit Heranwachsenden und jungen Erwachsenen abnimmt. So hat Boris S. Iwanow nahezu Narrenfreiheit beim Betrieb seiner Schule.

Hauptziel ist das Lernen, gefolgt von Disziplin und Gehorsam. Nach diesem Motto findet der Unterricht statt, nach dieser Devise erziehen Lehrer, Trainer und Milizionäre die wehrlosen Frauen.
Im Unterricht wird gepaukt und gepaukt. Wer nicht mitkommt, wird verprügelt. Fehler werden mit Schlägen bestraft. Einen Rohrstock, wie ihn Tanja gestern auf ihrer Scham spüren durfte, hat jeder Lehrer zur Hand. Die Knute findet sich in jedem Pult.
Die Frauen arbeiten verbissen, um möglichst wenig Gelegenheit zur Benutzung dieser Gerätschaften zu geben. Leichtere Strafen vollziehen die Lehrer sofort. Bei schweren Verstößen gegen Disziplin und Ordnung, welche allerdings so gut wie nie vorkommen, nimmt Boris S. Iwanow die Bestrafung persönlich vor. In diesem Falle sind die Striemen meist blutig.

Die Frauen pauken bis zur Mittagszeit ohne Pause durch, nur die Lehrer wechseln sich ab. Dann heißt es ausziehen und ab in die Sporthalle. Vollständig nackt und barfuß flitzen die Studentinnen über die Betonfläche des Hofes, Gymnastik und Turnen stehen auf dem Stundenplan. Hier sind alle Frauen mit allen drei Trainern gemeinsam versammelt.
Als die jungen Damen sich nach einer Stunde in Reih und Glied zum Ende der Sportstunde aufstellen, glänzen ihre nackten Leiber vor Schweiß. Sie freuen sich auf die eisige Dusche.
Das Zeremoniell von Duschen und Ankleiden gleicht dem vom Morgen. Anschließend geht es wieder einmal in die Küche. Es gibt eine gemeinsame Mittagsmahlzeit, und obwohl den Frauen die nicht sehr reichhaltige Portion wieder zugeteilt wird, während die Männer nach Belieben zulangen, sind bis auf Katinka, welche heute servieren muss, anschließend alle Frauen weitgehend und die Männer vollkommen gesättigt.

Nach dieser Unterbrechung geht es erneut in den Unterricht. Erst als draußen die frühe Abenddämmerung hereinbricht, haben die Lehrer Feierabend.
Die Frauen müssen jetzt die Hausarbeit verrichten. Überall sind Studentinnen zum Aufräumen, Putzen oder Spülen eingeteilt. Wer nicht eingeteilt ist, hat Hofdienst: Hof und Gehwege werden gefegt, anschließend wird auf dem Hof exerziert. Den Frauen, welche Hofdienst habe, wird gestattet, sich die knappen, roten Bolerojäckchen anzuziehen und die roten Halstücher umzubinden.

Das Abendessen findet nur noch für die Milizionäre statt. Die Studentinnen sind durchgehend bis zur Nachtruhe mit ihren Pflichten um Haus und Hof beschäftigt, wozu natürlich auch die Zubereitung des Abendessens gehört.
Die Frauen, welche die Schlaf- und Sanitärräume der Studentinnen gereinigt und aufgeräumt haben, mussten die Fenster in den Schlafräumen öffnen, sodass wie am Vorabend die Luft in den Schlafsälen kalt und frisch ist.
So bietet sich jeden Abend das gleiche Bild: Ein gutes Dutzend Frauen marschiert unter Aufsicht eines Milizionärs im Gleichschritt auf und ab. Darüber hinaus ist noch eine ganze Anzahl von jungen Damen mit Arbeiten im Haus beschäftigt; von diesen sieht man gelegentlich eine über den Hof flitzen. Im Gegensatz zu den im Freien tätigen jungen Frauen tragen Letztere keine Jacken, sondern nur Rock und Bluse.

Um zehn Uhr abends beenden die Frauen ihre Tätigkeiten und treten auf dem Hof in Reih und Glied an. Ein Milizionär erscheint mit einer Liste in der Hand, ruft die Namen auf und befiehlt dann den Frauen, sich für die Nacht vorzubereiten.

Die Nacht wird wieder kurz und kalt sein.

Sind die Frauen, welche ihre Nacht im Bett eines Milizionärs oder im Bett von Boris S. Iwanow verbringen müssen, zu bedauern, oder haben sie es besser als die Übrigen?

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  #12  
Old 01-30-2015, 06:27 PM
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

4. Kapitel: In der Jagdhütte
Autor: Ludwig55


Die Milizionäre steigen über die am Boden liegenden Frauen einfach hinweg. Aus einem der zahlreichen Nebenräume erscheinen drei weitere Milizionäre und eine weitere Frau. Die Milizionäre tragen die gleiche Uniform wie die eben angekommenen, haben aber in der warmen Hütte natürlich weder den Parka an, noch die Schapka auf dem Kopf. Zwei halten in ihren Händen ebenfalls eine Knute, der Dritte die gefürchtete Nagaika.
Die Frau ist vollkommen nackt und barfuß: Sie hat langes, wie die anderen Frauen zu Zöpfen geflochtenes, schwarzes Haar und große, schwarze Augen. Auch ihr Schamhaar ist tiefschwarz, dicht gelockt und präzise auf Dreiecksgestalt getrimmt. Die Schwärze fällt besonders auf, weil die Haut der Frau im zartesten Schneeweiß erscheint.
Diese Frau ist Natascha, die zweite Tochter von Boris S. Iwanow und ältere Schwester von Tatjana. Natascha muss als Hausmädchen in der Jagdhütte ihres Vaters arbeiten.
Die Milizionäre zwingen die Studentinnen, sich wieder zu erheben. Nina ist bewusstlos. Anstrengung und Kälte waren für sie zu viel.
Während die anderen fünf Frauen auf Anordnung der Milizionäre zunächst den Rucksack, dann das Halstuch und schließlich die Jacke ablegen, und sich anschließend wie am Vorabend im Zelt weiter ausziehen, packen der Milizionär mit der Nagaika und Natascha die ohnmächtige Nina und legen sie auf die Ofenbank. Natascha schnallt auch der regungslosen Frau zunächst den Rucksack ab, um Nina dann Jacke, Bluse und Rock auszuziehen. Währenddessen streift der Milizionär der Bewusstlosen die Schuhe und Strümpfe ab. Mehr Kleidung hatte Nina nicht an. Ihre Haut ist ganz blass, leicht blaugrau und fühlt sich eiskalt an.

Der Milizionär beginnt, Nina zu massieren. Auch die anderen fünf jungen Frauen sind inzwischen vollständig nackt und beginnen, sich die schmerzenden Muskeln zu massieren, wobei die Milizionäre, welche inzwischen Parka, Schapka und Handschuhe abgelegt haben, tatkräftig helfen.
Natascha ist kurzzeitig verschwunden und kommt jetzt zurück. Sie hält in jeder Hand einen Eimer.
An der Tür macht sie kurz Halt. Neben der Tür hängen an einem Wandhaken mehrere schmale, aus einer Rosshaardecke geschnittene Stoffstreifen von weniger als einem halben Meter Breite und etwas über einem Meter Länge. Natascha greift sich einen dieser Streifen und windet ihn sich wie einen Wickelrock um ihre schlanken, aber wohl gerundeten Hüften. Unter dem Haken mit den Decken stehen neben der Tür auf dem Fußboden zwei Paar Holzpantinen. Nachdem sie sich eines davon über ihre nackten Füße gestreift hat, öffnet sie die Tür und verschwindet ins Freie.

Die Frauen beginnen, ihre Kleidungsstücke zusammenzuräumen. Die Strümpfe aller sechs Frauen sind vollkommen durchnässt und werden zum Trocknen neben den riesigen Ofen gehängt, welcher seine Hitze nach allen Seiten abstrahlt. Die übrigen Kleidungsstücke, je sechs Röcke, Blusen, Jacken und Halstücher und fünf Büstenhalter und Slips, werden akkurat zusammengelegt und zu einem kleinen Stapel auf der Ofenbank aufgetürmt. Die Schuhe kommen unter die Ofenbank, und die Rucksäcke werden davor gestellt.

Inzwischen ist auch Natascha wieder hereingekommen, hat die Pantinen abgestreift und sorgsam neben das andere Paar gestellt und den Stofffetzen, welcher ihre einzige Kleidung in der kalten, russischen Winternacht darstellte, an den Haken gehängt. Ihre Haut ist leicht gerötet. Ihre Brüste haben sich durch die Kälte gestrafft. Die dunkelroten Warzen stehen steil nach vorn.
In einem Eimer befinden sich Holzscheite für den Ofen, der andere ist mit Schnee gefüllt, den Natascha mit bloßen Händen in den Eimer geschaufelt hat.
Während Natascha sich um den Ofen kümmert, greifen die Milizionäre und die fünf Studentinnen in den anderen Eimer und beginnen, die immer noch regungslose Nina mit Schnee abzureiben.
Nur ganz langsam stabilisiert sich ihre Atmung, und noch langsamer beginnt ihre Haut, sich rot zu färben.
Nina schlägt die Augen auf. Zwei Milizionäre greifen ihre Knute und fangen an, auf den geschwächten Körper einzuschlagen, wobei der eine Milizionär am Hals und der andere an den Füßen beginnt. Dicht an dicht fallen die Hiebe, immer ein Schlag genau neben den anderen, bis etwas unterhalb des Nabels beide sich treffen, und die gesamte Vorderseite des durchgefrorenen Körpers in ein einheitliches Karmesinrot getaucht ist.
Die Präzision, mit welcher die beiden Milizionäre ihre Arbeit verrichten, verrät, dass sie in der Handhabung ihres Schlagwerkzeuges durchaus einige Übung haben.
Die beiden drehen Nina, welche immer noch zu schwach ist, sich selbstständig zu bewegen, auf den Bauch und wiederholen die Prozedur, ebenfalls an Hals und Füßen beginnend und am Gesäß endend, bis die Rückseite der Vorderansicht vollkommen gleicht. Die zwei Milizionäre schlagen so fest zu, dass die getroffene Stelle immer sofort tiefdunkelrot anläuft, aber die Haut nicht aufplatzt. Sie verrichten diese Tätigkeit gewiss nicht zum ersten Mal.

Die anderen vier Milizionäre haben sich jeweils eine der übrig gebliebenen jungen Damen gegriffen und beginnen, diese zu streicheln. Den Frauen ist die Berührung jetzt gar nicht so unsympathisch. Auch sie sind durchgefroren und ermüdet und freuen sich über die Zärtlichkeiten. Die fünfte Studentin hat sich neben Nina auf die Ofenbank gesetzt und beginnt ihrerseits, die Wangen ihrer gequälten Kameradin zu liebkosen.

Natascha kommt mit einer riesigen Suppenschüssel aus der Küche. Dann verteilt sie zwölf tiefe Teller und ebenso viele Löffel auf dem großen Tisch.
Frauen und Milizionäre setzen sich zum Abendbrot. Natascha serviert und bekommt nichts ab. In der Schüssel ist Borscht (Rübeneintopf).
Die jungen Damen haben seit anderthalb Tagen nichts gegessen und stürzen sich auf die Suppe, aber auch die Männer haben natürlich nach dem Tagesmarsch gegen eine warme Abendmahlzeit nichts einzuwenden. Zur Suppe gibt es Schwarzbrot zu essen. Die Frauen erhalten jede eine dicke Scheibe, die Milizionäre können so viel von dem Brot nehmen, wie sie möchten.
In einer Ecke dampft ein Samowar (Teemaschine). Die Milizionäre bedienen sich auch hier.
Natascha hat eine Flasche Wodka aus der Küche geholt, mit welchem die Männer den Tee verfeinern. Den Frauen muss die Suppe genügen, doch können sie sich satt essen.

Nach dem Abendbrot räumen die Frauen gemeinsam die Reste der Mahlzeit und das Geschirr in die Küche. Natascha zeigt den anderen Sechs nach dem Abwasch die Einrichtung des Hauses:
Die Jagdhütte des Boris S. Iwanow ist wesentlich geräumiger, als es von außen den Anschein hat.
Im Erdgeschoss befindet sich vorne gleich hinter dem Eingang die große Stube, in welcher auch der riesige Ofen steht, und in welcher das Abendmahl eingenommen wurde. Diese Stube ist der „alte“ Teil der Jagdhütte.
An die Stube schließt sich ein langer Flur an. Rechts des Flures befindet sich zunächst das Büro der Milizionäre, der zweite Raum auf dieser Seite ist die Küche. An die Küche schließt ein Raum an, dessen Wände nur aus den rohen Balken bestehen, aus denen die Hütte errichtet ist; vielleicht war es einmal der Stall oder die Speisekammer. Der Boden ist mit einer Lage Stroh bedeckt. In einer Ecke liegen einige rosshaarene Pferdedecken, so wie sie die Studentinnen gestern im Zelt benutzen durften. Dieser Raum ist nicht geheizt, während die Übrigen an eine moderne Zentralheizung angeschlossen sind. Zusammen mit dem großen Ofen in der Stube ist also immer für genügend Wärme gesorgt, was in der russischen Winterkälte lebensnotwendig ist.
Der ungeheizte Raum mit der stallähnlichen Ausstattung ist die Schlafkammer der Frauen, sofern die Milizionäre nichts Anderes bestimmen.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Flures liegen vier kleine Appartements, welche den Milizionären zur Wohnung dienen; weitere sechs Appartements gleicher Ausstattung befinden sich unter dem Dach, sodass insgesamt zehn kleine Wohnungen in der von außen so unscheinbaren Jagdhütte untergebracht sind.

