Thread: neue Geschichte
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Old 09-12-2017, 12:28 PM
papisch44 papisch44 is offline
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Default Re: neue Geschichte

Hier ist meine neueste Kopfkino-Produktion, wie gewohnt aus dem Bereich Justiz und Schule. Viel Spaß beim Lesen !

Hausordnung 1

Das Haus „St. Gertrud“ ist eine Zuflucht für Mädchen und junge Frauen, die als schwer erziehbar erkannt worden sind oder die bereits straffällig geworden sind. Wer sich freiwillig in die Obhut der Einrichtung begibt oder zwangsweise eingewiesen wird, muss nicht mehr mit Strafverfolgung rechnen.
Dafür unterwerfen sich die Zöglinge allerdings dieser strengen Hausordnung, die auf dem Prinzip der körperlichen Züchtigung beruht.

Kleiderordnung
Alle Zöglinge tragen den vom Haus gestellten kurzärmeligen Kittel, der vorn geknöpft wird und gerade im Stehen noch die Hinterbacken bedeckt. In der warmen Jahreszeit gehen die Zöglinge barfuß; im Winter werden außerhalb der Gebäude einfache Halbschuhe getragen.
Unterwäsche jeglicher Art ist verboten. Zöglinge in der Menstruation melden sich rechtzeitig und erhalten einen speziellen wiederverwendbaren Tampon.

Allgemeine Verhaltensregeln
Die Zöglinge verhalten sich dem Personal gegenüber freundlich und höflich. Auf Fragen antworten sie wahrheitsgetreu und vollständig. Anweisungen des Personals werden unverzüglich, korrekt und vollständig ausgeführt. Ungehorsam wird streng bestraft.
Jeder Zögling hat auf Befehl sofort den Kittel zu öffnen und abzulegen, um untersucht zu werden. Auch vor Züchtigungen muss der Kittel abgelegt werden.
Der Zögling darf niemals auf dem Kittel sitzen.

Regeln für die Nacht
Geschlafen wird grundsätzlich nackt. Um nächtliche Masturbation zu unterbinden, gibt es keine Bettdecke. Bei verbotenem Masturbieren erwischte Zöglinge werden für fünf Nächte sicher auf dem Bett fixiert; im Wiederholungsfall erhöht sich die Dauer jeweils um fünf Nächte.

Strafen
Jeder Ungehorsam und jedes Fehlverhalten wird bestraft. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine spontane Züchtigung, z.B. im Unterricht handelt oder um eine spezielle Bestrafung, zu der der Zögling in eines der Bestrafungszimmer bestellt wird.
Als spontane Züchtigung gelten das Durchwalken der Brüste, das Kneifen und Verdrehen der Brustwarzen sowie Hiebe mit dem Lineal über die vorgestreckten Brüste. Auch das kurze Berühren der Möse mit dem Elektroschocker gilt noch als spontane Züchtigung.
Bei größeren Vergehen wie Ungehorsam wird der Zögling in eines der Bestrafungszimmer bestellt. In jedem dieser Zimmer stehen drei Glasvasen bereit, in denen Zettel mit Strafmaßnahmen aufbewahrt werden, eine für jede Strafregion. Der Zögling hat, je nach Schwere des Vergehens aus jeder Vase eine bis zu vier Strafen nach dem Zufallsprinzip zu wählen. Die Zettel haben folgende Inhalte:

T (Titten)
• Sechs Stockhiebe pro Brust, jeweils zwei auf die Nippel,
• Zwölf Stockhiebe pro Brust, jeweils vier auf die Nippel,
• Sechs Schläge auf die Brustwarzen mit dem Ledergurt,
• Zwölf Schläge auf die Brustwarzen mit dem Ledergurt,
• Anlegen des Brustgeschirrs und Aufhängen für fünf Minuten,
• Injektionen in die Brustwarzen mit dem Tabasco-Pfeffer-Serum, je 0,5 ml
• Injektionen in die Brustwarzen mit dem Tabasco-Pfeffer-Serum, je 1 ml
• Anlegen der Nippelklemmen (glatt) und sechs Stromschläge Stärke 3
• Anlegen der Nippelklemmen (gezackt) und sechs Stromschläge Stärke 4
• Durchstoßen der Brustwarzen mit einer heißen Nadel,

V (Votze)
• Sechs Hiebe mit dem Ledergurt auf die geschlossene Möse,
• Sechs Hiebe mit dem Ledergurt auf die offene Möse,
• Aufspannen der Votze und sechs Hiebe auf den Kitzler,
• Durchstoßen des Kitzlers mit einer heißen Nadel,
• Durchstoßen der inneren Schamlippen mit der heißen Nadel,
• Einführen eines Strafdildos (Noppen, Rillen, Zacken) bis zum Muttermund,
• Erweitertes Einführen eines Strafdildos bis in die Gebärmutter,
• Spülung der Scheide mit einer leicht ätzenden Flüssigkeit,
• Anbringen von strammen Klemmen auf Schamlippen und Kitzler, Anhängen von Gewichten,
• Reiten auf dem Strafbalken,
• Reiten auf dem Strafbalken mit Gewichten an den Füßen,
• Elektroschocks zwischen Kitzler und Scheidendildo,

A (Arsch)
• Zwölf Peitschenhiebe quer über die Hinterbacken,
• Sechs Hiebe mit dem Stock in die Arschkerbe,
• Sechs Hiebe direkt auf den After,
• Heiß-Kalt-Klistier mit 1 Liter Minimum,
• Druckspülung des Darms mit kaltem Wasser,
• Energisches Dehnen des Afters,
• Elektroschocks der Stärke 4 zwischen einer Darmsonde und der Scheide oder den Brustwarzen.

Die Erzieherinnen und Erzieher sind aufgefordert, neue und wirksame Strafmethoden zu erproben und gegebenenfalls in diese Hausordnung einzubringen.

Alle Mitglieder des Personals haben das Recht, die Zöglinge sexuell zu gebrauchen. Bei diesen Sitzungen können weitere Züchtigungsmethoden zur Anwendung kommen. Es gilt die Richtlinie, dass ein Zögling dabei nicht so schwer verletzt werden soll, dass er vorübergehend für weitere Züchtigungen ausfällt.

Ein Widerspruchs- oder Beschwerderecht gegen eine Züchtigung besteht nicht. Eine dennoch eingebrachte Beschwerde wird von der Erzieherkonferenz gründlich geprüft. Wird der Beschwerde überraschend stattgegeben, erhält der betroffene Zögling eine Gutschrift auf spätere Züchtigungen. Sollte die Prüfung die Rechtmäßigkeit der Züchtigung beweisen, so hat sich der Beschwerde führende Zögling einer weiteren erheblich strengeren Züchtigung zu unterwerfen.

Um das Budget zu stärken, können externe Erwachsene gegen eine angemessene Gebühr mit der Züchtigung eines Zöglings betraut werden. Für diese gelten die Hausregeln entsprechend.
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