Gleich die erste Wohnung links im Erdgeschoss gehört Boris S. Iwanow, falls er einmal die Hütte besucht. Die anderen drei werden von den Milizionären bewohnt, welche die regelmäßige Besatzung der Hütte bilden. Für die restlichen drei hat Natascha je eine Suite unter dem Dach hergerichtet. Diese sind nämlich für die Gäste des Hauses gedacht.

Natascha zeigt den neu angekommenen Frauen die Räumlichkeiten. Die Appartements sind alle gleich ausgestattet: Ein großer Wohn- und Schlafraum, ein geräumiges, gefliestes Bad mit allen Annehmlichkeiten und ein kleines Nebenzimmer bilden jeweils die Wohnung. Das große Zimmer ist mit einem riesigen Doppelbett, Tisch, Stühlen und Schränken ausgestattet. Das Nebenzimmer ist büroähnlich eingerichtet.
Nur das Appartement direkt neben dem von Boris S. Iwanow hat ein etwas anders ausgestattetes Nebenzimmer. Es gehört Sascha, dem kommandierenden Unteroffizier der Milizionäre in der Hütte, welcher etwa den Rang eines Feldwebels bekleidet. Es ist derjenige von den Dreien, welcher vorhin zur Begrüßung der Frauen statt der Knute eine Nagaika in der Hand hielt.
Sascha mag dieses Instrument, weshalb Boris S. Iwanow ihn zum Leiter der Abteilung in der Jagdhütte ernannt hat. Sein Nebenzimmer ist ähnlich wie eine Krankenstation eingerichtet:

Die Mitte des Raumes bildet eine mit Leder bezogene Bank, an den Wänden stehen viele hohe Schränke mit kleinen Türen. Im Gegensatz zu einem richtigen Krankenzimmer sind Bank und Schränke allerdings schwarz. Sascha benutzt das Büro gegenüber neben der Küche. Die düstere Kammer, anders kann man das Nebengelass dieses Appartements nicht bezeichnen, wird von Natascha mit Flüsterstimme als „Strafraum“ bezeichnet. Die Studentinnen verlassen diese unheimliche Stätte.

Natascha zeigt den sechs Frauen abschließend noch den Keller. Dieser ist nur von außen zu erreichen. Der Zugang befindet sich an der Rückseite der Jagdhütte. Der lange Flur endet mit einer Tür ins Freie, daneben ist hinter einer zweiten Tür die Kellertreppe.
Die Frauen, welche ja nackt und barfuß sind, huschen durch den Schnee und verschwinden hinter der Kellertür.
Im Keller befinden sich die Vorratsräume und ein Heizkessel, welcher es selbst bei noch tieferen Temperaturen bequem mit der Kälte aufnehmen würde sowie einige riesige Tanks, welche das Heizöl enthalten. Auch im Keller ist der Brunnen untergebracht, welcher das Haus mit fließendem Wasser versorgt. Falls der Strom einmal ausfallen sollte: Der Notstromgenerator befindet sich gleich neben der Pumpe des Brunnens. Die Frauen verlassen den Keller wieder. Erneut geht es durch den Schnee.

Gegenüber befindet sich ein kleiner Schuppen. Der Schuppen enthält einige Gartengeräte, Schneeschaufeln und ähnliches Werkzeug sowie das Brennholz, mit welchem der Ofen in der Stube geheizt wird.
Deutlich ist die Spur zu sehen, welche Natascha vorhin mit ihren Holzpantinen im Schnee hinterlassen hat. Ebenso deutlich wie die Spuren der nackten Füße, welche die sieben jungen Frauen von der Hintertür zum Kellereingang und von dort zum Geräteschuppen getreten haben und jetzt zurück zum Hintereingang in den Schnee, welcher hier etwa kniehoch liegt, hineindrücken.

Nachdem die sieben jungen Frauen wieder in der Stube angekommen sind, wird ihnen mitgeteilt, wie sie die kommende Nacht zu verbringen haben. Fünf Milizionäre wollen eine der Frauen mit auf ihr Zimmer nehmen.
Sascha hat sich Nina, welche die Kleinste und Zarteste ist, ausgesucht. Auch die anderen vier haben ihre Wahl getroffen.
Nur Maxim, der Milizionär mit den mongolischen Gesichtszügen, welcher die sechs Frauen auf ihrer Wanderung begleitet hat, möchte alleine sein und in Ruhe ausschlafen.
Natascha bleibt mit Annuschka übrig. Diese beiden müssen im ehemaligen Stall die Nacht verbringen. Da es den Frauen hier in der Jagdhütte – anders als gestern im Zelt – verboten ist, sich gegenseitig zu wärmen, nimmt sich jede der beiden eine Pferdedecke. Mehr ist den nackten Geschöpfen nicht gestattet.

In der Ecke des Schlafraumes, welche an Küche und Flur angrenzt und deshalb am wärmsten und geschütztesten ist, rollen sich die beiden in ihre Decken und kuscheln sich ins Stroh.
Erschöpft schlafen Annuschka und Natascha ein. Die anderen fünf Studentinnen müssen den Männern die Nacht versüßen.

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  #13  
Old 01-31-2015, 03:02 AM
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5. Kapitel: Schneesturm
Autor: Ludwig55


In der Nacht schlägt das Wetter um. Waren die letzten Nächte durch sternenklaren Himmel und starke, kalte Ostwinde geprägt, so weht der Wind jetzt aus westlichen Richtungen. Dicke Wolken ziehen auf. Es ist stockfinster. In der Dunkelheit kann man nicht erkennen, dass die Wolken schwarz und schwer am Himmel hängen, doch gegen Mitternacht fallen die ersten Flocken. Der Wind wird stärker. Bald stürmt und schneit es durch die Moskauer Nacht.
So kommt es, dass im Schlafsaal Nummer vier, dem vorletzten auf der rechten Seite des langen, kalten Flures, die Lichter bereits um vier Uhr mitten in der Nacht eingeschaltet werden. Wie beim Tischdienst, so wird auch der Winterdienst reihum an die jungen Frauen verteilt.
Der Dienst habende Milizionär reißt den schlaftrunkenen Frauen die Bettdecken weg.

„Guten Morgen! Los! Es schneit!“

Die Studentinnen springen aus den Betten. Sie wissen, dass jetzt Eile verlangt wird. Noch auf dem Weg zum Umkleideraum streifen sie die T-Shirts ab. Strümpfe, Slip, Büstenhalter, Bluse, Rock – während die Füße noch versuchen, in die Pumps zu kommen, werden schon die Jäckchen übergestreift und die Halstücher gegriffen. Die Frauen sind bereits auf dem Hof, während sie die Halstücher zubinden und die Bolerojäckchen zuhaken.
Sie haben Mühe, durch den tiefen Schnee, welcher sich in den letzten Stunden angehäuft hat, die Querseite des Hofes zu erreichen. Neben der Remise, in welcher sich der Daimler von Boris S. Iwanow befindet, ist der Geräteschuppen.
Im Nu sind die Schneeschaufeln verteilt. Der Kampf mit den weißen Massen beginnt. Die jungen Frauen beeilen sich. Erstens frieren sie dadurch weniger in ihren nicht sehr winterlichen Uniformen. Zweitens wissen sie, dass sie kein Frühstück bekommen, wenn nicht der Hof und die an den Gebäudekomplex angrenzenden Straßen und Gehwege bis dahin vollständig vom Schnee befreit sind. Drittens steht eine genügende Anzahl von Milizionären mit der Knute in der Hand bereit, sie anzutreiben.

Der Schnee ist noch nicht festgefahren oder –getreten. Nur am Rande des Hofes und auf den Gehwegen, dort wo die Milizionäre patrouillieren, sind einige festere Streifen. So bereiten nur die plötzliche, riesige Menge und der Umstand, dass es immer noch stürmt und schneit, den Frauen einige Probleme. Die meisten von ihnen haben jedoch genügend Erfahrung in der Schneebeseitigung.
Wenn nicht ständig neue Massen vom Himmel stürzen würden, gäbe es keine Probleme, auch nicht mit dem Frühstück. So kommt es dazu, dass die Hälfte der kleinen Truppe wohl während des Frühstücks zum Essen darf. Die andere Hälfte darf dann am Mittagsmahl teilnehmen, wenn sich das Wetter nicht dramatisch verschlechtert.

Für die restlichen Studentinnen läuft der heutige Morgen nicht anders ab als der gestrige.
Als sie für den üblichen Appell auf dem Hof antreten müssen, ist dieser bereits von den großen Schneemassen befreit. Doch fallen immer noch dicke, weiße Flocken vom Himmel. Die dünne Schneeschicht, welche sich immer wieder bildet, knirscht unter den Holzpantinen der verschlafenen Frauen. Die sechszackigen Kristalle treiben gegen die nackten Arme und Beine und in die müden Gesichter der jungen Frauen.

Ein Milizionär hakt die Anwesenheitsliste ab. Er beeilt sich nicht besonders. Er steht mit dem Rücken zum Wind und hat die Kapuze seines Parkas wie einen dicken Kragen gegen seinen Hinterkopf gerollt. Die Schneeflocken können ihm nichts anhaben.
Der Bleistift, welchen er in den Handschuhen hält, kratzt über das Papier. Endlich dürfen die jungen Damen zum Umkleiden.

Für die heutige morgendliche Sportstunde ist die Anweisung erteilt worden, die Gymnastikanzüge anzuziehen. Die Studentinnen schlüpfen also in die knallroten, einteiligen, hautengen Bodys, welche von ihrem Schnitt her eher Badeanzügen gleichen. Nur das Material mit seinem hohen Baumwollanteil wäre zum Schwimmen ungeeignet. Dazu ziehen die Frauen sich die roten Leinenturnschuhe über.
Tatjana zögert etwas. Schließlich darf sie keinen Büstenhalter tragen, und auch ihr Gymnastikbody hat ein Oberteil. Doch der Aufsicht führende Milizionär befiehlt auch ihr, sich in den Anzug zu zwängen.
Der Milizionär ist einen Augenblick nur auf Tatjana konzentriert. Diesen Augenblick hat Irina benutzt, sich einen Slip anzuziehen, bevor sie in ihren Gymnastikanzug steigt. Der Slip ist so zart, dass er sich unter dem engen Stoff praktisch nicht abzeichnet. Nur der hohe Beinausschnitt des Gymnastikanzuges bereitet Irina Schwierigkeiten. Sie muss ihren Slip extrem weit hochschieben, damit er unter dem Gummizug des Bodys nicht hervorschaut.
Natürlich ist es den Frauen bei Androhung harter Strafen streng verboten, unter der Sportkleidung Unterwäsche zu tragen.

Irina ist eine Tochter aus gutem Hause. Allerdings neigte sie in letzter Zeit häufiger zur Aufsässigkeit, sodass ihre berufstätigen Eltern sich gezwungen sahen, sie in die Obhut von Boris S. Iwanow zu geben. Schon öfter ist Irina in der Schule von Boris S. Iwanow durch provozierendes Verhalten aufgefallen. Bislang hielt dich das Ganze im Rahmen, doch gelegentlich ist sie schon hart bestraft worden.
Irina ist relativ klein und zierlich gebaut und wirkt dadurch trotz ihrer reifen Körperformen etwas jünger als ihre Klassenkameradinnen. Sie hat dunkelbraune, leicht wellige Haare, welche jetzt natürlich in zwei Zöpfen bis auf die Schulterblätter hinab hängen. Das dichte, schwarzbraune Lockendreieck verrät, dass sie altersmäßig zu den anderen Frauen – Tatjana einmal ausgenommen – passt. Ihre großen, runden braunen Augen lassen ihr Gesicht bisweilen kindlich erscheinen, doch der trotzig schelmische Blick verrät ihren wahren Charakter.

Irina schnürt sich wie alle Anderen ihre roten Stoffturnschuhe fest zu. Wie sie aufgrund der Kleidung bereits vermutet hat, beginnt der Tag heute für die Frauen mit einem Geländelauf; genau darauf beruht ihr Plan: Irina will flüchten.

Noch ist es draußen dunkel. Es herrscht dichtes Schneetreiben. Die Milizionäre, welche die jungen Frauen begleiten und beaufsichtigen, werden es schwer haben, immer alle Frauen im Auge zu behalten. Irina schließt ihren Spind und greift sich dabei ungesehen noch einen weiteren Slip, welchen sie in ihrer linken Faust zu einer kleinen Kugel ballt. Schließlich herrscht im Freien die mörderische Kälte des russischen Winters, auch wenn der sibirische Ostwind nicht mehr weht.

Tatsächlich geht es kurze Zeit später ins Freie und die verschneiten Straßen entlang. In den meisten Straßen brennt kaum eine Laterne, doch durch den frisch gefallenen Schnee ist es einigermaßen hell, sodass die Milizionäre, welche die Studentinnen auf leichten Geländemotorrädern begleiten, den Trupp einigermaßen überblicken können.


In einer noch etwas dunkleren Gasse gelingt es Irina schließlich, sich zwischen zwei am Straßenrand parkende Automobile fallen zu lassen. Eines der beiden Fahrzeuge ist zu ihrem Glück ein Geländewagen mit einem größeren Bodenabstand. Irina rollt sich unter das Fahrzeug. Arme und Beine liegen nackt im Schnee. Auch ihr Körper wird nur durch den dünnen Gymnastikbody geschützt. Glücklicherweise hat sie einen Slip darunter an!
Irina wartet nur kurz, bis die kleine Truppe ein wenig außer Sicht gekommen ist. Dann wälzt sie sich wieder unter dem Jeep hervor und eilt auf die andere Straßenseite. Hier stehen keine Laternen.
Irina drückt sich in einen Hauseingang und klopft sich den Schnee vom Körper. Schnell den Body abgestreift, den zweiten Slip darunter angezogen. Die Nachtluft trifft eisig auf den nackten Oberkörper, welcher ebenso wie Arme und Beine im Schnee feucht geworden ist. Sofort zieht Irina ihren Body wieder über. Es wäre auch zu peinlich, hier halb nackt von irgendjemand angetroffen zu werden.
Der Body hat vorhin beim Rollen durch den Schnee etwas Feuchtigkeit abbekommen. Doch solange er sich auf der warmen Haut befindet, wird es schon gehen. Die wenigen Augenblicke, die das knappe Kleidungsstück neben Irina im Schnee gelegen hat, haben den Stoff unangenehm kühl werden lassen. Irina lässt sich davon nicht irritieren. Unangenehm ist es schon, aber nicht zu ändern. Nur gut, dass ihr Unterleib geschützt ist.
Im Laufschritt geht es durch die dunkle Gasse zurück zur Straße. Die andere Straßenseite ist mit Wald bestanden. Genau gegenüber der Gasse geht ein Waldweg ab.
Die jungen Frauen machen in diesem Wald im Sommer oft Geländeläufe und Ausflüge. Irina kennt den Wald sehr gut. Noch einmal schaut sie nach rechts und links. Dann überquert sie die menschenleere Straße und verschwindet zwischen den Bäumen.

Ihr Plan scheint aufzugehen.


Der kleine Trupp der jungen Damen ist inzwischen auf einer hell erleuchteten Allee angekommen. Die Gruppe hat sich etwas in die Länge gezogen, sodass die Anzahl der Frauen nur schwer zu bestimmen ist.
Pjotr, einer der Milizionäre, hat sich auf seiner Geländemaschine etwas zurückfallen lassen. Bei der letzten Gruppe ist Tatjana, die jüngste Tochter von Boris S. Iwanow. Pjotr ist scharf auf junge Mädchen. Mehr zufällig zählt er die Frauen, welche ihn überholen, dann ist die letzte Gruppe neben ihm.

Eine Frau fehlt.
Eine Frau fehlt !!!

Pjotr greift zum Funktelefon. Wenige Sekunden später stehen alle Studentinnen in Reih und Glied und von den Milizionären umringt unter einer strahlend hellen Laterne.
Alle? Nein, nicht alle. Ein sofortiger Zählappell beweist, was Pjotr beim Vorüberlaufen mehr geahnt hat:
Eine Frau fehlt.
Irina ist verschwunden.

Pjotr wendet seine Maschine. Tatjana wird er ein anderes Mal beim Laufen beobachten. Pjotr eilt die gesamte Laufstrecke zurück. In einer dunklen Gasse kreuzen Fußspuren die Fahrbahn. Im Scheinwerferlicht des Motorrades ist trotz des Schneefalls noch zu erkennen, dass sie von kleinen Füßen mit einer leicht geriffelten Gummisohle verursacht wurden. Jemand hat sich unter einem dort geparkten Geländewagen hindurchgerollt und ist dann auf Turnschuhen auf die dunkle Straßenseite gelaufen. Pjotr folgt der Fährte.

In einem Hauseingang ist der Schnee niedergetreten. Pjotr lässt seine Maschine über den Gehweg fahren. Im Lichtkegel des Scheinwerfers ist die Verfolgung der Spur kein Problem. Pjotr ist sich sicher, Irina vor sich zu haben. Wieder greift er zum Funktelefon. Die Verfolgung muss bald geschehen, sonst ist im Schneetreiben die Spur verweht und verloren.

An der Einmündung auf die nächste Straße, dort wo der Wald beginnt, warten zwei Milizionäre mit ihren geländegängigen Motorrädern. Boris S. Iwanow hat sofort reagiert, als Pjotr telefoniert hat. Einer der beiden Kollegen hat einen Schäferhund an der langen Leine. Die Spur überquert die Straße und führt in den Wald. Genau gegenüber der Gasse beginnt ein kleiner Waldpfad. Die Stapfen führen hinein.

Was wird aus Irina?


Die restlichen jungen Frauen sind inzwischen wieder auf dem Hof angekommen.
Boris S. Iwanow empfängt sie persönlich. Das Frühstück muss warten. Boris S. Iwanow befragt seine Studentinnen gründlich. Keine will etwas von der Flucht einer Kameradin gehört oder gesehen haben, niemand will etwas sagen.
Die Frauen müssen Gymnastikanzüge und Schuhe ausziehen und vor sich in den Schnee legen. Boris S. Iwanow lässt die jungen Damen eine Weile im Schnee stehen. Die Frauen frieren, doch keine, selbst seine Tochter nicht, will etwas sagen.
Zur Strafe müssen heute alle Frauen, welche nicht mit dem Winterdienst auf der öffentlichen Straße beschäftigt sind, den Oberkörper nackt lassen. Die Frauen sind beinahe glücklich, so glimpflich davongekommen zu sein. Wenn Boris S. Iwanow zornig ist, werden auch schlimmere Strafen verhängt.
Die Frauen eilen zu den Duschen und in die Umkleideräume.
Heute bleiben Büstenhalter und Blusen im Schrank. Obwohl an der Flucht vollkommen unbeteiligt, müssen auch die Frauen, welche den Winterdienst besorgen, die Halstücher ablegen und Jäckchen, Blusen und Büstenhalter ausziehen. Die beiden Frauen, welche auf der Straßen Schnee fegen, dürfen dann die Bluse, aber nur diese wieder anziehen.
Beim Küchendienst stört das fehlen der Kleidung weniger.


Irina ist immer tiefer in den Wald eingedrungen. Wenn sie sich nicht wieder einfangen lassen will, dann muss sie die gebahnten Wege, welche die Milizionäre noch besser als die Frauen kennen, verlassen.
Irinas Lunge schmerzt von der kalten Luft. Ihre Beine fühlen sich wie Pudding an. Obgleich die Studentinnen sehr durchtrainiert sind, ist Irinas Kraft am Ende. Doch wenn sie stehenbleibt, erfriert sie zwangsläufig. Sie muss immer weiter laufen. Irina merkt, dass sie bei allen Anstrengungen immer langsamer, immer müder wird.

Als Irina Motorengeräusche hinter sich hört, weiß sie, dass ihre Flucht beendet ist. Sie kennt den Ton, welchen die Geländemaschinen der Privatmiliz von sich geben. Dazwischen klingt auch noch der Laut eines Hundes. An die Möglichkeit des Spürhundeeinsatzes hat die junge Dame nicht gedacht, aber auch ohne das Tier wäre die Chance, dass die Milizionäre die Spur finden und verfolgen, viel größer, als Irina es sich gedacht hätte.
Fast ist Irina froh, als sie die Uniformierten hinter sich sieht. Mehr mechanisch taumelt sie noch einige Schritte vorwärts. Schließlich fällt sie in unberührten Tiefschnee.

Pjotr steigt vom Motorrad. Die Verfolger sind am Ziel. Sein Kollege lässt den Schäferhund von der Leine. Das Tier freut sich in Erwartung einer verdienten Belohnung.
Irina erwacht von etwas Feuchtem im Gesicht. Als sie ihre Augen öffnet, blickt sie in den Fang des Suchhundes, welcher ihr das Gesicht ableckt. Ihre überanstrengten Muskeln spürt sie kaum, so sehr ist die Kälte in ihren halb nackten Körper bereits eingedrungen. Sie wagt es nicht, sich zu bewegen, solange der Schäferhund über ihr steht.
Die Milizionäre bilden einen Halbkreis um das Duo aus Hund und Studentin. Endlich wird der Hund wieder angeleint. Während die anderen Milizionäre den fröhlich tobenden Hund streicheln, geht Pjotr auf Irina zu.
Irina ist inzwischen alles egal. Sie fühlt sich hundemüde und elend und möchte nur noch einschlafen. Irina denkt nicht daran, dass dies der Beginn des Kältetodes ist. Die Studentin wird erneut bewusstlos.

Ihr zweites Erwachen ist schmerzhaft: Die Milizionäre stehen um die Kleine herum. Jeder der uniformierten Männer hält eine Knute in seinen behandschuhten Fäusten. Irina spürt das Brennen der Striemen auf Brust und Bauch. Die Milizionäre schlagen auf die Körperteile ein, welche von dem knappen, roten Body bedeckt werden. Sie beenden die Auspeitschung erst, als Irina sich erhoben hat.
Die zitternden Beine fühlen sich schwer und weich wie Schlamm an. Nicht nur die Striemen, auch die überanstrengten, unterkühlten Muskeln brennen und stechen.
Pjotr streift Irina den Gymnastikanzug ab. Unter dem dünnen, roten Stoff ist Irinas Vorderseite vollkommen mit Striemen bedeckt. Ein weißer Slip schützt ihren Unterleib.
Pjotr ist ziemlich erbost, dass Irina es gewagt hat, ihr Geschlechtsteil mit mehr als dem dünnen Elastikstoff des Gymnastikeinteilers zu bedecken. Seine Handschuhe fahren unter den dünnen, weißen Bund des Höschens. Sein Blick wird noch strenger, als er den zweiten Slip bemerkt.
Pjotr nimmt sich nicht die Zeit, der Studentin die beiden Höschen abzustreifen. Wütend zerreißt er den zarten, weißen Stoff.
Die wenigen Quadratzentimeter zarter Haut, welche von den beiden Höschen und dem Body bedeckt waren, sehen noch nicht ganz so erfroren aus wie der Rest des Körpers. Auch sind die Striemen dort weniger stark ausgeprägt.
Irina behält nur ihre Schuhe an. Die Fetzen der Unterhosen steckt Pjotr in die linke Außentasche seines Parkas, der zu einem Stoffknäuel zusammengeknautschte Gymnastikbody landet in der rechten Außentasche.
Entsetzt reißt Irina ihre großen, dunklen Augen auf: Muss sie jetzt nackt durch die Straßen Moskaus laufen?

Pjotr befiehlt Irina, ihre Hände auf den Kopf zu legen. Nur ungern kommt Irina dieser Anordnung nach, welche sie daran hindert, ihren zitternden Körper – wenn auch sehr unzureichend – zu bedecken. Sie spürt den eisigen Wind auf der angespannten Haut.
Die Männer greifen wieder zu den Knuten. Von den Brustwarzen abwärts bis zum Schamdreieck, von den Hinterbäckchen aufwärts bis zu den Schulterblättern, genau die Körperteile, welche der knappe, rote Gymnastikanzug gerade eben noch bedeckt und geschützt hat, sind nun Ziel der Peitschenhiebe. Es sind zum Teil sehr empfindliche Körperteile, auf welche die geflochtenen Lederriemen mit voller Wucht einprasseln.
Irina schreit vor Schmerz.
Die Peitschenhiebe erwärmen und massieren die Haut dort, wo sie auftreffen, sodass die Kälte nur noch in den Armen und Beinen ihre volle Kraft entfalten kann. Irina hat ihre Augen geschlossen, aber sie spürt, wie Blut über Bauch und Rücken läuft. Jeder weitere Schlag frisst sich noch tiefer in ihre zarte Haut ein.

Plötzlich beenden die Milizionäre ihre Prügelei. Irina muss sich, nackt, wie sie jetzt ist, rücklings in den Schnee legen. Sie sieht, wie die Milizionäre beginnen, den unteren Teil ihrer langen, tarnfarbenen Parkas zu öffnen, wie der erste sich bereits an die Hose greift.
Irina schließt ihre Augen.
Als alle Männer sich befriedigt haben, darf Irina sich wieder erheben. Sie hat während der Vergewaltigungen die Kälte kaum gespürt. Jetzt fühlt sie deutlich, wie der Frost erneut auch in die durch blutige Hiebe kurzfristig erwärmten Körperteile eingedrungen ist.
Als sie einen Blick auf ihren schmerzenden, frierenden Körper wirft, erschreckt Irina: kaum eine Körperstelle, welche nicht mit Blut besudelt ist. Das Blut läuft über Brust, Bauch und Unterleib, über Rippen und Hüften bis über die Oberschenkel.
Ihren Rücken kann sie nicht sehen, aber er fühlt sich gleichermaßen zerschlagen an. Der Schnee, in welchem sie eben während der Vergewaltigungen gelegen hat, ist tiefrot vom Blut durchtränkt.
Auch die letzten Misshandlungen der Männer haben an Irinas Körper ihre Spuren hinterlassen: Aus ihrer Spalte fließt Blut, welches die Innenseiten der Oberschenkel benetzt.
Irina muss ihren geschundenen Körper mit Schnee abreiben. Die feuchte Kälte beseitigt einen kleinen Teil des Blutes, stoppt etwas den rinnenden Lebenssaft. Die uniformierten Männer nutzen diesen Umstand nur, um Irina nochmals auszupeitschen.

Als das Blut wieder rinnt, gehen auch die anderen Befürchtungen Irinas in Erfüllung: Irina muss loslaufen. Nackt geht es durch den Winterwald auf Moskau zu. Den Hund an der langen Leine folgen die Milizionäre auf ihren Geländemaschinen. Der vorderste Milizionär treibt Irina mit seiner Knute an.
Wie notwendig dieser Antrieb ist, wird schnell deutlich. Irina stolpert noch mehrfach, stürzt in den Schnee. Bei jedem Sturz hinterlässt die Studentin einen blutigen Körperabdruck in den weißen Massen. Auch der Waldweg ist durch eine Reihe von Blutstropfen in unregelmäßigen Abständen markiert.

Der abflauende Schneesturm bedeckt die Spuren der Flucht langsam mit einer frischen, weißen Decke.

Kurz bevor die Straße erreicht ist, wird ein letztes Mal angehalten. Irina muss ihren Körper nochmals gründlich mit Schnee abreiben. Die Blutungen lassen wieder ein bisschen nach. Irina muss so lange weitermachen, bis aus den aufgeplatzten Striemen und der wunden Scheide kaum noch Blut quillt und das angetrocknete Blut von ihren Hüften und Schenkeln vollkommen entfernt ist.

Für die letzten Meter die Straße entlang darf Irina ihren Body wieder anziehen.


Als die Studentinnen sich endlich duschen und wenigstens teilweise wieder anziehen dürfen, bricht Tatjana, die jüngste Tochter von Boris S. Iwanow, auf der Toilette bewusstlos zusammen. Ihr Urin ist blutig rot.
Nachdem man Tatjana durch einige sehr schmerzhafte Tritte und Schläge und etliche Liter kalten Wassers wiederbelebt hat, berichtet das Mädchen von den Schmerzen, welche den ständig nackten Unterleib schon seit Wochen plagen, und welche von den Milizionären und den anderen Männern bislang nicht beachtet worden sind. Besonders stark und stechend seien die Schmerzen beim Urinieren, aber so schlimm wie heute waren sie noch nie.
Ein Milizionär telefoniert mit Boris S. Iwanow. Ausnahmsweise scheint ein Arzt benötigt zu werden.
Der Arzt kann sich dann auch gleich um Irina kümmern, welche in diesem Augenblick den Schlaftrakt der Frauen betritt.

Irina muss sich Gymnastikanzug und Schuhe ausziehen, Trotz der kalten Dusche sieht Irinas kleiner, zarter Körper schrecklich aus. Irina ist klar, dass dieses nicht das Ende, ja nicht einmal der Anfang, höchstens ein Vorgeschmack auf die Strafen ist, welche noch auf sie zukommen werden.

Warum ist sie nicht eingeschlafen, erfroren? Es wäre so schön gewesen.

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  #14  
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

6. Kapitel: Dr. Mastugin
Autor: Ludwig55


Dr. Wasilij W. Mastugin ist ein erfahrener Arzt. Jahrelang hat er in großen Kliniken, so auch im Prominentenkrankenhaus des KGB, gearbeitet.
Inzwischen ist Dr. Wasilij W. Mastugin, welchen die Mädchen einfach Wasilij nennen, im Ruhestand. Doch noch immer ist er mit Leib und Seele Arzt. Seine Rente ist mehr als kärglich. Deshalb betreut er gelegentlich Privatpatienten.

Während der morgendlichen Sportstunde klingelt er an dem ehemaligen Gutsgebäude, welches zwischenzeitlich dem KGB gehörte und inzwischen – wie bekannt – von Boris S. Iwanow angekauft wurde. Dr. Wasilij W. Mastugin kennt sich aus in den Räumlichkeiten. Die Krankenstation befand sich bereits zurzeit des KGB im selben Zimmer.
Die Rente von Dr. Wasilij W. Mastugin ist so kärglich, dass Dr. Wasilij W. Mastugin seine ärztliche Schweigepflicht strenger handhabt, als es allgemein üblich ist, wenn er Patienten und Patientinnen von Boris S. Iwanow zu betreuen und zu versorgen hat.
Dr. Wasilij W. Mastugin stellt nur wenig Fragen nach der Vorgeschichte einer Erkrankung. Vielleicht hat er sich diese Fragen bereits beim KGB abgewöhnt und es deshalb dort bis zum leitenden Chefarzt gebracht. Und Boris S. Iwanow zahlt seine Honorare immer in bar und in Dollar. Für Dr. Wasilij W. Mastugin also keine Frage, wie schweigsam er ist.
Ansonsten ist Dr. Wasilij W. Mastugin ein charmanter Plauderer, welcher sich gerne mit seinen Patienten und besonders seinen jüngeren Patientinnen unterhält, ein seriöser Mann, welchem man trotz seiner ergrauenden Haare das Rentenalter noch nicht ansieht.

Im Büro von Boris S. Iwanow hat er bereits den Pelzmantel und die Schapka abgelegt. Darunter sind ein blütenweißer Kittel und eine ebensolche Hose, beide frisch gebügelt, zu sehen. Unter dem Kittel trägt Dr. Wasilij W. Mastugin ein hellblaues Oberhemd und eine bunt gepunktete, dunkelblaue Krawatte. Seine Füße und der untere Teil der Hosenbeine stecken, stillos, aber dem Wetter angemessen, in dicken Filzstiefeln. Weitere Kleidung ist an Dr. Wasilij W. Mastugin nicht zu erkennen.
In der Hand hat Dr. Wasilij W. Mastugin eine große, schwarze Tasche, als er die Krankenstation betritt.

Tatjana liegt bereits nackt auf dem Behandlungstisch. Nach dem Geländelauf hat sie wie alle anderen Frauen geduscht und sich abgetrocknet, aber nicht angezogen. Statt dessen ist sie gleich hierher geeilt. Sie zittert etwas.
Die Krankenstation wird selten benutzt und deshalb normalerweise nicht geheizt. Die Räume strahlen eine unangenehme Kühle aus.
Tatjana berichtet dem Arzt von den stechenden Schmerzen, welche sie seit Tagen im Unterleib verspürt und welche täglich zunehmen. Sie berichtet auch, dass seit heute früh Blut im Urin ist, weshalb der Dienst habende Milizionär erst Boris S. Iwanow und dann Dr. Wasilij W. Mastugin informiert hat.
Dr. Wasilij W. Mastugin untersucht das Mädchen sehr gründlich. Fragen stellt er zunächst nur nach der Lage und der Art und Intensität der Schmerzen. Die Vorgeschichte braucht er nicht zu ergründen. Er kennt Boris S. Iwanow und seine Studentinnen lange genug.
Sorgfältig, fast zärtlich, tastet Dr. Wasilij W. Mastugin die nackte Vorderseite der jungen Frau ab.
Tatjana kommt es vor, als ob Wasilij sie streichelt. Besonders behutsam geht der Arzt mit den flachen, spitzen Brüsten und dem nackten Spalt am Unterleib um. Tatjana ist dort besonders empfindlich. Nur selten drückt er ein wenig stärker zu. Vom Hals bis zu den Füßen wird Tatjana abgetastet, muss berichten, ob es schmerzt und in welcher Form.
Dann muss sie sich auf den Bauch legen, damit Dr. Wasilij W. Mastugin dieselbe Prozedur auf ihrer Rückseite wiederholen kann. Schmerzen hat Tatjana dabei hauptsächlich im Bereich der Nieren, der Blase und des Unterbauches. Tatjana muss sich aufsetzen.

Ebenso sorgfältig und gründlich, wie Dr. Wasilij W. Mastugin ihren ganzen Körper abgetastet hat, wird jetzt ihr Oberkörper abgehört; dann wird Körpertemperatur, Blutdruck und Puls gemessen. Aus einem Wandschrank – Dr. Wasilij W. Mastugin kennt sich wirklich bestens aus – holt der Arzt nun ein kleines Fläschchen. Tatjana muss in das Fläschchen urinieren. Auch dabei empfindet sie starke, stechende Schmerzen. Der Urin ist goldgelb mit rötlichen Schlieren. Dr. Wasilij W. Mastugin riecht an dem Fläschchen, während Tatjana sich mit einem Papiertuch zwischen den Beinen reinigt.
Während Dr. Wasilij W. Mastugin im Behandlungszimmer Tatjana gründlich untersucht hat, ist aus dem benachbarten Warteraum ein deutliches Stöhnen zu hören gewesen. Dr. Wasilij W. Mastugin, welcher sich mit dem Fläschchen nach nebenan ins Labor begibt, wirft auf dem Wege dorthin einen Blick in den Warteraum.

Irina wurde inzwischen zu Boris S. Iwanow und anschließend hierher gebracht. Ein kurzer Anruf des Arztes bei Boris S. Iwanow bestätigt, was schon der erste Blick deutlich verraten hat. Irina ist streng bestraft worden. Doch solange Dr. Wasilij W. Mastugin mit Tatjana beschäftigt ist, muss die andere nackte Frau noch warten.

Auch im Labor kennt sich Dr. Wasilij W. Mastugin sichtlich aus. Sofort findet er die notwendigen Apparate und Reagenzien für seine Untersuchungen; er legt noch eine Bakterienkultur an, verschreibt ein Antibiotikum und telefoniert nochmals mit Boris S. Iwanow. Auf Anraten von Dr. Wasilij W. Mastugin wird Tatjana in den nächsten Tagen, bis die Entzündung etwas abgeklungen ist, einen Slip wie die anderen Frauen auch tragen dürfen.

Tatjana eilt in den Umkleideraum. Nach langer Zeit wieder einmal streift sie einen der hier üblichen, knappen, zartweißen Slips über ihren nackten Unterleib, bevor sie den Rest der Uniform, natürlich ohne ihre Bluse, anzieht.

Dr. Wasilij W. Mastugin hat inzwischen Irina in das Behandlungszimmer gebeten. Die Kleine sieht furchtbar aus. Zusätzlich zu den Spuren, welche die Milizionäre bereits im Wald auf ihrem Körper hinterlassen haben, hat auch Boris S. Iwanow eine strenge Bestrafung für notwendig gehalten. Irina kann sich kaum auf den Beinen halten und ist froh, dass sie sich auf den Behandlungstisch, welchen Dr. Wasilij W. Mastugin zwischenzeitlich mit einem Desinfektionsmittel abgewischt hat, legen darf. Als einige blutige Stellen ihrer Haut mit dem Desinfektionsmittel zusammentreffen, stößt Irina einen schrillen Schrei aus.

Dr. Wasilij W. Mastugin beginnt damit, dass er Irina genauso wie vorher Tatjana gründlich abtastet. Irina weiß, dass Dr. Wasilij W. Mastugin seine Behandlungen bei jungen Frauen immer so beginnt. Auch bei ihr kann mehr von einem Streicheln als von einem Abtasten geredet werden, welches besonders zärtlich wird, als die geschickten Finger des Arztes über die Brüste und den Schamhügel gleiten.
Irina hat am ganzen Körper Schmerzen, welche besonders unerträglich werden, wenn Dr. Wasilij W. Mastugin Striemen oder andere wunde Körperstellen berührt.
Dr. Wasilij W. Mastugin war lange genug Arzt beim KGB, um solche Verletzungen einschätzen zu können. Routinemäßig werden der Oberkörper abgehört und Blutdruck und Puls gemessen. Der Blutdruck ist ein wenig zu niedrig, der Puls etwas zu hoch, aber es besteht kein Grund zur Besorgnis.
Nachdem Dr. Wasilij W. Mastugin die schlimmsten Stellen mit einem Blut stillenden Desinfektionsmittel aus einer Sprühflasche eingenebelt hat, wobei Irina nochmals spitz aufschreit, ist sie als gesund entlassen.
Im Gegensatz zu Tatjana schafft Irina es nicht mehr, den Umkleideraum aufzusuchen. Nackt eilt sie humpelnd zum Unterricht.

Dr. Wasilij W. Mastugin sucht, bevor er das kleine Anwesen wieder verlässt, noch einmal Boris S. Iwanow auf. Dort hat er seine Garderobe hinterlegt, und dort erhält er jetzt zwei Umschläge. Für jede Frau gibt es ein Honorar. Dr. Wasilij W. Mastugin macht sich auf den langen Weg zur nächsten Autobushaltestelle.

Am rande Moskaus geht die Sonne auf.

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  #15  
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

7. Kapitel: Allein im Wald
Autor: Ludwig55


Annuschka und Natascha erwachen bereits sehr früh am Morgen. Die beißende Kälte ist in der Nacht durch die Ritzen zwischen den Baumstämmen gedrungen, aus denen die Jagdhütte errichtet ist. Obwohl es noch in tiefste Nacht ist, scheint durch die Ritzen ein heller Schimmer. Sofort springt Natascha auf. Auch hier an der Jagdhütte müssen die Frauen den Schnee räumen, selbst wenn sich keine offiziellen Wege in der Nähe befinden.
Natascha hat es den übrigen Sechs gestern beim Besichtigen des kleinen Schuppens erklärt; allerdings haben alle Sieben nicht damit gerechnet, dass dieser Fall so schnell eintreten würde.

Natascha und Annuschka eilen durch die Küche und den angenehm warmen Flur in die große Stube. Jede greift sich einen von den schmalen Stofffetzen und windet ihn sich um die Hüften, zwei Paar Holzpantinen stehen ebenfalls neben der Tür. Ansonsten nackt geht es vor die Hütte. Direkt vor der Hütte ist ein kleiner, überdachter Platz, doch der Sturm hat den Schnee bis an die Tür geweht. Es schneit und stürmt noch immer. Der starke Wind lässt die Nachtluft viel kälter auf der ungeschützten Haut erscheinen, als sie ist. Die beiden jungen Frauen beeilen sich. Je schneller sie sich bewegen, um so weniger frieren sie. Sie rennen förmlich, so weit dies bei Tiefschnee möglich ist, um die Hütte herum, um den Schuppen mit den Werkzeugen zu erreichen.

Auch hier im Wald hat der Schneesturm seine Spuren hinterlassen, Annuschka und Natascha greifen sich je eine Schneeschaufel. Um nicht zu erfrieren, arbeiten die zwei fast nackten Wesen wie die Besessenen. Man merkt ihnen deutlich an, dass sie Übung im Umgang mit Schneeschaufeln haben.
Den Platz vor der Hütte, den Weg zwischen Jagdhütte und Schuppen und die lange Zufahrt bis zur nächsten Landstraße müssen sie freiräumen. Im Gegensatz zu den – wenn auch schlecht – gepflasterten Straßen Moskaus genügt es hier, die Schneemassen an den Rand der Wege zu schieben. So bleibt zum Schluss eine dünne, aber gut begeh- und befahrbare Schnee- und Eisschicht übrig.
Die beiden bringen die Schaufeln in den Schuppen zurück.

Annuschka hat sich vorhin gewundert, warum Natascha in der Küche mehrere Eimer gegriffen hat. Jetzt werden diese mit Holzscheiten gefüllt. Der Riesenkachelofen in der guten Stube!
Durchgefroren, wie die beiden jungen Frauen sind, wird das Anfeuern des Ofens sie aufwärmen.
In der Tat ist es Aufgabe der Frauen, diesen Ofen im Winter ständig zu befeuern.
Nachdem Natascha und Annuschka die Pantinen abgestreift und die schmalen Stoffstreifen wieder ordentlich neben die Tür gehängt haben, wird die kalte Asche entfernt. Ohne sich für den kurzen Weg erneut zu bekleiden, bringt Natascha die Asche zum Aschkasten, welcher sich vor der Hütte unter dem Vordach befindet. Annuschka bewundert, wie abgehärtet die junge Frau mit der zarten, weißen Haut ist. Anschließend wird auch in der Küche der große Kohleherd befeuert.
Der Tee muss gekocht, der Haferbrei bereitet werden.

Noch während die beiden mit der Zubereitung des Frühstücks beschäftigt sind, erscheinen die anderen fünf Frauen in der Küche. Die Milizionäre sind erwacht und haben die Studentinnen fortgejagt. Valentina sieht fast genauso durchgefroren wie Annuschka und Natascha aus.
Sie musste, natürlich nachdem „ihr“ Milizionär befriedigt war, das warme Bett verlassen und nackt und ohne Decke vor dem Bett auf dem Fußboden schlafen. Die anderen vier durften die Nacht im warmen Bett verbringen.
Nina wirkt noch etwas blass und schwach, was aber weniger auf die vergangene Nacht, als vielmehr auf die letzten beiden Tage zurückzuführen sein dürfte. Gemeinsam decken die Frauen den großen Tisch in der Stube, welche inzwischen wieder von der Hitze des Ofens erfüllt ist, für zwölf Personen ein. Nach und nach sind auch die sechs Milizionäre eingetroffen.

Sascha macht einige Scherze, während er den sieben Frauen nacheinander die Brüste streichelt.
Maxim klatscht jeder kurz auf den Hintern. Er ist kein Freund von Zärtlichkeiten. Bei den Frauen ist er als einer der brutalsten Schläger gefürchtet. Alle sieben sind froh, dass der Mann mit dem unnahbaren, mongolisch starren Gesichtsausdruck keine von ihnen zur Nacht begehrt hat.

Sascha verkündet die Arbeitseinteilung: Natascha hat wie stets die Oberaufsicht über den Haushalt und alles, was damit zu tun hat. Larissa hat Tischdienst, was bedeutet, dass sie heute nichts zu essen bekommt. Deshalb wurde also nur für zwölf Personen gedeckt. Die Regeln sind in dieser Hinsicht die gleichen wie in Moskau. Annuschka wird zusammen mit Sina der Winterdienst aufgetragen, da sie nun schon weiß, wo alle Geräte sind, und wie der Winterdienst hier im Wald gehandhabt wird.

Vor dem Frühstück müssen die Frauen ihre Morgengymnastik im Freien absolvieren, doch wird diese hier nicht so streng gehandhabt. Da die Frauen keinerlei Sportkleidung dabei haben, würden sie trotz des Sports Erfrierungen erleiden, wenn die Übungen zu lange dauerten.
Nach der Gymnastik müssen die jungen Frauen ihre nackten Körper mit Schnee abreiben, ohne diese Maßnahme gäbe es erfrorene Hautstellen.

Nach dem Frühstück, welches in Art und Umfang hinlänglich bekannt ist, wird die Hütte aufgeräumt. Die Frauen rollen die inzwischen trockenen Strümpfe sorgsam zusammen und legen sie zu den übrigen, auf der Ofenbank gestapelten Kleidungsstücken. Es muss kaum erwähnt werden, dass alle sieben Frauen vollkommen nackt sind.
Nachdem auch der Abwasch erledigt ist und die Zimmer der Milizionäre in Ordnung gebracht sind, werden die jungen Damen in die große Stube gerufen. Bis auf Natascha müssen sich alle Frauen nacheinander auf den großen Tisch legen.
Sascha hat aus seiner Wohnung eine kleine, schwarze Tasche geholt. In dieser Tasche befindet sich neben einer kompletten Friseurausrüstung ein kleines, elektrisches Epiliergerät, mit welchem man feine Härchen zum Beispiel von den Beinen auszupfen kann.
Maxim hat die Tasche geöffnet und nacheinander werden den sechs gestern eingetroffenen Studentinnen die Schamhaare nun auf Streichholzlänge abgeschnitten. Anschließend wird mit einem Konturenstift, wie man ihn sonst für die Lippen verwendet, ein Dreieck in das Schamhaar gezeichnet. Schließlich werden alle Körperhaare, welche sich außerhalb des Dreiecks befinden, mit dem Epiliergerät entfernt.
Wie bei Natascha bleibt nur ein genau konturiertes Dreieck am oberen Ende der zwischen den Beinen jetzt haarlos nackten Spalte stehen.

Über diese Tätigkeit ist ein guter Teil des Morgens vergangen. Annuschka und Sina wurden zuerst epiliert, damit sie zwischenzeitlich immer wieder die Schneemassen beseitigen können. Nur mit dem Tuch um die Hüften spüren sie die Kälte an den frisch enthaarten Körperteilen besonders stark. Das verbliebene Stoppeldreieck kann die Kälte nicht von den Unterleibern der jungen Frauen fernhalten.
Sie beeilen sich bei ihrer Arbeit, um möglichst lange in der warmen Stube sitzen zu können.

Schließlich sehen die Unterleiber der sieben Frauen alle vollkommen gleich frisiert aus.

Ein Motorengeräusch kommt den Waldweg entlang und erstirbt vor der Hütte. Andrej, Privatmilizionär und Chauffeur von Boris S. Iwanow, betritt die Jagdhütte. Er kommt, um drei der Milizionäre abzuholen, damit diese nicht den Weg durch den Wald zurücklaufen müssen. Es gibt einen Wachwechsel in der Jagdhütte:

Maxim fährt mit den beiden Milizionären, welche bislang mit Sascha in der Hütte Dienst taten, nach Moskau zurück. Die Drei nehmen auch das gesamte Gepäck der sechs jungen Damen, die Rucksäcke und sämtliche Kleidungsstücke der Frauen, mit nach Moskau.
Die Studentinnen müssen das Gepäck selber zum Auto bringen. Dabei dürfen sie weder die schmalen Deckenstreifen noch die Holzpantinen benutzen. Der Aufenthalt im Freien dauert jeweils nur wenige Minuten.
Sehnsüchtig lauschen die Studentinnen dem entschwindenden Motorenlärm nach.

Sascha bleibt mit den beiden neu hinzugekommenen Milizionären und den sieben Frauen allein in der Jagdhütte zurück. Obwohl es mehr als doppelt so viele Frauen wie Milizionäre sind, muss eine Flucht nicht befürchtet werden. Ohne ihre Kleidung würden die Frauen sofort im winterlichen Wald erfrieren. Die Kleidung aber ist auf dem Weg nach Moskau.

Die Frauen sind auch hier den Milizionären ausgeliefert. Dimka bekommt einen Weinkrampf.

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In der Taiga – Ein russisches Märchen

8. Kapitel: Irinas Bestrafung
Autor: Ludwig55


Irina sieht sich um. Die Kameradinnen sitzen alle bereits mit freiem Oberkörper an ihren Arbeitsplätzen. Demonstrativ sehen sie an Irina vorbei, beachten die Bestrafte nicht. Irina kann es ihnen auch nicht verdenken.
Obgleich an Irinas – ohnehin gescheiterten – Fluchtversuch völlig unschuldig, müssen die Studentinnen die unbarmherzige, russische Winterkälte auf ihren ungeschützten, nackten Brüsten und Rücken ertragen. Trotzdem spürt Irina instinktiv, wie hinter ihrem Rücken manch ein verstohlener Blick auf die völlig verstriemte Frau geworfen wird; es ist nicht alltäglich, dass jemand so hart bestraft wird wie Irina. Und Irina weiß, dass ihre bisherigen Strafen nur der Anfang waren. Hätte sie nur … – Aber es ist geschehen.

Irina fröstelt. Ihr Kreislauf ist geschwächt, und das Klassenzimmer ist von der Temperatur her mehr auf die in warme Wintergarderobe gekleideten Lehrer als auf die halb nackten Studentinnen abgestimmt. Es ist für die Frauen auszuhalten, aber es ist nicht gerade gemütlich warm.
Nackt und barfuß setzt Irina sich an ihren Platz. Ihre Tischnachbarin rutscht etwas zum Rand des Tisches hin und sieht demonstrativ nach vorne, wo gleich der Lehrer erscheinen wird. Auch ihr Oberkörper ist von einer Gänsehaut bedeckt. Keine der jungen Damen zittert; selbst wenn sie frieren, sie haben es gelernt, sich zu beherrschen.

Der Lehrer wendet sich an Irina, bevor er den Unterricht beginnt. Sie muss ihr gesamtes Arbeits- und Lernmaterial einpacken und zu Boris S. Iwanow bringen. Für sie ist der Unterricht beendet. Fast ist sie ein bisschen froh darüber.
Die abweisende Haltung aller bisherigen Freundinnen ist nur schwer zu ertragen. Sie packt ihre Hefte, Bücher und sonstigen Unterlagen und ihr Schreib- und Zeichenmaterial zu einem großen Turm zusammen, welchen sie kaum tragen kann; doch niemand hilft ihr.
Der Lehrer öffnet ihr schließlich die Tür.

Das Schneetreiben ist beendet, aber die Temperaturen sind trotzdem deutlich unter dem Gefrierpunkt. Irina überquert den bis auf das alte Pflaster akkurat vom Schnee befreiten Hof des Gebäudekomplexes. Die Kälte brennt an ihren nackten Fußsohlen. Schnellen Schrittes trippelt sie auf Zehenspitzen dahin. Sie darf die Bücher nicht verlieren, welche sie vor ihrem Bauch zu einem Turm gestapelt trägt. Der Turm ist so hoch, dass Irina kaum sehen kann, wohin sie tritt. Nur gut, dass sie den Weg kennt.

Plötzlich verspürt sie einen stechenden Schmerz auf ihren Schulterblättern. Einer der Milizionäre hat ihr mit seiner Knute einen Schlag über den Rücken verpasst. Sie ist jetzt Freiwild für alle Männer, welche hier arbeiten.
Das warme Blut, welches über ihren nackten Rücken rinnt, fühlt sich seltsam in der eisigen Winterluft an. Doch statt mit den Schultern zu zucken, eilt Irina weiter. Schließlich ist die junge Dame erneut zu Boris S. Iwanow bestellt worden, und einen Boris S. Iwanow lässt man nicht warten.

Boris S. Iwanow ist alleine in seinem Büro. Doch etwas ist anders als heute früh. Auf dem großen Schreibtisch liegen mehrere Rohrstöcke und Birkenruten, eine Knute, die allgegenwärtige Riemenpeitsche, und schließlich eine Nagaika, die Kosakenpeitsche mit den eingeflochtenen Metallkugeln. Man sagt, ein geübter Kosak könne mit diesem Instrument mit einem Schlag einen angreifenden Wolf töten …
Irina hofft, nicht ein solcher Wolf zu werden.

Sie wartet an der Tür. Boris S. Iwanow befiehlt ihr, die Bücher neben die Auswahl der Schlaginstrumente auf den Schreibtisch zu legen. Irina schafft es, den Stapel abzustellen, ohne dass etwas herunterfällt.

Boris S. Iwanow schüttelt traurig den Kopf. Dann wirft er Irina auf den Boden und stürzt sich auf seine Studentin. Irina hat nicht mitgezählt, die wievielte Vergewaltigung es am heutigen Tage ist. Ihre Scheide ist wund und schmerzt bei jeder Berührung.
Boris S. Iwanow benutzt ein Kondom mit kleinen Stacheln auf der Außenseite. Irina schreit gequält auf, als der Mann in sie eindringt. Aber das scheint Boris S. Iwanow sogar noch anzustacheln. Immer wieder zieht er sein großes, steifes Glied zurück, um es mit voller Wucht in die blutige Spalte zu rammen. Boris S. Iwanow schafft es sogar, sich währen dieser Bewegungen leicht zu drehen, um Irinas Innerstes noch blutiger, noch grausamer verletzen zu können. Gleichzeitig kneift er in Irinas kleine, feste Brüste, knetet deren Warzen und reißt an den Nippeln. Die Umgebung der Warzenhöfe ist – von den vielen Striemen abgesehen – ganz rot und blau.
Tränen laufen über Irinas Gesicht. Boris S. Iwanow bezeichnet seine jammernde Studentin als „Plaksa“ (Heulsuse), und beginnt, sie zu ohrfeigen. Irina versucht sich zu beherrschen, aber durch die Bewegung zu ihrem Kopf hin hat Boris S. Iwanow seinen Penis in einen anderen Winkel gebracht und neue Wunden in Irinas Scheide gerissen.
Sie schreit laut auf. Boris S. Iwanow lacht darüber nur. Er reißt das Kondom aus Irinas Unterleib und greift auf seinen Schreibtisch. In seiner Hand liegen gebündelt einige Birkenruten.

Wieder rammt er Irina den stachligen Penis zwischen die Schamlippen, bahnt sich einen Weg in die Tiefe. Auf und ab reitend, „massiert“ Boris S. Iwanow Irinas Brüste mit den Birkenruten.
Die schlanken, weichen Reiser mit der rauen Rinde kratzen weiter blutige Striemen in Irinas Haut.

Irina windet sich vor Schmerzen. Ihr Oberkörper zuckt hin und her. Der Unterleib ist durch das Gewicht des Schulleiters am Boden festgenagelt. Durch die Bewegungen Irinas trifft Boris S. Iwanow eine große Fläche, ohne sich groß anstrengen zu müssen.

Schließlich stellt Irina fest, dass der Druck in ihrer Scheide nachlässt. Boris S. Iwanow hat sich entleert.
Er springt auf und streift sich das Kondom, welches außen über und über mit Blut und Fleischfetzen besudelt ist, vom erschlafften Glied.
Irina hat kaum einmal durchgeatmet, da spürt sie den Penis ihres Peinigers an ihren Lippen.
Boris S. Iwanow fordert seine Studentin auf, sein bestes Stück auf einen zweiten Ritt vorzubereiten. Irina öffnet ihre Lippen. Die Birkenruten hat Boris S. Iwanow dabei nicht aus der Hand gelegt.
Während er über Irinas Gesicht kniet, um sich „untenherum“ wieder aufblasen zu lassen, setzt er seine „Massage“ auf Irinas Unterleib fort. Auch hier reißen die Ruten die Haut von Fleisch.

Es dauert nicht lange, und die gemarterte Frau ist außen genauso wund wie innen.
Boris S. Iwanows Glied ist dank der geschickten Behandlung durch Irinas Zunge wieder auf eine gewaltige Größe angeschwollen.
Boris S. Iwanow steht auf, aber nicht, weil er mit seiner „Plaksa“ fertig ist, sondern um sich ein neues Kondom zu holen und die zerschlissenen Birkenruten durch frische zu ersetzen.
Das neue Kondom gleicht dem alten. Mit einem Fußtritt dreht er die junge Dame auf den Bauch.

Mit einem geschickten Griff zieht er Irinas hintere Bäckchen auseinander. Ohne jedes Gleitmittel bohrt sich der Stachel bewehrte Fleischpflock seines Unterleibs in Irinas hintere Öffnung.
Boris S. Iwanow merkt, wie der ringförmige Darmausgangschließmuskel sich verkrampft, aber dieser Krampf verstärkt nur den Druck der Stacheln, ohne seinen Penis wieder aus der eigentlich für andere Zwecke konstruierten Öffnung drängen zu können.
Irina hat Schwierigkeiten locker zu bleiben, während sie (zum ersten Mal in ihrem kurzen Leben) anal vergewaltigt wird. Ohne es zu wollen, verstärkt sie dadurch die verletzende Wirkung des Kondoms. Quer zu der frischen Strieme, welche vorhin die Knute auf dem Hof gerissen hat, streifen nun frische Birkenruten die Haut von Irinas Schulterblättern, bis nach ihrer kompletten Vorderseite auch ihr Rücken nur noch aus rohem Fleisch besteht.
Und Irinas Darm fühlt sich auch nicht mehr besonders unversehrt an …

Boris S. Iwanow macht tatsächlich so lange weiter, bis sein Penis erneut erschlafft.
Der Direktor steht auf und schließt seine Hose.
Auch Irina wird zum Aufstehen aufgefordert, aber die junge Frau hat Schwierigkeiten, sich zu erheben. Zu groß sind der Schmerz und der Blutverlust. Noch während sie kniet, spürt sie die Knute auf ihrem wunden Rücken. Es ist die Art von Boris S. Iwanow, seiner Studentin beim Aufstehen zu helfen.

Der Vormittag dauert noch lange, murmelt der Mann vor sich hin. Irina erschaudert.
Noch ist erst ein Bruchteil der „Spielzeuge“ ausprobiert, welche Boris S. Iwanow vorhin auf seinem Schreibtisch zu liegen hatte. Die Birkenruten sind inzwischen alle unbrauchbar geworden, aber ein Rohrstock ist nicht weniger schmerzhaft.
Die Knute kracht gerade auf Irinas Rücken und Schultern nieder. Und an die Nagaika wagt die nackte Frau nicht einmal zu denken!

Irina muss sich über eine Stuhllehne legen, den Kopf zur Sitzfläche gerichtet. Ihre Hände krampfen sich um die Kanten der Sitzfläche. Irinas Po hat während der letzten halben Stunde noch nichts abbekommen; das soll sich jetzt ändern. Der Bereich um den Anus ist blutverschmiert. Der Rest kommt nun an die Reihe.
Boris S. Iwanow hat sich den ersten Rohrstock genommen und lässt ihn durch die Luft pfeifen. Irinas Pobäckchen zucken zusammen, ohne dass ihnen etwas geschehen wäre. Zu vertraut ist ihr das charakteristische Pfeifen des „gelben Onkels“.
Doch Boris S. Iwanow wäre ein schlechter Psychologe, wenn er sofort zuschlagen würde! Nein, Vorfreude ist die schönste Freude, sagt man immer. So lässt er den Rohrstock noch mehrere Male durch die Luft pfeifen und ergötzt sich an den wackelnden Hinterbacken seiner Schutzbefohlenen. Dann schlägt er unvermittelt, aber um so heftiger zu.
Es ist fast automatisch, dass Irina eine "Eins" herausbrüllt.

Die Studentinnen müssen immer mitzählen, wenn sie mit dem Rohrstock bestraft werden. Vergisst Eine das Zählen, so gibt es entsprechend mehr Schläge. Da lernt auch die dümmste Studentin das saubere Zählen, selbst unter Stress.
Mit zusammengekniffenen Sitzbäckchen zählt Irina jeden Schlag mit.

Nimmt das Ganze denn gar kein Ende? Die „biblischen Sechs“ hat sie schon oft bekommen, ein oder zwei Dutzend seltener. Jetzt geht es auf die Hundert zu, und Boris S. Iwanow hat statt aufzuhören einen zweiten Rohrstock genommen, da der erste ähnlich zerfasert war wie vorhin die Birkenruten.
Noch ein weitere Rohrstock beendet seine Karriere auf Irinas Gesäß, dann ist Boris S. Iwanow mit seinem Werk zufrieden. Irinas Körper ist jetzt fast überall nur noch eine blutige Strieme. Hautfetzen, Blut und rohes Fleisch bilden eine Einheit.

Hoffentlich kommt Dr. Wasilij W. Mastugin noch einmal zu Boris S. Iwanow, denkt sich Irina. So sehr dessen Mittel auch brennen und schmerzen, aber sie helfen.
Mühsam richtet Irina sich auf. Sie hat keine Schmerzen in irgendwelchen Körperteilen. Es ist ein Alles erfassender, Alles überwältigender Schmerz, welcher ihren ganzen Körper ausfüllt.

Doch Boris S. Iwanow ist noch lange nicht fertig mit Irina, aber er will seine Studentin nicht umbringen.
So bekommt sie zum Abschied nur noch zwei Rohrenden. Jedes der beiden Rohrenden ist etwa dreißig Zentimeter lang und verchromt. Das Dickere hat etwa den Durchmesser eines Staubsaugerrohres, das Andere ist etwas dünner.
Irina muss sich die Rohre in ihre unteren Öffnungen einführen, das dicke Rohr in die Scheide, das dünnere in den After.
Nach der „Vorarbeit“ durch Boris S. Iwanow und seine Kondome schmerzt es nur wenig, aber die Kälte des russischen Winters wird nun direkt in Irinas Unterleib geleitet. Dabei teilt Boris S. Iwanow seiner Schutzbefohlenen fast im Plauderton mit, sie habe heute ab sofort Hofdienst, ohne Essen, ohne Pausen, ohne Kleidung. Nur ihre Pumps dürfe sie sich anziehen, bevor sie sich einen Besen holt. Bei der Gelegenheit könne sie auch ihre gesamte Kleidung einschließlich der festen Schuhe, welche sie komplett nicht mehr benötigte, zur Wäscherei bringen und dort dauerhaft abgeben. Sie brauche auch keine Angst zu haben, dass sie erfriert. Es seien genügend Milizionäre anwesend, welche sie mit der Knute oder anderweitig aufwärmen würden …

Irina läuft los, soweit es ihre verbliebene Kraft zulässt, um die Aufträge auszuführen.
Die Rohre stören ein wenig beim schnellen Gehen. Schlimmer ist die Eisluft, welche nun ungehindert in den Schoß der jungen Dame eindringt.

Irina leert ihren Spind. Nur die Pumps behält sie, streift sie über. Der Rest kommt in die Wäscherei, wo die uniformähnliche Kleidung der Studentinnen verwaltet wird. Nie wieder ist eine lange Zeit!
Was hat Boris S. Iwanow mit ihr vor? Ist sie nicht schon bestraft genug? Die Schläge, die Vergewaltigungen, die Verachtung ihrer Kameradinnen, Hunger und Kälte … Was kommt noch auf sie zu?
Sie fühlt sich schon jetzt halb tot, weiß, dass ein Menschenleben in Russland noch nie viel gezählt hat und auch jetzt nicht viel zählt. Damals war der Zar der Herr über Leben und Tod seiner Untertanen. Lenin, Stalin & Co. waren Schlächter. Und jetzt? War Boris S. Iwanow ihr Zar?

Verbissen fegt Irina den Hof, obwohl kaum noch Schneeflocken fallen. Es hält sie warm. Wenn sie jetzt eine Pause einlegt, erfriert sie. Auch die Knuten der Milizionäre ermuntern sie mit freundlichen Schlägen über den ganzen Körper, immer ihr Bestes zu geben.

Es beginnt schon zu dämmern. Trotz der Arbeit und der Schläge und trotz der geschützten Lage im Hof des ehemaligen Gutshauses ist Irina völlig durchgefroren. Außerdem ist sie von der permanenten Arbeit erschöpft. Trotzdem gibt sie nicht auf. Jetzt nicht durchzuhalten wäre vielleicht schon das Todesurteil! Irina will leben, ganz gleichgültig wie.

Ein Milizionär kommt auf Irina zu und reißt ihr mit seinen behandschuhten Händen die Rohre aus dem Unterleib. An beiden hängen rötliche Fleischfetzen. – Die Rohre waren angefroren. Irina schreit kurz auf. Statt einer Antwort drängt der Milizionär Irina an eine Hauswand und öffnet seine Hose.
Vorne rutscht der große, dicke, voll erigierte Penis locker in das gedehnte Loch. Gelangweilt dreht der Milizionär Irina um. Hinten ist es etwas enger, und der Milizionär kommt in den Genuss, welchen er sich beim Anblick der nackten Frau den ganzen Nachmittag über erträumt hat.
Er ergießt sich in Irinas hintere Öffnung. Es bleibt Irina überlassen, Blut und Sperma von dem erschlafften Glied zu lecken und das beste Stück des Milizionärs wieder in der warmen Uniformhose zu verpacken. Es kniet sich sehr unbequem auf dem kalten Pflaster.
Der Milizionär hat währenddessen einen langen, spitzen Eiszapfen von einer Mauerkante abgebrochen. Mit der Spitze voran rammt er diesen Dorn Irina bis zu Anschlag in die Scheide.
Den Schmerz, welchen die eisige Spitze in ihrem Innersten verursacht, spürt Irina kaum, weil sich ihre Unterleibsmuskeln sofort verkrampfen, als die eisige Kälte so plötzlich und so tief in sie eindringt.
Mehrfach zieht der Milizionär den Eiszapfen leicht heraus, um ihn dann wieder mit aller Gewalt hineinzustoßen. Irina schreit auf, aber es ist der Kälteschock in ihrem Unterleib, welchen sie herausbrüllen muss und welcher den Schmerz betäubt.
Als der Milizionär den Eiszapfen hinauszieht, ist die Spitze durch die Körperwärme etwas schlanker geworden. Außerdem ist das vordere Drittel des Eiszapfend mit Blut bedeckt.
Jetzt wird der Eiszapfen mit dem breiten Ende voran in Irinas Scheide eingeführt. Der Milizionär muss sich dabei abmühen und einige Kraft aufwenden, weil die Scheidenmuskeln sich in Krämpfen zusammenziehen. Als das erste Stück des Eiszapfens den engen Muskelring passiert hat, wird es sehr einfach:
Irinas Körperwärme, auch wenn ihr Körper unnatürlich abgekühlt ist, lässt die Oberfläche des Eiszapfens feucht werden. Zusammen mit dem krampfartigen Druck der Scheidenmuskeln flutscht das lange, schmale Kristallgebilde wie von selbst in Irinas Innerstes, da es ja zur Spitze hin schmaler wird.

Irina kann zusehen, wie der Eiszapfen dort, wo er mit ihrer nackten Haut in Berührung kommt, dünner wird, während eisig kalte Wassertropfen an ihren Schenkeln entlang perlen. Sie sieht auch, wie der Rest des kalten Dornes stetig in ihrem Unterleib verschwindet.
Irina spürt nicht, wie der Eiszapfen dann dort schmilzt und als nur unwesentlich angewärmtes Wasser wieder zum Vorschein kommt. Ihr Unterleib hat es aufgegeben, Gefühle an das Gehirn weiterzuleiten. Selbst der Schmerz, welchen die Muskelkrämpfe verursachen, erfriert langsam.

Eine kalte Mischung aus Blut und Wasser perlt an der Innenseite ihrer Oberschenkel entlang.

Als die Studentinnen sich zum Beginn der Nachtruhe auf dem Hof versammeln, wird Irina zu Boris S. Iwanow gerufen. Auch ihre Pumps, das Letzte, was sie noch mit ihren Kameradinnen verbunden hat, muss sie zuvor „für immer“ abgeben.
Bei Boris S. Iwanow angekommen, wird Irina noch einmal von Dr. Wasilij W. Mastugin untersucht, welcher eigentlich gekommen ist, um mit Boris S. Iwanow über dessen Tochter Tatjana zu sprechen.
Ihr gesamter Körper ist eine einzige Wunde, überall hat sich inzwischen Schorf gebildet. Dr. Wasilij W. Mastugin säubert die Wunden von Haut- und Fleischresten und desinfiziert Alles. Mehr als einen brennenden Sprühverband gibt es aber nicht.
Irina ist fertig für die Nacht.
Um zu „testen“, wie Irinas Unterleib reagiert, vergewaltigt „Onkel Wasilij“ die Studentin. Es ist nur so nebenbei; Dr. Wasilij W. Mastugin hat eine nette Frau zuhause.

Boris S. Iwanow hat auch nicht vor, mit seiner Studentin während der Nacht über Tolstoi oder die allgemeine Relativitätstheorie zu plaudern. Irina spürt den starken Penis des Schulleiters noch mehrfach ohne Kondom in Scheide und Anus, bevor Boris S. Iwanow einschläft.
Seine letzte Handlung ist es, Irina mit einem Fußtritt auf den Bettvorleger zu befördern, wo die nackte, geschundene Kreatur endlich etwas Ruhe findet.

Angst vor einer Schwangerschaft braucht keine der Studentinnen zu haben. Dr. Wasilij W. Mastugin soll einer jungen Frau, welche ihn nach Verhütungsmitteln gefragt hat, geantwortet haben, Hunger und Kälte seien billiger als die Pille. Viele Studentinnen von Boris S. Iwanow bekommen ihre Regelblutung selten oder unregelmäßig, einige bekommen sie überhaupt nicht.

Es ist noch mitten in der Nacht, als Irina nicht von Boris S. Iwanow, sondern von zwei komplett angekleideten Milizionären aus dem Schlaff gerissen wird, indem diese sie einfach so lange mit ihren Stiefeln treten, bis sie auf den Beinen ist. Boris S. Iwanow grinst, als die beiden starken Männer das übernächtigte, schlaftrunkene Wesen aus seinem Schlafzimmer schubsen. Dann schläft er weiter.

Irina wird auf den Hof geführt. Dort, wo für gewöhnlich die Limousinen auf Boris S. Iwanow oder seine Bekannten warten, steht ein alter, klappriger, schmutzig grauer Lieferwagen. Am Steuer sitzt Michail, ein älterer Milizionär mit beginnender Glatze, in der warmen Fahrerkabine.
Doch für Irina ist ein solcher Komfort nicht vorgesehen. Sie wird in den ungeheizten Laderaum gestoßen. Die Milizionäre werfen hinter ihr die Tür zu. Irina sitzt im Dunklen. Die Ladefläche besteht aus dem nackten Blech. Irina tastet sich einmal herum. Der Wagen ist vollkommen leer. Nur der Blechboden und die Blechwände. Bei jeder Bodenwelle spürt sie den Stoß bis in ihren schmerzenden Körper. Die Wand zum Fahrerhaus strahlt etwas Wärme ab. Auch sind dort, in der Fahrzeugmitte, die Bodenwellen weniger stark zu spüren.
Irina presst sich an diese Wand. Die Straße ist jetzt besser ausgebaut. Ein gleichmäßiges Rauschen erinnert an eine Autobahn.

Irina schläft erschöpft, hungrig und frierend ein.
Das Fahrziel kennt sie nicht.

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  #17  
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

9. Kapitel: Alltag in der Hütte
Autor: Ludwig55


Mitten in der europäischen Taiga ist Langeweile eingekehrt. Die Studentinnen des Boris S. Iwanow haben sich an die Situation gewöhnt. Die gewöhnlichen Hausarbeiten werden nach Nataschas Vorgaben bewältigt. Die jungen Frauen kochen, putzen, decken den Tisch und waschen ab. Um ihre Kleidung müssen sie sich nicht kümmern, weil sie die gesamte Zeit über nackt sind.
Nina ist heute zur Bedienung während der Mahlzeiten eingeteilt; sie bekommt also nichts zu essen, aber sie ist es nicht anders gewöhnt.
Immer wieder werden auch zwei der Studentinnen vor die Hütte geschickt, um die letzten Reste des nachlassenden Schneesturms von den Wegen zu fegen oder Holz für den großen Ofen in die Hütte zu holen.
Nina, welche immer noch die Folgen der zweitägigen Wanderung in ihrem schmächtigen Körper spürt, wird jedes Mal eingeteilt, während die übrigen Frauen sich abwechseln. Nina fällt es auf, als sie wieder einmal hinausgeschickt wird, diesmal um einige Eimer mit Holzscheiten zu holen.
Dieses Mal wird sie von Natascha begleitet. Keine der anderen Frauen musste heute schon ein zweites Mal für die Tür. Für Nina hingegen ist es der fünfte Ausflug ins Freie.
Müde und hungrig, wie sie ist, friert Nina besonders, auch wenn sie wie Natascha den schmalen Deckenstreifen um ihre Hüften geschlungen hat und Holzpantinen an ihren Füßen trägt.

Zurück in der warmen Stube ist Nina so unvorsichtig, Natascha die Frage zu stellen, was man mit ihr vorhat, während einige Milizionäre an dem großen Tisch sitzen und Karten spielen.
Neugierde ist eine geschätzte Eigenschaft bei den Studentinnen, solange es sich um den Unterricht handelt. In disziplinarischen Fragen ist eine gewisse Ahnungslosigkeit erwünscht, weil Ungewissheit dazu beiträgt, die Angst vor möglichen Strafen und anderen disziplinarischen Maßnahmen zu steigern.
Nina hat sich also mit ihrer Frage alles andere als beliebt gemacht. Die ersten Folgen bekommt sie sofort zu spüren. Sascha erhebt sich und winkt Nina zu sich.

Nina wird blass. Ihr dünnen Beine zittern nicht nur vor Kälte. Sie folgt dem Milizionär in die hinteren Räume. Auch die Kameradinnen schweigen, als Nina von dem kräftigen Mann in den dunkel möblierten Raum geführt wird, welchen Natascha ihnen beim Rundgang als „Strafraum“ vorgestellt hat.
Sascha schließt die Tür zum Flur.
Nina bekommt ihre Frage natürlich nicht beantwortet, auch wenn Sascha die Antwort wahrscheinlich kennt. Nina zittert inzwischen am ganzen Körper, obgleich der Raum nicht kälter als die Stube ist. Sascha öffnet einen der schwarz lackierten Schränke und entnimmt einen kleinen silbergrauen Kasten. Nina muss sich auf die mit schwarzem Leder bespannte Behandlungsliege legen. Die Bank ist kühl und hart, aber Nina ist – besonders in der letzten Zeit – nicht verwöhnt worden.
Sie streckt sich wie von Sascha befohlen aus. Ihre Hände nimmt sie über den Kopf. Nur ihr Rücken bildet unwillkürlich ein leichtes Hohlkreuz, um das kühle Leder nicht berühren zu müssen.
Sascha wartet einen Augenblick, bis Nina sich entspannt hat. Als Ninas Rücken locker auf dem Leder aufliegt, streichelt er der jungen Studentin über Bauch und Brüste. Nina holt tief Luft und schließt die Augen. Sie will gar nicht wissen, was jetzt passiert.

Sascha entnimmt dem Schrank einige Kabel und Klemmen, wie man sie in jedem Baumarkt erwerben kann. Nina zuckt zusammen, als die feinen Zähnchen der Elektroklemmen sich in ihre Haut bohren. Sie öffnet ihre Augen wieder, um diese dann vor Schreck zu weiten: Sascha verkabelt ihre Brüste und ihre äußeren Schamlippen mit dem silbergrauen Kasten.
Was in dem Kasten steckt, spürt Nina, als Sascha den Kasten an eine Steckdose anschließt und einige Knöpfe betätigt. Ein Kribbeln durchwandert ihre festen Brüste. Ninas schlanker Körper beginnt zu vibrieren. Sie ist in keiner Weise festgeschnallt und windet sich wie eine Schlange.
Sascha dreht an einem Knopf, und das Zucken lässt nach. Nina hat die Gelegenheit, sich wieder auf der Liege auszustrecken. Sascha hat nicht vor, Nina in irgendeiner Form zu fixieren.

Er öffnet seine Hose und dringt in Nina ein. Die junge Frau ist vor Erregung feucht und Sascha benötigt nicht lange, um seine erste Erregung loszuwerden. Nach der Arbeit reinigt Nina unaufgefordert den schlaffen Penis mit ihrer Zunge. Noch mit offener Hose betätigt Sascha wieder einige Knöpfe, und diesmal kribbelt es in Ninas Unterleib.
Sascha schließt seine Hose und schaltet dann den Strom durch Ninas Brüste wieder dazu. Nina krümmt sich, als Sascha am Spannungsregler dreht. Ihr nackter, zitternder Körper bedeckt sich mit Schweiß. Sascha spielt weiter mit den Knöpfen. Ohne besonderes Ziel jagt er Nina einfach nur so Stromstöße durch die empfindlichsten Körperteile.
Nina kann nicht einmal ahnen, wo es sie beim nächsten Stromstoß trifft. Immer wieder kribbeln und brennen Brüste und Schamlippen. Sie windet sich auf der harten Liege und hofft, dass Sascha irgendwann seine Spielchen beendet. Das tut er auch.

Die sich windende Frau hat ganz ohne Strom auch den Milizionär erregt. Sascha schaltet den Strom ab und stürzt sich auf Nina. Sein Glied springt steif aus der Hose, als Sascha den Reißverschluss öffnet. Erneut muss Nina die Beine spreizen, welche zittern und nicht richtig kontrolliert werden können.
Sascha kommt sofort und lässt sich schwer auf die kleine Studentin fallen. Nina stöhnt unter Saschas Gewicht.
Der Milizionär hat nicht ein Wort mit der jungen Dame gewechselt. Das ist nicht noetig, da sie sich wieder automatisch hinkniet um sein Glied mit der Zunge zu säubern.
Nachdem er die Hose geschlossen hat, beaufsichtigt er noch Nina dabei, wie sie das Kabinett säubert und das Gerät und das ganze Zubehör in den Schrank räumt. Dann „darf“ Nina wieder ihren Pflichten in Haus und Hof nachgehen.

Erneut ist sie jedes Mal, wenn zwei Frauen vor das Haus müssen, dabei.
Auf Saschas Anordnung ist sie dabei barfuß und völlig nackt. So wenig die Pantinen und der Stoffstreifen schützen, jetzt kommt sie sich erst recht verloren und hilflos vor.

Zum Glück ist der Sturm vorbei. Es schneit nicht mehr. Damit entfällt auch das Schneefegen. Nur einige Eimer mit Holz werden noch für den Abend benötigt.

Nach dem Abendbrot wird die Einteilung für die kommende Nacht verkündet.
Nina landet diesmal nicht im Bett eines Milizionärs. Die Milizionäre verbieten ihr, in dem ehemaligen Stall eine Pferdedecke zu benutzen. Die Nacht ist kalt wie alle Nächte im russischen Winter. Schließlich sind selbst die Tage nicht viel wärmer.
Nina fragt sich nicht zu unrecht, ob sie diese Nacht überleben wird. Die letzte Nacht hat sie ebenfalls nackt und ungeschützt verbringen müssen, aber da lag sie im warmen Bett und im geheizten Zimmer „ihres“ Milizionärs.
Der ehemalige Stall, welcher den jungen Frauen als Schlafraum dient, ist nicht nur ungeheizt; die Ritzen zwischen den Balken, welche die Außenwände bilden, lassen die Nachtluft fast ungehindert hindurch. Die Mädchen haben deshalb normalerweise eine Pferdedecke, in welche sie sich einwickeln können.
Nina soll diese Nacht ohne jeden Schutz, ohne Kleidung, ohne Decke, vollkommen nackt in diesem Schlafraum zubringen. Schon auf der Wanderung hierher durfte sie keine Unterwäsche tragen und wäre fast erfroren.
Was haben die Milizionäre mit ihr vor?

Ein Menschenleben hat bereits im zaristischen Russland keinen großen Wert gehabt; und dieser Wert ist inzwischen praktisch auf null gesunken.

Sie hat Angst, Todesangst. Nicht nur die Kälte lässt sie am ganzen Leib zittern.

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  #18  
Old 02-05-2015, 01:29 AM
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

10. Kapitel: Der Weg nach Osten
Autor: Ludwig55


Wieder beginnt ein neuer Tag im langen, kalten, russischen Winter. Der Schneesturm ist vorüber. Noch bedecken dunkle Wolken den Himmel und zögern die Morgendämmerung heraus. In der Hütte ist es kühl. Der Ofen muss angeheizt werden. Die jungen Damen im ehemaligen Stall werden unsanft durch einen Milizionär geweckt.
Nina hockt zitternd und zusammengekauert an der Wand zum geheizten Teil der Hütte. Ihre Augen sind offen und von dunklen Ringen umgeben. Ihre Haut ist weiß mit einem leichten Blauschimmer.
Ihre Lippen sind schmale, dunkelblaue Striche. Sie hält die Knie umklammert und starrt den Milizionär, welcher mit einer Knute ihre Arme und Knie mit leerem Blick an.
Der Milizionär nimmt die Knute in die andere Hand, krallt seine Finger in Ninas Haare und zieht das übernächtigte Wesen in eine stehende Position.
Nina reagiert wie eine Marionette. Und wie eine Aufziehpuppe folgt sie dem Mann ins Warme. Der Milizionär stößt Nina in die Küche, wo bereits das Frühstück zubereitet wird.
Langsam kommt Nina zu sich. Als sie eine Kanne mit konzentriertem Tee in die Stube trägt, um den Samowar zu füllen, bewegt sie sich schon wieder wie ein menschliches Wesen.
Heute bedient Larissa. Geistesabwesend löffelt Nina an ihrem Haferschleim. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Jagdhütte sitzen noch beim Frühstück, als sich lautes Motorengeräusch nähert. Neugierig stehen Alle auf und gehen an die Fenster:

Ein alter, klappriger, schmutzig grauer Lieferwagen parkt an der Stelle, von welcher gestern die Limousine nicht nur mit den abgelösten Milizionären, sondern auch mit der kompletten Kleidung der Frauen abgefahren ist.
Sascha begrüßt den Fahrer, einen Kollegen, welcher sich jetzt den Parka überzieht und die Schapka auf die beginnende Glatze setzt. Das Führerhaus des Lieferwagens ist warm, aber für den kurzen Weg zur Jagdhütte ist es angenehmer, sich wintergerechte Kleidung anzuziehen.

Die Frauen kennen den Fahrer. Es ist Michail, eigentlich ein netter Kerl, aber die Anweisungen von Boris S. Iwanow führt er ohne nachzudenken aus. Michail hat häufig Nachtschicht. Die ständige Arbeit in der dunklen Tageszeit hat seinen Geist abgestumpft.
Da die jungen Frauen nicht mitbekommen haben, was gestern in der Moskauer Schule passiert ist, sind sie erstaunt, dass schon wieder ein Auto aus Moskau kommt.
Die Milizionäre sind besser informiert: Sascha geht um den Lieferwagen herum und öffnet die Tür zur Ladefläche. Dann winkt er zur Jagdhütte.
Natascha, Nina und Larissa eilen, nackt und barfuß wie sie sind, zum Lieferwagen, um Sascha zu helfen. Auch Michail ist um den Lieferwagen herumgekommen.
Besonders Natascha, welche die gewöhnlichen Arbeitsabläufe in der Jagdhütte kennt, aber auch die anderen Studentinnen sind gespannt, was so eilig geliefert werden musste.

Erschreckt prallen Natascha, Nina und Larissa zurück, als sie die Fracht des Lieferwagens sehen: Irina liegt nackt, durchgefroren und halb bewusstlos auf dem Blechboden. Ihr Körper ist mit blauen Flecken und Striemen übersät. Blut sickert aus allen möglichen und unmöglichen Hautstellen.

Michail, Sascha und die drei Frauen packen Irina – beziehungsweise das, was von ihr übrig ist – und tragen sie in die Jagdhütte. Irina wird auf die lange Bank vor dem Ofen gelegt, dort wo Nina vor anderthalb Tagen am Abend auch gelegen hat.
Die Milizionäre fordern die jungen Frauen auf, zum Frühstück zurückzukehren.

Erst nach dem Frühstück kommen die Knuten zum Einsatz. Genauso sorgfältig wie bei Nina wird jetzt Irina „aufgewärmt“ und „massiert“ bis ihre Haut wieder durchblutet ist. Die übrigen Studentinnen kümmern sich so lange um die Lebensmittelreste und den Abwasch. Anschließend müssen sie in der Stube antreten.

Sascha hat noch einmal kurz telefoniert und gibt jetzt die notwendigen Befehle:
Sechs Studentinnen werden sofort mit Michail und einem weiteren Milizionär aufbrechen. Die Ankunft von Irina hat einiges verändert. Eine von den ursprünglich anmarschierten sechs jungen Damen muss in der Hütte bleiben. Sie wird Natascha unterstützen und später weiterfahren. Die Übrigen müssen nackt auf die ungeheizte Ladefläche des Transporters steigen. Das Ziel nennt Sascha nicht, aber das Grinsen der Milizionäre lässt die Frauen zittern, bevor es hinaus in die Kälte geht. Michail schlägt die Hecktür zu.
Es wird dunkel im kalten Laderaum des Transporters. Irina und Nina werden in der Mitte an die Wand zur Fahrerkabine gesetzt, die vier Schicksalsgefährtinnen kauern sich um die beiden herum.
Valentina bleibt mit Natascha in der Hütte zurück.

Beifahrer- und Fahrertür knallen zu. Der Motor knattert laut in die Morgenstille. Ruckartig rollt der Lieferwagen los. Michail wäre sanfter angefahren, aber Michail muss sich ausruhen. Sein Kollege sitzt am Steuer. Der Wagen rumpelt über Stock und Stein. Ohne den Schnee wären die Schlaglöcher noch tiefer. Gut, dass gestern gründlich gefegt wurde.
Die Rückwand strahlt etwas Wärme in den geschlossenen Kastenaufbau ab, aber gemütlich ist etwas Anderes. An der Art und Tiefe der Schlaglöcher können die Studentinnen spüren, welcher Straßentyp befahren wird. Sie drücken sich aneinander und schließen die Augen.
Wann immer sie erwachen, hat sich nichts geändert. Ohne Pause geht die Fahrt voran.
Die meiste Zeit sind die Straßen gut unterhalten und geräumt. Die Frauen im Laderaum können nicht sehen, sondern nur fühlen, dass es auf großen Fernstraßen nach Osten geht.
Als Toilette nutzen sie den Eimer, welchen Larissa aus der Hütte mitnehmen musste.
Es gibt nichts zu essen oder zu trinken.

Zeit und Raum verlieren ihre Bedeutung.

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  #19  
Old 02-06-2015, 01:08 AM
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In der Taiga – Ein russisches Märchen

11. Kapitel: Ein neuer Tag
Autor: Ludwig55


In Moskau ist die Sonne noch unter dem Horizont verborgen. Sterne funkeln am Himmel; es ist kälter als bei bewölktem Wetter. Aber der russische Winter lässt die Studentinnen des Boris S. Iwanow immer frieren, wenn sie am viel zu frühen Morgen aus den Betten gerissen werden, um sich im kurzen Hemd auf dem Hof zu versammeln. Für den heutigen Frühappell hat sich Boris S. Iwanow angekündigt. Er möchte einige grundsätzliche Dinge ansagen. Statt der wenigen Ansagen, welche die Milizionäre für gewöhnlich tätigen und welche heute natürlich auch zu verkünden sind, dauert es fast eine Viertelstunde, bis die kalte Dusche die Haut der frierenden Studentinnen peitscht.

Die kurze Ansprache des Direktors bezieht sich natürlich auf den Fluchtversuch Irinas. Neben der Drohung, Irina würde nie wieder auftauchen, werden die Studentinnen dazu aufgefordert, sofort zu melden, wenn eine Kameradin abhandenkommt; gleich, ob sie sich während eines Ausflugs verkrümelt oder ob sie die Mauern des ehemaligen KGB-Gebäudes überwinden will.
Planungen von Fluchtversuchen seien ebenfalls sofort an die Milizionäre weiterzuleiten.
Um sich diese Anordnung besser einzuprägen, gäbe es heute wie am gestrigen Tag keine Kleidung für den Oberkörper. Ausgenommen seien natürlich die jungen Damen, welche außerhalb des Grundstücks Arbeiten vorzunehmen hätten.
Es wird also wieder einmal sehr kalt werden. Besonders für die jungen Frauen, welche Hofdienst haben.
Gespannt lauschen die Studentinnen den Ansagen des Milizionärs, welcher die heutigen Aufgaben verteilt.

Nach der Dusche folgt das Ankleiden für den Frühsport, wie immer nur mit Höschen und Schuhen. Während der Frühgymnastik ist die Kälte noch erträglich. Vielen Frauen steht sogar ein wenig Schweiß auf der nackten Haut, als sie erneut den Umkleideraum und die Duschen aufsuchen. Danach gibt es Kniestrümpfe, Slip und Rock für die zitternden Leiber.
Auch Tatjana darf – wie von Dr. Mastugin genehmigt – ihren Unterleib warm verhüllen. Büstenhalter und Bluse bleiben hingegen im Spind. Für das Frühstück darf sich keine der jungen Schutzbefohlenen die Bluse anziehen.
Es folgt das bekannte Ritual mit Haferschleim, Brot und Tee. Letzterer wärmt die zitternden Geschöpfe ein bisschen auf.

Nikolaja ist lang, hager und dürr. Trotz ihrer langen, kastanienbraunen Haare ist sie nicht besonders hübsch. Das macht Nikolaja zur Zielscheibe vieler körperlicher Züchtigungen. Besonders Maxim hat es auf Nikolaja abgesehen. Heute hat sie Tischdienst, bekommt also nichts von den Mahlzeiten ab.
Sie ist – niemand weiß genau wieso – ohnehin auf halbe Rationen gesetzt, bekommt also nur kleine Portionen oder muss ganze Mahlzeiten ausfallen lassen. Ihr Körper gleicht einem wandelnden Skelett. Die Striemen von Maxims Knute zeigen alle Farben des Regenbogens, von frischen roten Doppellinien bis zu feinen, kaum zu erahnenden, weißen Streifen, wo die Haut aufgeplatzt war und sich eine Narbe gebildet hat.
Nikolaja friert wegen des großen Hungers stärker als ihre Mitschülerinnen. Der Fastentag bessert die Lage nicht. Und der einzige Becher warmen Tees, welchen sie in der Küche schlürfen durfte, reicht nicht, den hochgewachsenen Körper durchzuwärmen. Nikolaja reicht den Milizionären die lecker duftenden Lebensmittel.
Warum nur muss ausgerechnet Maxim auf sie fixiert sein?

Die Lehrer im Unterricht haben heute den freien Blick auf die Brüste ihrer Studentinnen. Keine der Oberweiten ist übermäßig üppig, aber wer es eher kleiner und dafür fest mag, hat die freie Auswahl.
Da macht der Unterricht gleich doppelt so viel Spaß. Außerdem kann der Rohrstock nicht nur über die Pobacken tanzen …

Alla hat schwarzes, glattes Haar, fast schwarze Mandelaugen mit einer leichten Lidfalte am Außenlid und auch sonst ein mongolisches Gesicht. Ihre Brüste sind kleiner und fester als die der gleichaltrigen Kameradinnen. Deshalb darf Alla häufig keinen Büstenhalter tragen. Ihre zarte Haut scheint sehr schmerzunempfindlich zu sein.
Da sie oft ohne Büstenhalter unterwegs ist, sind ihre Brüste sehr muskulös und fest. Heute hat Alla sich schon mehrfach frische Striemen auf den Brüsten eingefangen, weil sie etwas unkonzentriert ist. Sie hat in der letzten Nacht schlecht geschlafen. Außerdem vermisst sie ihre Freundin Irina.

Während der Hausarbeiten am frühen Abend zeigt sich, wie brutal der Verzicht auf die Oberbekleidung ist. Da es nicht geschneit hat, muss die Mehrzahl der Schülerinnen zum Exerzieren auf dem Hof antreten. Der kommandierende Milizionär genießt es, die jungen Frauen betont langsam und gemütlich die Übungen ausführen zu lassen, damit sie ja nicht aus dem Frieren herauskommen. Die Sonne ist längst untergegangen, als die Schülerinnen – wieder einmal in Reih und Glied stehend, wartend, zitternd – endlich, endlich die Schlafräume aufsuchen dürfen.

So kalt die Nächte dort auch sind, wärmer als auf dem Hof sind sie allemal.

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  #20  
Old 02-09-2015, 09:43 PM
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Bemerkung von Schwarzkorn:

Die fortlaufende Geschichte endet leider hier, obwohl Ludwig55 damals weitere Teile angekuendigt hatte.

Fuer einen gut vorstellbaren Uebergang zu den nachfolgenden ´Maerchen´ von -Ludwig55- zu haben, muesst ihr euch einfach denken das die Maedchen in dem Lieferwagen in das weit entlegenes ´Schlossinternat Rosenhof´ geschickt werden, dass nicht mehr so komfortable Bedingungen hat wie das in der naehe von Moskau.

Wer die Geschichte bis hier her gut gefunden hat, dem werden die nachfolgenden kurzen Anekdoten sicher gefallen (, auch wenn sich einige Saetze manchmal wiederholen und manche der Teile etwas kurz graten sind, so sind darunter doch wirklich ´coole´ Schilderungen !!)

Ich wuensche viel Spass mit dem Russischen Maerchen, in der Kaelte der Taiga.

Hier der Link zum 2. Teil

http://www.extreme-board.com/showthread.php?t=574582

Das Internat in der Taiga #2

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